Hi!
angenommen Person A ist im Kindesalter mißbraucht worden.
Dies ist ca 28 bis 30 Jahre her.
Täter aus der Familie und namentlich demnach bekannt.
Gibt es eine vejährungsfrist, ab wann eine Anzeige nicht mehr
aufgenommen werden kann?
Oder kann A auch nach so vielen Jahren noch Anzeige erstatten?
Wie wären denn die Chancen oder Aussichten auf Erfolg.?
Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
§78 - Verjährungsfrist
Absatz 2: Verbrechen nach §211 (Mord) verjähren nicht
Absatz 3: Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
- dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind
- zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind
- zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zehn Jahren bedroht sind
- fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren bedroht sind
- drei Jahre bei den übrigen Taten
§ 176 - Sexueller Missbrauch von Kindern
Absatz 1: Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Nach diesen beiden Paragraphen verjährt der Missbrauch von Kindern nach zehn Jahren.
Grüße
Heinrich