Ich habe jemandem einen Privatkredit gegeben. Nun zahlt die Person nicht mehr die ausgemachten Raten.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung, bin jetzt selber in Not, Prozesskostenhilfe zwecks Zwangsvollziehung bekomme ich nicht und kann ich auch nicht vorauslegen.
Inkassokosten kann ich auch nicht vor auslegen.
Nun zu meiner Frage…wen ich versuche den Kredit mit verlust und Abretungserklärung zu verkaufen, mache ich mich dann strafbar???
Ein Privatkredit ist eigentlich eine recht windige Sache.
Liegen schriftliche Vereinbarungen über Modalitäten der Rückzahlung vor? Gehaltsnachweis? Sonstige Sicherheiten?
Nein, strafbar machst du dich nicht bei einem „Verkauf“. Nur, wie du schon richtig erkannt hast, werden finanzielle Einbußen zu erwarten sein.
Moin,
Wenn der TE überhaupt jemanden findet, der einen solch faulen Kredit kaufen möchte.
Ulrich
Guten Morgen,
es liegt ein privater Kredit Vertrag vor.
Und ich denke das dieses nicht bezahlen ehr auf persönliche Gründe mir gegenüber beruht.
Nur fehlen mir jetzt selber die möglichkeiten das einzuklagen.
Verlust würde ich so oder so machen, könnte aber so vielleicht noch einen Teil retten.
Versuch es mal bei einem Inkasso-Büro. Die sind auf sowas spezialisiert.
Z.B. http://www.moskau-inkasso.com/
Viel Erfolg.
Hi,
wenn beim Gläubiger Geld vorhanden ist und du denkst, dass er nur nicht zahlen will, wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid die günstigste Lösung (https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren)
Vielleicht kann dir auch jemand dabei helfen, der das schon mal gemacht hat. Die Kosten dafür sind überschaubar.
Der gerichtliche Mahnbescheid kann natürlich auch von einem Anwalt oder Inkassobüro gemacht werden, aber dann hast du erst mal Kosten, die du evtl. nicht wieder bekommst.
Viel Erfolg
Karin