Verjährungsfrist MPU

Hallo…ich hab da mal eine Frage …

Bei der Suche nach Antworten zum Thema „Verjährungsfrist MPU“ findet man leider nur Antworten die jene Mitbürger betreffen, die den Führerschein wegen Alkohol und / oder Drogen abgeben mussten!

Weiß jemand wie es sich mit der Verjährung verhält, wenn man noch nie einen Führerschein besessen hat?

Danke für hoffentlich aussagekräftige Antworten

Die Verjährungsfrist beträgt zunächst 15 Jahre ab Anordnung der MPU bzw. ab dem letzten (negativen) amtlichen Vermerk zu der Sache. Wird eine negative MPU eingereicht, gilt die Frist ab dann.

Auch wenn man noch nie einen Führerschein gehabt hat?

Genauso ist es. Früher waren es sogar 30 Jahre, das ist zum Glück vorbei. Heute kann man noch ein bißchen hoffen - was aber auch nicht viel hilft.