Nehmen wir einmal an da verkauft jemand über Ebay eine Kamera. Der Käufer entdeckt nach Erhalt durch Blick in die beigelegte Originalrechnung, dass die Kamera erst 3 Wochen alt ist und vom Verkäufer bei einem Versandhaus auf Ratenzahlbasis gekauft wurde. Die erste Rate ist noch gar nicht bezahlt und wird erst eine Woche später fällig. Ist in einem solchen Falle der Verkäufer gar nicht Eigentümer der Kamera und darf sie deshalb auch, bis die Raten vollständig abbezahlt sind, gar nicht weiterveräußern?
Wie würde man diesen Fall rechtlich betrachten? Darf der Verkäufer die Kamera verkaufen obwohl er sie noch gar nicht abbezahlt hat? Und könnte das Versandhaus in einem solchen Falle die Kamera von dem jetzigen Käufer zurückfordern, da sie ja normalerweise bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Versandhauses bleibt.