Angenommen, A hätte in Gewinnerzielungsabsicht bei ebay Briefmarken der Deutschen Post AG erworben und möchte diese nun weiterverkaufen.
Muss A dann Umsatzsteuer ausweisen und abführen?
A hat nämlich mal gehört, dass der Postwertzeichenverkauf nur dann umsatzsteuerfrei ist, wenn er von der Deutschen Post AG bzw. im Namen und für Rechnung der DP AG durchgeführt wird UND die Briefmarken zum aufgedruckten Nominalwert verkauft werden.
Da A sie jedoch unter ihrem Nominalwert weiterverkaufen möchte und auch nicht im Namen und für Rechnung der DP AG, träfe das für ihn nicht zu.
Folgt daraus eine Umsatzsteuerpflicht?