Verkauf bei ebay

Folgende Situation:

Ich stelle einen Artikel bei ebay zum Verkauf ein.

Dieser taucht plötzlich zwei Mal in meiner Verkaufsliste auf.

Gott sei Dank habe ich das gemerkt und den doppelten Artikel sofort gelöscht.

Nehmen wir einmal an, ich hätte dies nicht gemerkt, hätte auf beide Artikel, obwohl es ein und der selbe Artikel war, Gebote bekommen und diese auch verkauft.

Es hätte zwei Käufer gegeben.

Wie gesagt:

Es wäre ein und der selbe Artikel gewesen, den ich versehentlich doppelt verkauft hätte, obwohl der Artikel nur ein Mal vorhanden war.

Wie hätte ich den Käufern dies glaubhaft erklären müssen?

Einer von denen wäre auf der Strecke geblieben, wäre erbost über mich gewesen und ich hätte in diesem Falle eine berechtigte negative Bewertung bekommen.

Was hätte ich machen können, wenn mir keiner der beiden Käufer geglaubt hätte?

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Hallo,

die Rubrik „Hobby allgemein“ ist aus meiner Sicht für diese Frage verkehrt. Deine Frage hat eine zu starke rechtliche Komponente.

Versteigerungen im Internet sind keine „rechtliche Grauzone“, wie gerne mal von Populisten unterstellt wird. Statt dessen ist dieses Geschäft ausführlich und weitgehend unmissverständlich im BGB geregelt.

Wenn jemand einen Artikel zu einer Versteigerung frei gegeben hat, dann hat er ihn praktisch schon verkauft. Er kann über diesen Artikel nicht mehr frei verfügen. Der jeweils Höchstbietende hat ein (zeitweiliges) Eigentum an diesem Artikel erworben. (Daher kann es in die Hose gehen, wenn man einen Artikel aus der Auktion nimmt, auf den schon jemand geboten hat.)

Wenn man jetzt aus Versehen zwei Artikel einstellt, erwerben zwei Kunden das Eigentum daran. Man kann aber nur einen bedienen. Dem anderen schuldet man in der Folge den Artikel. Eine schlechte Bewertung bei Ebay dürfte dabei das kleinste Problem sein. Der geprellte Kunde kann den Anbieter auf die Herausgabe des Artikels zum gebotenen Preis verklagen oder alternativ auf Schadenersatz, wenn er den Artikel auf anderem Wege zu einem anderen Preis erworben hat.

Grüße
Pierre

P.S.: ich bin mir bewusst, dass ich den Begriff des Eigentums in dieser Erklärung falsch benutze.