Nehmen wir mal an A verkauft eine Wohnung für 80000 Euro und B guckt sich die Wohnung an, verhandelt nach der Besichtigung einen Kaufpreis von 75000 Euro und A stimmt den zu.
Ist damit ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Immobilien müssen ja notariel beglaubigt werden, aber wie sieht es mit der Verhandlung der Immobilie aus. Der Notar festigt die Zusage auf Papier, aber hat der Käufer überhaupt ein Recht in der Hand falls der Herr A die Immobilie in der Zwischenzeit an jemand Anderen verkauft?
Konnte B dann von A Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen? Und wie könnte er die Zusage beweisen, sie erfolgte ja nur mündlich?