Hi!
Ich weiss nicht, ob das ein „politisches“ oder mehr ein „rechtliches“ Thema ist, aber ich versuch es einfach mal hier:
Gibt es eine natürliche, gesetzliche, völkerrechtliche oder sonstige Verjährungsgrenze für Forderungen von Staaten oder Völker an Staaten oder Völker für begangenes Unrecht?
Als Folge des Zweiten Weltkriegs hat Deutschland bekanntlich Wiedergutmachungszahlungen geleistet und leistet sie noch (Entschädigungen, Renten, Demontage usw.). Wie weit können solche Forderungen zurückreichen? Eine Generation? Zwei oder drei Generationen? 30 Jahre? 100 Jahre? Ewig?
Im nächsten Jahr findet in Namibia eine Feier zum Gedenken an den Herero-Krieg von 1904 bis 1907. Im Januar 1904 erhoben sich die Herero gegen die deutschen Siedler in „Deutsch-Südwest“ im Gebiet zwischen Windhoek und Owambo und töteten 150 Siedler. Die deutsche Schutztruppe mußte mehrere Niederlagen einstecken. Vom Deutschen Reich wurde ein Expeditionskorps unter Generalleutnant von Trotha entsandt. Am 11.August 1904 kam es am Waterberg zur Schlacht. Die Hereros wurden eingekesselt, viele getötet. Das Gros des Stammes konnte entkommen und floh in Panik in die Kalahari-Wüste. Von Trotha setzte nach, trieb die Hereros in die trockenste Gegend der Wüste, dem Sandvelt, und verkündete, dass kein Herero Schutz oder Gnade von einem deutschen Soldaten erwarten könne. So gewaltsam aus ihrem Stammgebiet vertrieben verdurstete und verhungerte ein Großteil des Volkes. Von den etwa 80.000 Hereros im Jahre 1904 waren 1911 nur noch etwa 17.000 am Leben.
Jetzt, zur bevorstehenden 100-Jahr-Gedenkfeier des Hererokrieges, werden wieder wie bereits im Jahr 2000 Forderungen nach Entschädigungszahlungen Deutschlands nach Vorbild der Zahlungen Richtung Israel laut.
Es geht mir hier nicht um eine Diskussion der historischen Ereignisse, sondern nur um die Frage, wie weit solche Forderungen zurückreichen können. Wenn die Bundesregierung die Forderungen der Hereros rechtlich anerkennt, wäre das nicht der Präzedenzfall für alle Länder der Dritten Welt, gegen ihre ehemaligen Kolonialmächte vorzugehen, insbesondere jene, die eine durchgehende Staatlichkeit haben wie etwa Frankreich und Großbritannien - ein Problem auf EU-Basis? Oder was ist mit Entschädigungsforderungen von jenen Völkern, die bei der Besiedlung Amerikas abgeschlachtet wurden (die nordamerikanischen Indianer, die Azteken und Inkas, die Indios im Amazonas-Dschungel)?
Grüße
Heinrich