Hallo,
wenn man eine denkmalgeschützte Immobilie nach ca. 5-6 Jahren verkauft und dabei keinen Gewinn erzielt, müssen dann die Steuerermäßigungen aus den jährlich geltend gemachten AFAs zurück gezahlt werden?
Die Spekulationssteuer bei Immobilien bei einem Verkauf mit Gewinn innerhalb von 10 Jahren ist mir bekannt… aber nicht, ob man Steuervorteile zurückzuahlen muss, auch wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird …
Vielen Dank für Eure Antworten