Verkäufer tritt nach mündlicher Zusage zurück?

Nehmen wir mal an A verkauft eine Wohnung für 80000 Euro und B guckt sich die Wohnung an, verhandelt nach der Besichtigung einen Kaufpreis von 75000 Euro und A stimmt den zu.

Ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Immobilien müssen ja notariel beglaubigt werden, aber wie sieht es mit der Verhandlung der Immobilie aus. Der Notar festigt die Zusage auf Papier, aber hat der Käufer überhaupt ein Recht in der Hand falls der Herr A die Immobilie in der Zwischenzeit an jemand Anderen verkauft?

Konnte B dann von A Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen? Und wie könnte er die Zusage beweisen, sie erfolgte ja nur mündlich?

Solange nicht beide Parteien beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben und dieser ihn beurkundet hat bestehen keinerlei Ansprüche (falls nicht noch weitere Nebenverträge abgeschlossen, beispielsweise eine Anzahlung für die Reservierung der Immobilie, die bei Abschluss verrechnet werden soll oder sonst verfällt, so etwas geht natürlich).

Also nein, es ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen und jede Partei kann ihre Meinung noch ohne Konsequenzen ändern.

Moin,

Ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen?

nein!
Zwar sind mündliche Verträge auch gültig, nur ist es bei Immobilien so, daß es zur Wirksamkeit (meist) der notariellen Form bedarf.
Bei Privatpersonen ist das ‚meist‘ dann aber zu streichen, das gilt nur in ganz bestimmten Fällen bei Kaufleuten.

Immobilien müssen ja notariel beglaubigt werden, aber wie
sieht es mit der Verhandlung der Immobilie aus. Der Notar
festigt die Zusage auf Papier, aber hat der Käufer überhaupt
ein Recht in der Hand falls der Herr A die Immobilie in der
Zwischenzeit an jemand Anderen verkauft?

Nein, denn es ist kein Vertrag zustande gekommen.

Konnte B dann von A Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen?

Nein, denn…

Gandalf