Man stelle sich vor, ein neu sehr teures TV Gerät wird gebraucht über ein Marktportal angeboten.
Ein Interessent findet sich. Der Kaufpreis wird vereinbart. Der Käufer zahlt an, per Paypal Dienste (rückforderbar) und will die Abholung organisieren.
Bei Abholung soll eine Banksofortüberweisung (nicht rückforderbar) oder Barzahlung durchgeführt werden.
Der Käufer überwies per Paypal rückforderbar. Der Verkäufer wies das Geld sofort zurück, da so nicht vereinbart.
Die Abholer nehmen das Gerät nicht mit, hatten es aber versucht und sogar beschädigt.
Nun steht das Gerät noch immer beim Verkäufer und kostet aktuell im Monat 150 Euro in der Lagerung.
Der Verkäufer hat den Käufer bereits mehrfach per E-Mail zur Abholung angemahnt. Die Anzahlung hat Paypal, trotz Erklärung des Verkäufers, zurück bekommen.
Ratschläge willkommen!
Es geht aktuell um etwa 4.000 Euro.