Wenn bei einem Immobilienverkauf der Käufer (ohne schriftlichen Vertrag) zustimmt, daß der Verkäufer verschiedene Dinge noch in der verkauften Garage für eine bestimmte Frist lagert, der sich aber wiederum nicht an diese Vereinbarung hält und die Garage einfach nicht räumt, gibt es doch nur den Weg einer Räumungsklage.
Ein anderer Gedanke: Was, wenn es aus feuerpolizeilichen Gründen gar nicht gestattet ist, dort etwas anderes als ein Kraftfahrzeug und maximal noch einen Satz Reifen für dieses Fahrzeug einzustellen?
Dann sollte man doch eigentlich nach einer (per Einschreiben zugestellten)angemessenen Frist (z.B. 1 Monat) die ganzen Sachen einfach auf den Wertstoffhof bringen dürfen, und zwar ohne Einverständnis des Besitzers? Oder doch besser ein Gericht damit beschäftigen?
Hallo,
ohne fachkundige anwaltliche Hilfe sollte man da auf keinen Fall irgendetwas „einfach“ entsorgen, sonst war unter den 5 qbm Sperrmüll dann doch noch die „Schmuckschatulle von Omma mit ihren 500 gr Goldketten“ …
Das Nutzungsverhältnis für beendet erklären, eine weitere Nutzung untersagen, eine angemessene Frist zu Abholung setzen und die Sachen dann (auf leider zunächst eigene Kosten) einlagern und dann erst „verwerten“, sonst besteht die latente Gefahr, dafür belangt zu werden, sich an fremdem Eigentum vergriffen zu haben. Wenn man sich auch nicht ansatzweise zutraut, die notwendigen Schreiben mit richtigem Rechtsbezug selbst zu schreiben, sollte man das von einem Anwalt machen lassen!
Die baupolizeiliche Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Sachen Brandschutz richtet sich der Einfachheit halber immer zunächst gegen Eigentümer und dann erst gegen den Mieter. Und V ist hier keiner mehr… also auch keine gute Idee
Gruß vom
Schnabel
danke für die nüchterne Antwort, ich glaube auch, daß dies der richtige Weg ist.
Gruß, Sascha68
Je nachdem wie müllig das Zeug ist, würde ich Frist setzen und dabei schon mitteilen, dass man ansonsten davon ausgeht, dass das Eigentum aufgegeben angesehen wird und entsorgt wird.
Vor der Entsorgung (am besten mit Zeugen) Bilder und ggf katalogisieren. Wenn etwas mit Wert dabei ist, noch einige Zeit aufheben.
vnA
Hallo,
meines Wissens muß ein der Kauf/Verkauf einer Immobilie über einen Notar abgewickelt werden.
Gruß
hsc