Verjährungsfristen für Bussgelder

Wenn man 3200 'Euro ans Regierungspräsidium Kassel bezahlen soll. Für Strafzettel und Bussgelder die bereits am 14.10 2009 gemacht worden sind.Diese wurden zwar bis Juni 2010 gestundet, werden aber jetzt 2013 erneut erhoben.
Ab wann ist soetwas verjährt? Gibt es Möglichkeiten diese Summe zu mildern?
antworten erfreuen!

Wenn man 3200 'Euro ans Regierungspräsidium Kassel bezahlen
soll. Für Strafzettel und Bussgelder die bereits am 14.10 2009
gemacht worden sind.Diese wurden zwar bis Juni 2010 gestundet,
werden aber jetzt 2013 erneut erhoben.
Ab wann ist soetwas verjährt?

wenn es sich um ordnungswidrigkeiten handelt, findest du die vollstreckungsverjährung hier.

Gibt es Möglichkeiten diese
Summe zu mildern?

etwas spät, nach über 3 jahren an rechtsbehelfe gegen den bescheid zu denken (siehe rechtsbehelfsbelehrung)…

Ich kann mir nicht vorstellen wie man mit Strafzetteln und Bußgeldern auf eine Höhe von 3200€ kommen kann.

Handelt es sich hier um mehrere einzelne Verstöße die relativ zeitgleich begangen wurden oder handelt es sich um einen Strafbefehl?

Deine Antwort war unheimlich zielfühend und selbtserklärend.

Bravo, tolles Wissen

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a) Ab wann ist soetwas verjährt?
b) Gibt es Möglichkeiten diese Summe zu mildern?

a) Nach 3 Jahren würden die ‚verjähren‘, deshalb lässt diese Erinnerung die Verjährungsfrist wieder aufleben um weitere 3 Jahre. Vergessen wird das nie.

b) Höchtens Ratenzahlung auch einhalten - oder durch absitzen.

Hi
die Erinnerung lässt die Vollstreckungsverjährung nicht wieder bei Null anfangen - eine Unterbrechung gibt es da nicht aber:
die Verjährungsfrist ruht während einer Stundung - d.h. sobald die Stundung widerrufen worden ist, läuft die Frist weiter

Gruß
HaweThie

Ich kann mir nicht vorstellen wie man mit Strafzetteln und
Bußgeldern auf eine Höhe von 3200€ kommen kann.

Das ist schrecklich einfach. Ich habe mal einen Bußgeldbescheid über 10.000 DM erhalten, wegen Verstoßes gegen Lärmschutzauflagen aus einem Genehmigungsbescheid. Hat meine Firma übernommen.
Wenn Du gegen die Landesbauordnung verstößt, können je nach Bundesland bis zu 100.000 Euro Bußgeld erhoben werden.
Und das ist noch nicht das höchste Bußgeld, was man sich in Deutschland einfangen kann. Beim UP wundert mich das ebensowenig, schließlich stellt ein Regierungspräsidium kein Bußgeld für Temposünder aus…

smalbop