Verjähren Forderungen gegen den Staat?

Hi!

Ich weiss nicht, ob das ein „politisches“ oder mehr ein „rechtliches“ Thema ist, aber ich versuch es einfach mal hier:

Gibt es eine natürliche, gesetzliche, völkerrechtliche oder sonstige Verjährungsgrenze für Forderungen von Staaten oder Völker an Staaten oder Völker für begangenes Unrecht?

Als Folge des Zweiten Weltkriegs hat Deutschland bekanntlich Wiedergutmachungszahlungen geleistet und leistet sie noch (Entschädigungen, Renten, Demontage usw.). Wie weit können solche Forderungen zurückreichen? Eine Generation? Zwei oder drei Generationen? 30 Jahre? 100 Jahre? Ewig?

Im nächsten Jahr findet in Namibia eine Feier zum Gedenken an den Herero-Krieg von 1904 bis 1907. Im Januar 1904 erhoben sich die Herero gegen die deutschen Siedler in „Deutsch-Südwest“ im Gebiet zwischen Windhoek und Owambo und töteten 150 Siedler. Die deutsche Schutztruppe mußte mehrere Niederlagen einstecken. Vom Deutschen Reich wurde ein Expeditionskorps unter Generalleutnant von Trotha entsandt. Am 11.August 1904 kam es am Waterberg zur Schlacht. Die Hereros wurden eingekesselt, viele getötet. Das Gros des Stammes konnte entkommen und floh in Panik in die Kalahari-Wüste. Von Trotha setzte nach, trieb die Hereros in die trockenste Gegend der Wüste, dem Sandvelt, und verkündete, dass kein Herero Schutz oder Gnade von einem deutschen Soldaten erwarten könne. So gewaltsam aus ihrem Stammgebiet vertrieben verdurstete und verhungerte ein Großteil des Volkes. Von den etwa 80.000 Hereros im Jahre 1904 waren 1911 nur noch etwa 17.000 am Leben.

Jetzt, zur bevorstehenden 100-Jahr-Gedenkfeier des Hererokrieges, werden wieder wie bereits im Jahr 2000 Forderungen nach Entschädigungszahlungen Deutschlands nach Vorbild der Zahlungen Richtung Israel laut.

Es geht mir hier nicht um eine Diskussion der historischen Ereignisse, sondern nur um die Frage, wie weit solche Forderungen zurückreichen können. Wenn die Bundesregierung die Forderungen der Hereros rechtlich anerkennt, wäre das nicht der Präzedenzfall für alle Länder der Dritten Welt, gegen ihre ehemaligen Kolonialmächte vorzugehen, insbesondere jene, die eine durchgehende Staatlichkeit haben wie etwa Frankreich und Großbritannien - ein Problem auf EU-Basis? Oder was ist mit Entschädigungsforderungen von jenen Völkern, die bei der Besiedlung Amerikas abgeschlachtet wurden (die nordamerikanischen Indianer, die Azteken und Inkas, die Indios im Amazonas-Dschungel)?

Grüße
Heinrich

Hi!

Jetzt, zur bevorstehenden 100-Jahr-Gedenkfeier des
Hererokrieges, werden wieder wie bereits im Jahr 2000
Forderungen nach Entschädigungszahlungen Deutschlands nach
Vorbild der Zahlungen Richtung Israel laut.

Ich weiß nicht, wie es allgemein ist, aber die Bundesrepublik ist kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, die Bundesrepublik kann also nicht zu einer Entschädigung verpflichtet werden.

MfG,
Car

hallo Car,
m.W. ist die BRD sehr wohl Rechtsnachfolger. Wäre sie es nicht, müssten wir keine Wiedergutmachungen zahlen. Und die zahlen wir in 100 Jahren immer noch.
Es fragt sich nur, welchen wirtschaftlichen Schaden man hat, wenn man irgend eine Zahlung nicht tätigt. Südafrika ist wohl eher von uns abhängig, als wir von SA.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund!

m.W. ist die BRD sehr wohl Rechtsnachfolger. Wäre sie es
nicht, müssten wir keine Wiedergutmachungen zahlen. Und die
zahlen wir in 100 Jahren immer noch.

Welche Wiedergutmachungen zahlt die Bundesrepublik denn für Sachen, die auf das Kaiserreich zurückzuführen sind? Die Diskussion gab es ja bereits einmal und ich bin mir ziemlich sicher damals gelesen zu haben, dass die Bundesrepublik kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei. Allerdings ist sie ein Rechtsnachfolger des Dritten Reiches.

MfG,
Car

hallo car,
das 3. Reich war Rechtsnachfolger des Kaiserreiches und die BRD Rechtsnachfolger des 3. Reiches.
Eine durchgehende Linie seit 1870.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund!

das 3. Reich war Rechtsnachfolger des Kaiserreiches und die
BRD Rechtsnachfolger des 3. Reiches.
Eine durchgehende Linie seit 1870.

Ist damit die BRD also auch automatisch Rechtsnachfolger des Kaiserreiches?

MfG,
Car

so würde ich es bezeichnen.
Gut, ich bin kein RA. Doch dürfte es so sein.
Grüße
Raimund

BRD Rechtsnachfolger des 1000er Reiches…
Was hältst denn davon?

_… den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954 hervor, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen. " _

…weiter…

_Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es,

"(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden. "

"(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen. " _

Das ist ein Auszug aus dem Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen („Überleitungsvertrag“)

(in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) Amtlicher Text, BGBl. 1955 11 S. 405.

Mit anderen Worten: Ein Inländer hat kein Recht um gegen die Siegermächte zu klagen.

Gruß
Thud

PS: Bevor die Diskussion losgeht: Ich beziehe mich nur auf die rein juristischen Aspekte der Sache, dass keiner auf die Idee kommt ich würde irgendetwas relativieren wollen…

hallo Thud,
ein Freibrief für begangene und zukünftige Verbrechen.
Jetzt weiß ich auch, warum Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag hat.
Ein Schelm der böses dabei denkt!
Grüße
Raimund

Huhu Raimund :smile:

ein Freibrief für begangene und zukünftige Verbrechen.

Nun ja, Deine Wahrnehmung einerseits und andererseits Deine Suggerierung fuer uns :smile:

Es ist kein Freibrief.

Jetzt weiß ich auch, warum Deutschland immer noch keinen
Friedensvertrag hat.

Naja, ueberlege doch mal Raimund - ein Schelm, wer boeses dabei denkt *g* : Wie waere es, wenn beispielsweise Argentinien auf die Idee kommt Reparationsforderungen zu stellen, um „endlich“ zu einem Friedensvertrag zu kommen? Ganz schoen billig bei weg gekommen, gelle? :smile:

Denn weiter de facto haben wir aufgrund von knapp 60 Jahren Frieden, zahlreicher anderer Vertraege wie EU, UNO, OSZE, … und vor allem der „2+4 Verhandlungen“ einen Friedensvertrag. Oder moechte jemand daher kommen und Forderungen aufgrund des und fuer das byzantinische Reich oder aehnlich stellen? *g*

Ach uebrigens, schon den Text gegoogelt? Auf was fuer Reichsersatzregierungsseiten Du da landest? Gibt mehrere davon, kann man teilweise Mitglied werden und einen gueltigen Reichspass erhalten, nicht diese Alibi-Personalausweise, von denen Du auch einen haben duerftest *rofl*. Mir hat ein ehemaliger NPD-Kader aus Berlin all die Ammenmaerchen der selbsternannten diversen Reichregierungen erzaehlt, er ist dem Mist einmal laenger recherchierend nachgegangen aus einer Laune seines Amuesements heraus, hihi.

Uebrigens: Woher habe ich folgendes und wie geht es denn weiter, Herr Raimund?:

_"… 1. Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Deutschlandvertrag«) wird mit der Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes suspendiert und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft.

  1. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Überleitungsvertrag«) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.
    …"_

Ein Schelm der böses dabei denkt!

nett, konnte ich mehrfach, einmal direkt im Zitat und oft indirekt mit vielen moeglichen Deutungen verwenden, thx :smile:

viele Gruesse, Peter, Reichsflugmarschall der Flugscheibenwehrmacht, Absolvent der Reichsuniversitaet der Hohlerde und von Westpoint, Traeger des eisernen Illuminatenordens dritter Klasse und so weiter *g*