Verkauf bei e-bay

Hallo Ich habe eine Frage. Ich habe über Ebay ein Moped Simson S51 verkauft. Der Käufer und ich haben dann bei Übergabe noch ein Kaufvertrag abgeschlossen, dort habe ich vermerkt, „Kauf wie gesehen“. Jetzt kommt der Käufer nach ca. 2 Monaten und meint, dass das Moped Mängel aufweist. Ich sollte dies reparieren lassen und das Moped selbst abholen (ca. 350km). In der Angebotsbeschreibung bei Ebay habe ich vermerkt, dass es Privatkauf ist und somit keine Garantie bzw. Rücknahme möglich ist.

Hallo
das müsste doch in den Ebay AGB festgelegt sein.
Ansonsten weiß ich nicht wie sich das rechtlich gesehen verhält.
mfg

Wenn das Moped verdeckte Mängel hat welche erst später festgestellt werden und dir bekannt waren kann der Käufer evtl. Schadensansprüche geltend machen.
Da der Kaufvertrag von dir selbst gemacht wurde dürfte der zusätzlich Gewicht haben.
Der Schaden ist auch erst nach zwei Monaten aufgetaucht, da ist es schwer zu bestimmen ob dieser durch unsachgemäße behandlung entstanden ist.
Ich weis jetzt auch nicht für wieviel du das Moped verkauft hast und was kaputt gegangen ist.
Ich würde ihm aus Kulanz einen kleinen (eher unbedeutenden)Preisnachlass gewähren und dies mit dem Hinweis, ohne annerkennung einer Rechtspflicht.
Vielleicht gibt es dann keinen Streß.
Und wenn doch kannst du bei Ebay die Bewertungen streichen lassen.

Hallo,

hier ist zuerst die Frage zu beantworten, auf welcher Grundlage der Käufer seine Ansprüche stellt. So wie es aussieht, habt ihr zwei Kaufverträge geschlossen: den klassischen E-Bay-Kaufvertrag und einen „nachgelagerten“, der aber auch als Ergänzung zum E-Bay-KV verstanden werden könnte.
Mein Tipp: schau mal auf E-Bay nach; die haben da ein sehr gut bestücktes Forum; ich glaube nicht, dass Du der erste bist, dem so etwas passiert.

Hallo…
Soweit ich weiß, haftet der Privatverkäufer nur bei groben Schäden, die verschwiegen wurden. Ich vermute, dass das nach 2 Monaten nur Verschleissschäden sein können. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt. Wenn Sie selbst keine Garantie oder Gewährleistung im Kaufvertrag eingetragen haben müssen Sie dann keine Haftung übernehmen.
Wünsche noch einen schönen Sonntag.

So, erstens: der Beitrag enthält überhaupt keine Frage, zweitens: wenn ich annehme, dass die Frage ist: „Muss ich den Mangel beseitigen?“ so muss ich dazu sagen, dass ich weder kostenlose Rechtsberatung erteilen darf ich noch will, und drittens: In solchen Fällen kommt es auf Art des Mangels und den Vertragswortlaut an. Damit sollte man, wenn man das für lohnenswert hält und nicht mit dem Käufer verhandeln will, zum Rechtsanwalt gehen.

Du mußt nicht Reperaturen ausführen,hast die Gewährleistung ausgeschlossen.Und nach 2 Monaten kann er die Mängel verursacht haben.Sollte er eine Anzeige machen wollen,so muß er beweisen daß die Mängel schon vorhanden waren.

Hallo,

laut meines Wissens, hast du als Privatperson jede Haftung ausgeschlossen (siehe EBAY). Desweiteren beim Kauf wie gesehen, gibt es eh keine Gewährleistungspflicht!

Nötigenfalls frage bitte bei Ebay nach bzw. schildere diesen dein Problem.

mfg

Hallo,

wenn sonst keine weiteren Angaben in dem Vertrag gemacht wurden, sollte die Sache für Dich eigentlich damit erledigt sein. Es handelt sich um einen Privatverkauf, für den Du keine Gewährleistung erbringen mußt.

Weist der Gegenstand (das Moped) jedoch versteckte Mängel auf, die Du eigentlich hättest wissen müssen (z.B. Kette schon lange verschlissen, Bremsen waren bereits bei Kauf unbrauchbar, Motor hatte Aussetzer, die Du hättest wissen müssen etc.) dann liegt die Beweislast zwar beim Käufer, aber er könnte Dir das Leben dennoch schwer machen. Also beantworte die Vorwürfe des Käufers ehrlich Dir selbst gegenüber und handle entsprechend.

Mir (und auch anderen) ist z.B. bei der s50 (s51) ein Problem bekannt, das erst nach längerer Fahrt auftritt und zwar: der Motor geht nachdem er warm geworden ist und nicht auf Touren gehalten wird plötzlich aus. Dies ist in der Regel ein Defekt des Simmerrings. Wenn dieser dann erneuert wird, ist alles wieder OK. Zur Reparatur muss jedoch der Motor geöffnet werden.

Ein solcher Mangel wird in der Regel bei einer Probefahrt nicht festgestellt, da die Betriebstemperatur nicht unbedingt erreicht wird.

Ein Streit gilt immer dann als gewonnen, wenn er vermieden wird.

Gruß
MB

Hallo Ich habe eine Frage. Ich habe über Ebay ein Moped Simson

S51 verkauft. Der Käufer und ich haben dann bei Übergabe noch
ein Kaufvertrag abgeschlossen, dort habe ich vermerkt, „Kauf
wie gesehen“. Jetzt kommt der Käufer nach ca. 2 Monaten und
meint, dass das Moped Mängel aufweist. Ich sollte dies
reparieren lassen und das Moped selbst abholen (ca. 350km). In
der Angebotsbeschreibung bei Ebay habe ich vermerkt, dass es
Privatkauf ist und somit keine Garantie bzw. Rücknahme möglich
ist.

Hallo ertsmal ,

Ich würd 2 Sachen sagen :
Hast du dich bei E Bay über diesen fall dich beraten lassen , bei unstimmigkeiten können die dir auch sehr gut helfen , das wäre das eine , das zweite ich würd sagen in deinem fall solange es kein Grober fehler oder nicht erzählen eines Defekts bei dem Moped ist und sich hinterher ein defekt herausstellt , hast du mit der Sachge nichts mehr zu tun , das ist das Risiko des Käufers .

MFG

Güngör