Hi,
ich stehe aktuell bei einem zivilrechtlichen Sachverhalt hinsichtlich der Bestimmung der Verjährung etwas auf dem Schlauch und hoffe, dass mir hier der ein oder andere etwas auf die Sprünge helfen kann.
Folgender Sachverhalt:
Schuldner S hat beim Versicherungsunternehmen V am 01.01.2015 einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Ab dem 01.06.2015 hat S keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlt. V hat S daraufhin am 15.06.2015, 15.07.2015 und 15.10.2015 angemahnt, worauf S aber nicht reagiert hat. V ist nicht weiter tätig geworden. S hat am 01.03.2016 den Versicherungsvertrag gekündigt und mitgeteilt, dass er sich hinsichtlich der Beitragsrückstände innerhalb von 2 Wochen wieder unaufgefordert mit V in Verbindung setzen werde. Eine weitere Rückmeldung von S blieb jedoch aus und auch V hat diesen Vorgang nicht weiter verfolgt. Am 15.01.2019 hat V den S wieder angeschrieben und zur Zahlung der Beitragsrückstände nebst Zinsen aufgefordert. S verweigert nunmehr die Rückzahlung, da er behauptet, die Forderung sei verjährt.
Meiner Ansicht nach begann die Verjährung am 31.12.2015 zu laufen und endete mit Ablauf des 31.12.2018. Zu berücksichtigen wäre aber zudem die Kündigung von S vom 01.03.2016, in der dieser eine Rückmeldung innerhalb von 2 Wochen ankündigte. Dies dürfte meines Erachtens nach als Verhandlung gelten. Da sich S aber auch nach 2 Wochen nicht meldete und V dem nicht weiter nachging, müssten die Verhandlungen eingeschlafen sind. Nach dieser Auffassung wäre die Verjährung um 2 Wochen gehemmt gewesen. Da nach Ablauf der Hemmung die Verjährungsfrist noch mehr als 3 Monate betragen hat, wird auch keine weitere Hemmung hinzugerechnet. Folglich wäre die Verjährung mit Ablauf des 14.01.2019 eingetreten und das Schreiben des V vom 15.01.2019 zu spät.
Bin ich mit meiner Denkweise richtig oder befinde ich mich irgendwo auf dem Holzweg ? Mir erscheint das ganze nämlich etwas „zu leicht“. Könnte man die Aussage des S, dass er sich hinsichtlich der Beitragsrückstände innerhalb von 2 Wochen unaufgefordert wieder melden wird, als Forderungsanerkenntnis werten und die Verjährung von neu beginnen lassen ? Ich halte das eigentlich eher für abwegig, da keinerlei näheren Angaben des S darauf hindeuten, dass er die Forderung grundsätzlich bzw. in deren Höhe anerkennt.
Wie gesagt, wäre ich über die ein oder andere Hilfe sehr dankbar
Beste Grüße
Edit: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass nur die Versicherungsbeiträge aus dem Kalenderjahr 2015 strittig sind. Die ausstehenden Versicherungsbeträge vom 01.01.2016 bis 29.02.2016 würden frühestens mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren.