Verkauf alter Klassenfotos bei Ebay

Hallo,
ist es erlaubt, alte Klassenfotos (1938 - 1972) bei Ebay zu verkaufen. Oft ist der Hintergrund eine Dorfidylle oder die Kleidung ist interessant oder die Frisuren. Die Schüler und der Lehrer sind nicht genannt, jedoch die Ortschaft, aus der dieses Klassenfoto stammt.
Wie ist hier die rechtliche Situation?

Hallo,

Ich kann Dir leider nicht helfen.

ja genau, eine Rechtsfrage für Rechtsanwälte

Hallo stanicher,

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht Rechtsanwalt bin und somit diese Antwort nicht verbindlich ist. Es entsteht hier kein Beratervertrag und ich übernehme für Schäden aufgrund meiner Antwort keine Haftung. Ich teile lediglich meine Meinung mit, die sich aus meiner Praxis im kaufmännischen Bereich gebildet hat. Sollten Sie verbindliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt und/oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.

Ein Verkauf dieser Bilder kommt einer Veröffentlichung der Bilder im Netz bzw. Printmedien gleich oder zumindest sehr ähnlich.

Da die Personen auf den Bildern in der Regel noch leben, müsste hier das Persönlichkeitsrecht greifen. Somit sollten alle dargestellten Personen/Gesichter sowie Kfz-Kennzeichen usw. unkenntlich gemacht werden.

Alternativ müsste von jeder lebenden Person, und von Angehörigen von Personen, die weniger als 10 Jahre verstorben sind, jeweils eine Erlaubnis zum Verkauf/zur Veröffentlichung eingeholt werden. Das dürfte wohl bei der Menge an Personen aber nicht in Frage kommen.

Wenn die Bedingungen wie oben erfüllt sind, dann dürfte meiner Meinung nach einem Verkauf nichts mehr im Weg stehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen!

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,
bin kein Advokat - kann da leider nicht weiter helfen!
Mfg PRK

Hallo gitarrejoern,

1000x Danke für Deine Antwort.
Was macht denn nun „stayfriends“,
die massenhaft Klassenfotos zur Schau stellt?

Müsste eigentlich auch hier greifen - oder ?

Herzliche Grüße
stanicher

Hallo stanicher,

Das wäre bei stayfriends genauso, da lt. Impressum ein deutscher Anbieter dahinter steckt.
Jedoch ist es so, dass die User ja die Bilder einsetzen. In diesem Fall gilt Punkt 5.11. der AGB von stayfriends, der da lautet:Zitat:
„Freistellung
Der Nutzer stellt StayFriends von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen StayFriends wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer auf der StayFriends-Webseite eingestellten Inhalte, Daten oder Informationen geltend machen.
Der Nutzer stellt StayFriends ferner von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen StayFriends wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der StayFriends-Webseite durch den Nutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle StayFriends aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von StayFriends bleiben unberührt.
Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer StayFriends nach Wahl von StayFriends auf Kosten des Nutzers nach Möglichkeit das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste der StayFriends-Webseite durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch StayFriends sofort einstellen.“ Zitatende.

Das bedeutet im Klartext, dass nicht nur die anwaltliche Abmahnung an den Fotoeinsteller weitergereicht wird durch stayfriends, sondern stayfriends bemüht sich um Erlangung der Rechte, das wiederum kostet auch nicht wenig, diese Kosten werden auch durch stayfriends an den Fotoeinsteller weitergegeben. Dürfte also richtig teuer werden.

Die Belehrung meiner ersten Antwort bezüglich Unverbindlichkeit meiner Antwort gilt selbstverständlich auch hier.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo gitarrejoern,

eine super Sache, dass Experten mit Fachwissen
Hilfen weitergeben, um vorsichtiger zu handeln
oder um Handlungen zu unterlassen.
Trotzdem seltsam,
dass die örtliche Presse bei uns ab und zu
alte Schulfotos einstellt (!!!lokaler Bezug !!!)
unter der Rubrik „Aus Omas Kiste“ .
… und man freut sich, wenn Menschen erkannt werden…
Apropo „Freude“ -
die z.Z. geltende Rechtslage schützt, jedoch zwischenmenschliche (auch historische) Momementaufnahmen, Erinnerungen, Nostalgie nicht nur im Hinterzimmer, gehen verloren.
Nochmals herzlichen Dank - im Ausland sind diese Schulfotos aus Deutschland sehr gefragt - jedoch nicht nach der Devise : „Back to the roots“ - nämlich dahin, wo sie hingehören und dessen Wunschg mein Anliegen war.

Lg
stanicher

Hallo,

ohne das Einverständnis aller Beteiligten darfst du solche Bilder nicht vertreiben.

Sorry.

VG