Liebe/-r Experte/-in,
am 29.08.2010 verkaufte ich mein Notebook mit folgendem
Zusatz ausdrücklich als defekt:
Leider hat mein geliebtes Notebook seit zwei Wochen
seine Macken. Von Zeit zu Zeit fängt der Bildschirm an
zu flimmern und das Notebook hängt sich dann auf. Es
muss dann neu gestartet werden. Hierbei kann es dann
sein, dass er dann kein Bild anzeigt. Irgendwann
funktioniert es dann plötzlich wieder, warum auch immer.
Ich vermute einen Wackelkontakt, bin aber absolut kein
Fachmann. Die Tastatur ist keine normale deutsche, wurde
aber mit Tastaturaufkleber professionell auf deutsch
getrimmt, dies ist kaum sichtbar. Ich denke für den
geübten Bastler oder Teilesammler ist das kein Problem.
Das Notebook ist gebraucht, hat einen kleinen kaum
sichtbaren Riss auf der rechten Seite und Kratzer auf
dem Deckel.
Geliefert wird das Gerät mit Netzteil und einer Windows
XP Professional SP2 Version.
Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes!
Der Artikel wird - so wie er ist - von Privat verkauft.
Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie
sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen
nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Garantie bei
Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Dieses Angebot ist
Privat.
Die angebotene Ware wird unter dem Status
Gebrauchtartikelweitergabe verkauft, unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung und Rücknahme!
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht
einverstanden sind.
Nach Erhalt des Notebooks schrieb mich der Käufer mit
folgendem Text an:
das T41 ist eingetroffen und wurde repariert.
Was mich ärgert ist aber: die WLAn Karte ist nicht
authorisiert weil nicht von IBM und Sie haben da was im
System gemacht. Mit der WLAN Karte kriege ich einen
Error 1802 beim Booten. Das hatten sie verschwiegen. Das
DVD laufwerk ist defekt und liest nicht. Habe dies in
meinem eigenen Thinkpad geprüft. Das haben Sie auch
verschwiegen. Ich muss nun neue Teile kaufen und bitte
Sie um EUR 12,- Preisnachlass für die Zusatzausgaben.
Können wir so verbleiben?
Ich selbst habe definitiv nichts am System gemacht. Auch
das Laufwerk funktionierte einwandfrei. Weiterhin hatte
ich den Artikel hinweislich als defekt verkauft.
Meine Frage an Sie wäre, ob die Ansprüche des Käufers
berechtigt sind.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit
freundlichem Gruß