Ich habe mein Motorrad nach Frankreich verkauft. Der Käufer möchte nun von mir eine Konformitätsbescheinigung … oder: ich kann das ganze laut Vorschrift auch anders machen … siehe Gesetzestext …
Erforderlich ist grundsätzlich die EG Konformitätsbescheinigung ( Certificate of conformity – COC), welche die technischen Normen des Fahrzeuges bestätigt. Dieses Papier wird von der verkaufenden Person ausgehändigt, ein Duplikat kann (eventuell kostenpflichtig) auch vom Hersteller oder Vertreter des Herstellers in Frankreich angefordert werden.
Wenn nur eine teilweise Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller ausgestellt wurde, kann auch eine Sonderbescheinigung vorgelegt werden ( procès-verbal de réception à titre isolé ), die von der DREAL ( Direction Régionale de l’Environnement, de l’Aménagement et du Logement ) ausgestellt wird. Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger, oder Motorräder müssen manchmal diesen Weg gehen, um in Frankreich zugelassen zu werden.
Wer kennt sich damit aus und was ist die schnellste und günstigste Lösung?