Hallo- meine Frage wär: hatte einen Blumenladen den ich aber aufgegeben habe. Nun möchte ich mein Gewerbe auf Privatgrundstück weiter machen. Habe eine Blöckhütte gekauft und aufgestellt . Sie ist nur 3,80 x 3,80 Meter. Brauch ich dafür eine Genehmigung? Mein Gewerbeschein hab ich noch. Wer kann mir mit einer Antwort helfen? Danke im vorraus.Struppel 1
Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde fragen
Hallo und Danke für Ihre Anfrage!
Sie sollten sich beim Gewerbeamt / Ordnungsamt informieren, ob eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist, da dieses von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehändelt wird.
Bei der Blockhütte sind die Maße aussschlaggebend!
Empfehlenswert ist es auch hier, sich bei dem zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob es eine gesonderte Genehmigung bedarf!
Auch hier habe ich unterschiedliche Erfahrungen, so wollte zum Beispiel das eine Bauamt eine Genehmigung für ein Carport und bei dem anderen war eine Beschreibung / Statik ausreichend!
Für den Gewerbeschein ist der angegebene Ort, an dem das Gewerbe ausgeübt wird, hier reicht meistens eine Mitteilung / Ummeldung aus, wird aber auch wieder von Ort zu Ort anders gehändelt!
Viel Erfolg und herzliche Grüße
Ralf Wacker
Hallo Struppel1,
gewerberechtlich alles kein Problem.
Für die Erstellung der Blockhütte bitte das Bauamt fragen; hier gibt es so viele örtlich bezogene Besonderheiten, die ich leider nicht beantworten kann.
Viel Erfolg im neuen Anlauf.
Stefan Seidel
Hallo hier Güngör ,
Ich kenne mich da rechtlich auch nicht aus , normalerweise würde ich sagen , es ist kein Problem das du auf deinem Grundstück was verkaufen kannst , ABER die deutsche Bürokratie Wut ist schon legendär , deshalb möchte ich dir da nichts falsches sagen .
MLG
Güngör
Hallo Struppel,
Aussagen zu und Tipps in Rechtsfragen oder zuverlässige Rechtsauskünfte kann ich in diesem Rahmen, ohne genaueste Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten, nicht leisten.
Ich empfehle, zunächst den Kontakt - der unverbindlich zur Informationsbeschaffung erfolgen kann - zu den zuständigen Behörden zu suchen. Ein Anruf oder Termin bei der zuständigen Stelle verschafft Ihnen Informationen über die örtlichen Gepflogenheiten. Und eine anschließend schriftlich eingeholte Auskunft auch ein zuverlässiges Maß an Rechtssicherheit.
Grunsätzlich sollte aber der Gewerbeausübung als Händler auf dem eigenen Grundstück nichts im Wege stehen, so lange sich niemand darüber beschwert.
Hallo,
soweit ich weiß, benötigst Du in dieser Baugröße auf Deinem Grundstück keine Baugenehmigung (ist in den Bundesländern aber unterschiedlich).
Am besten beim Bauamt ganz einfach telefonisch anfragen. Dann hast Du Gewißheit. Kann man ja auch anonym machen, wenn das besser für Dich ist.
Mfg Angelika
Hallo,
ja Du benötigtst ein Genehmigung. Sprich mit dem Gewerbe- und Bauamt.
Gruß
MB