Verkauf einer denkmalgeschützten Immobilie mit AFA innerhalb von 10 Jahren

Hallo,
wenn man eine denkmalgeschützte Immobilie nach ca. 5-6 Jahren verkauft und dabei keinen Gewinn erzielt, müssen dann die Steuerermäßigungen aus den jährlich geltend gemachten AFAs zurück gezahlt werden?
Die Spekulationssteuer bei Immobilien bei einem Verkauf mit Gewinn innerhalb von 10 Jahren ist mir bekannt… aber nicht, ob man Steuervorteile zurückzuahlen muss, auch wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wird …

Vielen Dank für Eure Antworten :smile:

Was ist das für eine Immobilie und wie wurde die Immobilie genutzt? Selbst bewohnt, vermietet, gemischt-genutzt? Wo steht die Immobilie, da es in D keine Spekulationsteuer gibt?

So verallgemeinert würde ich das jetzt nicht sehen.
Der Begriff mag zwar veraltet sein, ist aber immer noch gebräuchlich. Und ist auf jeden Fall schneller schriftlich und mündlich zu formulieren als:
„Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23“
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/spekulationssteuer ramses90

Hallo,
bei der Immobilie handelt es sich um eine fremd vermietete Eigentumswohnung. Die Afas sind wegen Denkmalschutz recht hoch. Die Wohnung befindet sich in Leipzig.

Servus,

Hmmm.

Wie die in Anspruch genommenen Abschreibungen (einschließlich 7i und solchen Nettigkeiten) bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden, ist Dir aber schon klar, hoffe ich? Nach sechs Jahren müßtest Du das Objekt nach voll ausgeschöpfter 7i-Abschreibung für weniger als die Hälfte der Anschaffungskosten verkaufen, um dabei einen Verlust zu erzielen. Ist das denn so?

Schöne Grüße

MM

danke für die Info, ja, nach 6-7 Jahren ist die Immobilie nach AFA halb abgeschrieben. Mir war tatsächlich nicht bewußt, dass das dann als Anschaffungspreis herangezogen wird. D.h. die Immobilie würde dann mit Gewinn verkauft… Demnach sollten dann auch bisherige Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden, sondern das regelt sich dann über den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn!!!
LG!

Ja, so ist es. Das Gemeine dabei ist, dass ein solcher Gewinn nicht als „Zusammenballung“ von Einkünften gesehen wird, d.h. voll in die Progression läuft, ohne „Fünftelung“.

Schöne Grüße

MM

VIELEN DANK!!! :smile: