2010 wurde ein Darlehensvertrag (mit einer Gesellschaft) abgeschlossen bei dem die Zinsen laut Vertrag jährlich fällig waren. Es erfolgte bisher leider keine Zinszahlung durch die Gesellschaft. Wie weit rückwirkend kann ich hier noch Forderungen stellen (wegen Verjährung)? Danke für Antwort.
Hallo,
wieder so eine Frage, die man ohne Details nicht beantworten kann.
Ist es ein Privatdarlehn, welche Fälligkeiten sind vereinbart und anderes mehr.
Die Gefahr, dass die Verjährungsfrist bei 3 Jahren liegt besteht möglicherweise, aber wie geschrieben…ohne Hintergrund, lesen aus dem Kaffeesatz.
Wann die Verjährungsfrist beginnt und welche gilt, das ist aus einem Statement wie diesem nicht zu lesen, da muss man schon den gesamten Kontext kennen.
Es kann schon einen Unterschied machen, ob das Darlehn notariell abgesichert ist, welchen Zweck es hat und so weiter.
Wer solche Risiken eingeht, sollte sich in jedem Falle vorher und nachher kompetent beraten lassen, da ist ein Internetforum einfach viel zu unsicher.
Ich würde gerne eine hundertprozentige Information geben, aber das ist so nicht möglich oder es wäre völlig unseriös…