Verkäuferin weigert sich KFZ Papiere auszuhändigen

Ich habe im Februar von einer Bekannten ein Kleinwagen gekauft, den ich auf 2 Raten zahlen konnte. Mittlerweile ist der Wagen bezahlt.

Ich fange nun nicht an von den Mängeln, die sie beim Kauf verschwiegen hat zu reden. Nun erreiche ich sie nicht mehr und bekomme die Papiere und den zweiten Schlüssel nicht. Dabei benötige ich dies und den Wagen weiter verkaufen zu können, da der mich nur noch Geld kostet und mehr steht als das er fährt.

Was kann ich tun?

Hallo,
was jetzt?
Wenn du sie nicht erreichst, kannst du doch nicht wissen, dass sie sich weigert.

Und was ist eine Bekannte?
Kennst du sie erst seit der Übergabe des Fahrzeuges?
Oder ist es die Freundin eines Arbeitskollegen?
Oder die Nachbarin 2 Häuser weiter?

Ich frage mich, wie Du den Wagen ohne Papiere ummelden konntest…

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Nach der Zahlung der ersten Rate waren wir zusammen bei der Zulassungsstelle um den Wagen anzumelden. Dann hat sie den Brief wieder an sich genommen

Nun wenn ich seit März Versuche die Papiere zu bekommen, sie Nachrichten liest aber nicht antwortet kann man davon ausgehen daß sie sich weigert.

Ich kenne sie etwas länger. Ich habe bei ihrer Mutter den Garten angelegt und im Haus bei Renovierung geholfen. Aber selbst sie antwortet nicht oder wenn ich dahin fahre macht keiner auf.

Dagegen ist ja erstmal nichts einzuwenden - wenn du ein Fahrzeug finanzierst, liegt der Brief auch erstmal bei der Bank, bis der Kredit abbezahlt ist.
Nach der zweiten Rate allerdings hätte der Brief ausgehändigt werden sollen.

Die Frage lautet nun: Hast du nen schriftlichen Kaufvertrag?

Ja, den habe ich.

Da wirf einen Brief in den Briefkasten mit der Mitteilung, dass du dir rechtlichen Beistand holen wirst, wenn sie die Papiere nicht rausrückt.

Erstmal so ganz unförmlich, nicht gleich mit dem Wort „Anwalt“ oder „Gericht“ oder „Klage“.
Und frage, wo das Problem liegt. Vielleicht hat sie ein schlechtes Gewissen, oder will den Wagen zurück.

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Warum eigentlich soll er die Frau mit Samthandschuhen anfassen nachdem er sie anscheinend schon fast auif Knien angefleht hat die Lappen auszuhändigen!
:roll_eyes:ramses90

Laß das über einen Rechtanwalt regeln und wenn sie den nicht zahlen will, dann beauftrage wieder einen oder denselben RA diese Summen, für nun beide Forderungen einzutreiben.
ramses90

Du kennst die vorliegenden Gründe und Verhältnisse nicht.
Ich bin ein harmoniesüchtiger Mensch und empfehle immer erst den Weg ohne großen Krawall zu gehen.
Mancher Nachbarschaftsstreit hat sich schon von einer Lapalie zu Mord und Totschlag entwickelt. Dabei hätte vielleicht beizeiten ein gemeinsames Bier am Grill allen den Wind aus den Segeln genommen.

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Das mag ja manchmal sein aber doch nicht bei soner Zicke wie er sie hier geschildert hat, da hört´s ganz einfach mit der Harmoniesucht auf!
ramses90

Es ist immer problematisch wenn man nur eine Seite hört.

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Seit Alters her empfehlen schon die klugen Menschen, vor einem Urteil immer beide Seiten anzuhören.

Er , sofern seine Geschichte 100% stimmt, aber mag, wie schon geraten, der einen Brief schreiben und mit ihm die Herausgabe des Fahrzeugbriefes verlangen.
Mit Recht, Anwalt, Gericht und den 14 Nothelfern drohen würde ich nicht. Das wird die dann schon merken.
"Ich werde, dessen seien Sie versichert, meiner Forderung in geeigneter Art und Weise Nachdruck zu verleihen wissen.

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Niemand, auch ich nicht, nimmt Euch Eure (Bernd und Du) Meinung dazu übel also laßt mir meine, so wie ich Euch Eure lasse!
:roll_eyes:ramses90

Du verwechselst Meinung mit Wertung.

Nur weil Du, wie so oft, das letzte Wort haben willst, verwechsle ich garnichts! :roll_eyes:
ramses90

Dazu muss „man“ nicht harmoniesüchtig sein. Ich vermeide immer den direkten Verweis auf ein Recht.

Selbst an Unternehmen würde nie sowas wie „laut §8 hypothetische Gesetzbuch steht mir xy zu“ schreiben. Mit sowas wird eher eine Verteidigungshaltung beim Empfänger ausgelöst … besonders wenn der Andere schon „ich will nicht“-Anzeichen macht.

Dementsprechend würde ich das im vorliegenden sogar noch mehr umschreiben, als Du es vorgeschlagen hast.

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Ich melde mich Mal zu Wort.

Also, sie wusste wie es mir finanziell geht, weshalb sie mir das Auto auf zwei Raten angeboten hat. Sie selbst hat sich einen Neuwagen gekauft.
Der Händler, also ihre Aussage, sagte, für den Clio gebe ich dir einen Satz Winterreifen.

Sie hat mir das Auto dann angeboten für 500 Euro.

Nun ist es so. Kurz nach Kauf, hatte das Auto einen Kupplungsschaden, den ich habe machen lassen.

Dann hat die Elektronik gesponnen. Wenn ich links geblinkt habe hat allesngekeuchtet nur der Blinker nicht. Da sagte sie, das der Kabelstrang und die Rückleuchte ausgetauscht wurde
, Wo die Werkstatt mir sagte, das kann nicht sein.

Nun ist das Gebläse kaputt. Relais und Sicherungen sind in Ordnung.

Es kommt immer mehr an diesem Auto. Ich möchte das auto einfach nur verkaufen. Das Geld was ich bisher da rein gesteckt habe, hatte für ein anderes gereicht. Aber ich bekomme die Papiere nicht.

Sie antwortet weder auf eine Mail, Anruf, WhatsApp, eine Nachricht die ich bei der Mutter gelassen habe oder sonst was.

Ich bin mit meinem Latein am Ende.

Hi @Ricky8933,

ich bin kein Anwalt, aber so würde ich es machen:

Nachdem die Verkäuferin auf „nette unverbindliche Hinweise“ von Dir nicht reagiert, solltest Du ihr nun schriftlich (am besten per Einschreiben/Rückschein + zusätzlich per E-Mail) eine Mahnung zukommen lassen und ihr eine eindeutige Frist setzen (z.B. innerhalb einer Woche, konkret z.B. bis zum 29. Mai 2022) bis wann die Original-Fahrzeugpapiere bei Dir eingegangen sein müssen.
Darin kannst Du ihr Konsequenzen, insbesondere Schadensersatzansprüche, androhen, für den Fall, dass sie die Papiere weiterhin nicht aushändigt, die sie Dir nach der Deinerseitigen vollständigen Erfüllung des Kaufvertrags vom (Datum) schuldet.
Damit setzt Du sie in Verzug.

Sollte sie dieser Aufforderung weiterhin nicht nachkommen, könntest Du Dich an die Zulassungsstelle wenden, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde. Erkundige Dich dort am besten, ob Du eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen kannst, wenn Du ihnen den Kaufvertrag sowie den Brief vorlegst, in dem Du sie zur Aushändigung der Fahrzeugbriefs aufforderst sowie eine eidesstattliche Versicherung abgibst, dass Du die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erhalten hast.

Siehe hier (passt nicht 100 %, da der Fahrzeugbrief ja nicht verloren ist, aber der Text beschreibt im großen und ganzen, dass man sich einen Ersatz ausstellen lassen kann.) https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief-verloren/

Die Kosten für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II kannst Du dann von der Verkäuferin einfordern.

Schöne Grüße
Stefanie

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