Verkauf von Briefmarken umsatzsteuerfei?

Angenommen, A hätte in Gewinnerzielungsabsicht bei ebay Briefmarken der Deutschen Post AG erworben und möchte diese nun weiterverkaufen.

Muss A dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen?

A hat nämlich mal gehört, dass der Postwertzeichenverkauf nur dann umsatzsteuerfrei ist, wenn er von der Deutschen Post AG bzw. im Namen und für Rechnung der DP AG durchgeführt wird UND die Briefmarken zum aufgedruckten Nominalwert verkauft werden.

Da A sie jedoch unter ihrem Nominalwert weiterverkaufen möchte und auch nicht im Namen und für Rechnung der DP AG, träfe das für ihn nicht zu.

Folgt daraus eine Umsatzsteuerpflicht?

A 70 Satz 4 UStR 2008! Nur am Rande, wie soll sich eine Gewinnerzielungsabsicht einstellen, wenn unter dem aufgedruckten Wert verkauft werden soll?

A 70 Satz 4 UStR 2008!

Ich habe leider keine Fachsammlung zur Hand.

Nur am Rande, wie soll sich eine

Gewinnerzielungsabsicht einstellen, wenn unter dem
aufgedruckten Wert verkauft werden soll?

Indem man die Marken noch weiter unter Nominalwert ankauft und sie nur kanpp unter dem Nominalwert verkauft.

Grüße

Sascha

Ich kann mir zwar nicht vorstellen mit einem solchen Geschäftsmodell tatsächlich Gewinne zu erzielen, bzw. dass es keine Nachfragen hagelt, wenn man auf diese Weise Verluste generiert, indem man nach Anerkennung des Gewerbes Briefmarken bei der Post kauft und kurzerhand nach Lifo bewertet. Da es für die USt eben gerade nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ankommt, lass ich dies mal dahingestellt.

Generell kann es natürlich nicht sein für ein Unternehmen A den Umsatz in Höhe von X von der Umsatzsteuer zu befreien, demgegenüber Unternehmen B mit gleichartigen Umsätze in Höhe von X-Y diese Befreiung hingegen zu versagen. Das wäre eine Diskriminierung von B.

Ich kann mir zwar nicht vorstellen mit einem solchen
Geschäftsmodell tatsächlich Gewinne zu erzielen, bzw. dass es
keine Nachfragen hagelt, wenn man auf diese Weise Verluste
generiert, indem man nach Anerkennung des Gewerbes Briefmarken
bei der Post kauft und kurzerhand nach Lifo bewertet. Da es
für die USt eben gerade nicht auf Gewinnerzielungsabsicht
ankommt, lass ich dies mal dahingestellt.

A kauft sie ja gerade nicht bei der Post sondern von Privatverkäufern. Dieses Geschäft wird keine Verluste generieren.

Generell kann es natürlich nicht sein für ein Unternehmen A
den Umsatz in Höhe von X von der Umsatzsteuer zu befreien,
demgegenüber Unternehmen B mit gleichartigen Umsätze in Höhe
von X-Y diese Befreiung hingegen zu versagen. Das wäre eine
Diskriminierung von B.

Wenn ich es richig verstehe, ist der Weiterverkauf der Marken umsatzsteuerfrei, auch wenn sie unter Nominalwert weiterverkauft werden?

Wenn ich es richig verstehe, ist der Weiterverkauf der Marken
umsatzsteuerfrei, auch wenn sie unter Nominalwert
weiterverkauft werden?

Ja, bis zur Höhe des aufgedruckten Werts ist der Umsatz nach dieser Richtlinien befreit, § 4 Nr. 8i) UStG.

Vielen Dank, Diogenes!
o.w.T.

Habe gerade nochmal nachgelesen, Nr. 8 I regelt die Umsatzsteuerfreiheit der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert.

Briefmarken sind jedoch keine amtlichen Wertzeichen.

Ich meine, hier ist § 4 Nr. 11b einschlägig:

11b.die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG;

Es regelt aber eben nur die Umsätze der Deutschen Post AG und nicht die Umsätze anderer Unternehmer.

Was meint ihr dazu?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Lies bitte die richtlinie A 70 Satz Nr. 4.

Lies bitte die richtlinie A 70 Satz Nr. 4.

WER-WEISS-WAS?

Schön, dass du weißt, wo meine Frage beantwortet werden könnte. Ich weiß jedoch nicht, wo ich die Richtlinie finde und wenn du weißt, was drin steht, hättest du sie ja auch wenigstens sinngemäß zitieren können.

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Hi,

A 70 Satz 4 UStR 2008!

Ich habe leider keine Fachsammlung zur Hand.

Die Umsatzsteuerrichtlinien sind zu finden, wenn man bei google den Begriff „Umsatzsteuerrichtlinie“ eingibt.

siehe
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Schöne Grüße
C.

Hi,

Habe gerade nochmal nachgelesen, Nr. 8 I regelt die
Umsatzsteuerfreiheit der im Inland gültigen amtlichen
Wertzeichen zum aufgedruckten Wert.

Briefmarken sind jedoch keine amtlichen Wertzeichen.

doch, nachzulesen in Abschnitt 70 UStR

Ich meine, hier ist § 4 Nr. 11b einschlägig:

11b.die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der
Deutsche Post AG;

es gibt in meinem Umsatzsteuergesetz nur § 4 Nr. 11 und der betrifft Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler.

Kannst du den von dir zitierten § mal im Internet irgendwo zeigen? Und sprechen wir vom gleichen Umsatzsteuergesetz, nämlich dem in Deutschland geltenden??

Schöne Grüße
C.