Verkauf Bauernhaus mit landwirtschaftlicher Nutzfläche

Ja, die gibt es noch - allerdings nur im wilden Südwesten, und auch da nur lokal beschränkt und allesamt alte Männer: Die letzten der badischen und württembergischen Amtsnotare, die nur einen kleinen Teil von Sachen- und Schuldrecht beherrschten, aber den dafür richtig, und die ein Kataster von 1780 so gut lesen konnten wie die Niederschrift eines Gerichtsverfahrens betreffend „Trieb und Tratt“ von 1610.

Die Amtsnotare aus der französischen Besatzungszone waren bei ihren Kollegen in den übrigen Teilen Deutschlands gesuchte Spezialisten. Schade, dass das im Traum von der Vereinheitlichung allen Rechts untergegangen ist.

Schöne Grüße

MM

Notarsneffe

OK, da hatte ich Dich missverstanden, aber mit dem reinen Runterrattern ist es bei diesem Sachverhalt ja nicht getan. Er hätte fragen müssen, ob er sich um die Genehmigung kümmern soll oder ob das der Verkäufer übernimmt, was die Rechtsfolgen sind, wenn das unterbleibt usw.

So einfach wie „aber ich hab das Thema doch erwähnt“ ist es gerade in diesem Falle wirklich nicht.

Naja, so ganz grundsätzlich muss es erst einmal einen Schaden geben, den man in Geld bewerten kann. Zusätzliche Mietzahlungen, Fahrerei, Anwaltsgebühren für den Pachtvertrag, ggfs. Anzeigen, Auslagen usw. Es schadet sicher nicht, den Notar frühzeitig darüber zu informieren, dass man in der Sache unzufrieden mit seiner Beratungsleistung ist und ihn für Schadenersatz in Anspruch nehmen will, aber am Ende muss ein nachvollziehbarer und belegbarer Betrag als Schadenersatz in den Raum gestellt werden. Ob sich der Notar darauf einlässt und wie viel Aufwand man betreiben will bzw. ob sich der für den letztendlichen Betrag lohnt, steht halt auf einem anderen Blatt.