Verjährung bei betrieblicher Altersvorsorge

Bei einem früheren Arbeitgeber bestand für mich eine betriebliche Altersvorsorge bei einer Versicherung. Ich bin dort 1988 ausgeschieden. Der Vertrag bestand bei meinem Ausscheiden 8 1/2 Jahre. Seit 2005 beziehe ich eine Erwerbsminderungsrente. Habe ich noch Ansprüche? Was ist verjährt? Danke für eine präzise Antwort.

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https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/18a.html
Wenn Du bis 1988 da tätig warst, begann die Verjährungsfrist am 01.01.1989 um 0 Uhr. Sie endet am 31.12. 2019 um 24.00h.
Also kümmere Dich bis dahin darum, dass Deine Ansprüche an die Versicherung verwirklicht werden. ramses90

Danke für die Info. Beginnt die Verjährungsfrist tatsächlich mit dem Ausscheiden oder erst wenn ich einen Anspruch auf Rente habe? Das wäre nämlich 2005. Danke.

Hallo!

Es besteht doch ein Zusammenhang mit Arbeitsstelle und Rentenanspruch. Also läuft die Verjährungsfrist auch ab Ausscheiden aus dem Betrieb (dem Jahresende dort) an.
Das man die Betriebsrente erst mit Erreichen der Altersgrenze bekommen könnte ist davon m.E. unabhängig.

Gehe aus Sicherheitsgründen davon aus, es gilt die Frist Ende 2019.
Und, mal ehrlich, Du hast jetzt schon Jahrzehnte gewartet, da wirst du dich doch wohl jetzt kümmern und einen Brief aufsetzen und die Rente einfordern.
Dann ist erst einmal die Frist gewahrt.

MfG
duck313

Danke für die Info. Werde dann mal einen Brief abschicken. Gruß Carlo

Hallo, hat alles etwas gedauert und erhielt heute die Antwort:" …leider können wir für Sie keine unverfallbaren Ansprüche feststellen. Wir gehen davon aus, dass Ihre verfallbaren Ansprüche ( keine 10 jährige Zusagedauer) bei Ausscheiden durch Auszahlung abgegolten wurden. Es tut uns leid …

Bekommen habe ich tatsächlich nichts. Wer muss was beweisen? Ich bin 1949 geboren.

Danke. Gruß Carlo

Erstmal die Vers. denn eine Vermutung ist immer noch kein Beweis!
Und deswegen antworteste denen jetzt, dass ein davon ausgehen aber keine belegbare Aussage dererseits ist und dass Du, keine Auszahlung erhalten hast und dass Du Dich deswegen nun an den Versicherungsombudsmann wendest, das ist der 1. Schritt, der eingehalten werden muss, erst wenn der ergebnislos verläuft https://www.versicherungsombudsmann.de/
wendest Du Dich an die BAFin ,
https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html das ist die Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht in 53117 Bonn, Referat VBS 3, Graurheindorferstr. 108. Tel.: 02841 08-1388.
Das dauert alles, nicht ungeduldig werden! Sollte sich das bis in den Dez. hinziehen läßte die Verjährung hemmen!
Bis dahin gehste zu der Bank wo Du damals warst oder bist und fragst die ob die Dir noch Kontoauszüge aus der Zeit erstellen können. Wenn, dann ist das sicherlich kostenpflichtig, wäre aber ein gewaltiger Sprung um Deine Ansprüche durchsetzen zu können.
Viel Erfolg, ramses90

Herzlichen Dank. Ich werde mich wieder melden.