Hallo,
ich versteh bei dem wiki link auch nur bahnhof und inwiefern
sich das auf ware aus den USA bezieht, entzieht sich mir auch.
dann will ich das mal in einfachen Worten formulieren:
Grundsätzlich hat jeder Hersteller oder Markeninhaber die Entscheidungsfreiheit, wo seine Produkte verkauft werden. Bringt er sie z.B. in den USA oder Japan auf den Markt und jemand exportiert sie von dort nach Deutschland um sie hier zu verkaufen, ist das eine Verletzung des Markenrechts.
Ist die Ware jedoch mit Zustimmung des Markeninhabers in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt, ist sein Recht den weiteren Vertrieb zu kontrollieren, erschöpft. Man kann also Ware, die mit Zustimmung des Markeninhabers nach Spanien gelangt ist, völlig legal nach Deutschland verbringen und dort anbieten.
Fazit:
Ware, die von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers nach Deutschland verbracht wurde und dort gewerblich angeboten wird: Großes Problem
Ware, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers nach Deutschland verbracht wurde und dort gewerblich angeboten wird: Kein Problem
Ich hoffe, das ist jetzt soweit klar.
ich würd das höchstens mit dem bei vielen auktionen inzwischen
zum standardspruch gewordenem: „auf den markennamen in der
auktion erhebe ich keine ansprüche. er dient nur der
beschreibung des artikels…“ oder so ähnlich…in verbindung
bringen.
Das ist immer wieder lustig, was Leute für einen Schwachsinn unter ihre Auktionen schreiben. In den meisten Fällen ist das schlichtweg juristischer Unsinn und außerdem kann man Unrecht nicht dadurch legalisieren, in dem man irgendwelchen Mist dazu schreibt.
ja, die merkmale habe ich auch mal irgendwo gelsen. jeder mist
ist in deutschland bis ins kleinste geregelt, nur wo man hier
arglose privatverkäufer mit exakten grenzewerten vor der
abmahnwillkür irgendwelcher gewerbetreibender schützen könnte,
ist natürlich alles schwammig formuliert. eine schande, wo ist
der kleine-leute-/privatverkäuferschutz? wofür zahlt man bei
Na ja. In erster Linie ist das Verbraucherschutz. Schließlich tummeln sich tausende Verkäufer bei Ebay, die als Privatverkäufer auftreten, in der Realität aber gewerblich handeln. Der Dumme ist der Käufer, denn ihm bleiben seine Verbraucherrechte wie Gewährleistung, Widerrufsrecht etc. verwehrt und der Gesellschaft gehen durch die unterschlagene Steuer Milliarden durch die Lappen. Die unberechtigte Abmahnung einzelner Privatverkäufer sollte man im Verhältnis zu den berechtigten sehen. Die bekannten tatsächlich unberechtigten Fälle kann man an zwei Händen abzählen. Das wird natürlich in der Öffentlichkeit genüsslich breitgetreten. Man sollte aber schon etwas mehr Weitsicht zeigen.
ebay denn horrende gebühren, wenn dort nirgends bestimmungen
für die grenze zwischen gewrblichem handel und
privatverkäufern strikt aufgelistet sind?
Weil es diese strikte Grenze nicht gibt und es immer auf den Einzelfall ankommt. Das ist schließlich bei jeder Rechtsfrage so. Woher sollte Ebay auch wissen, ob die Neuware von Opa geerbt wurde oder zum Weiterverkauf extra erworben wurde. Das sind nämlich die wesentlichen Unterschiede. Die Definition, wann ein gewerblicher Handel vorliegt, sind klar. Die Auslegung ist Sache des Einzelfalls.
möchte nicht wissen wieviele ahnungslose kleine ebayer schon
abmahnugen wegen kinkerlitchen bekommen haben und die strafe
gezahlt und unterlassungserklärungen unnötig unterschrieben
haben.
Abmahnungen setzen stets einen Rechtsverstoß voraus. Wer meint gefakte Klamotten bei Ebay anbieten zu müssen, muss mit Sanktionen rechnen. Das ist schlichtweg verboten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
kein wunder dass ebay seit jahren vor die hunde geht und zu
amazon 2. klasse wird, weil nur noch gewerbliche ihr zeugs
anbieten.
Das hat ganz andere Gründe.
es sollte sich mal mehr um schwarzarbeiter oder besser noch
die großen steuerhinterzieher gekümmert werden als sowas.
Wie ich oben schon schrieb. Wenn man fordert, künftig weniger „Privatverkäufer“ abzumahnen, werden sich die freuen, die ihr Gewerbe als Privatverkauf deklarieren, denn die können fröhlich weiter machen.
haha, eine verlusterzielungsabsicht hat keiner bei einem
verkauf, und ware klauen um sie zu verkaufen wäre dann ja auch
legal. wer cds/dvds/blurays billig in GB kauft (oder
sonstwoher)…sie einmal ansieht…und teilweise (schlechte
filme) verkauft…und manchmal mehr wieder rausbekommt als er
für die scheibe bezahlt hat…und das schon seit jahren so
macht…wäre ja (wie ich) voll der
wettbewerbsschädiger…steuerhinterzieher und am besten noch
schwarzarbeiter ohne angemeldetes gewerbe…weil ich vllt.
manchmal 1-3€ fürne günstig gekaufte scheibe mehr bekomme als
ich dafür gezahlt habe? für die 10€ im quartal soll ich den
bürokratiewahnsinn mitmachen? durch solche regelungen werden
unbescholtene bürger kriminalisiert. dass ich etwas
„illegales“ machen könnte ist mir hier grade zum ersten mal
aufgegangen.
Bevor Du Dich hier künstlich aufregst, solltest Du Dich erst Mal über die Begrifflichkeiten informieren! Wenn man eine DVD für 10 Euro kauft und für 10 Euro oder weniger wieder verkauft, macht man keinen Gewinn. Selbst wann man sie im Einzelfall mal für 15 Euro weiterverkauft, so besteht keine Absicht Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht immer dann, wenn man die Ware mit dem Ziel anbietet, mehr zu bekommen, als man selbst bezahlt hat. Das trifft auf die o.g. Beispiele aber nicht zu.
naja. ob das überhaupt keinen unterschied macht, wage ich zu
bezweifeln. auf jeden fall gehe ich davon aus, dass die
wahrscheinlichkeit eine abmahnung seitens eines gewerblichen
ebayers zu bekommen größer ist, wenn man die gleiche neuware
verkauft wie er selbst und man dadurch sein geschäft schädigt.
Das mag im Einzelfall zutreffen. Aber es ist nun nicht so, dass man für den Verkauf von Neuware ein Gewerbe anmelden muss und einen Second Hand Großhandel grundsätzlich als Privatverkäufer betreiben darf. Es liegt schlicht in der Natur der Sache, dass man als Privat Verkäufer eher selten Neuware in nennenswerter Menge anbietet sondern eher seinen gebrauchten Krempel verkauft.
Dein Posting zeigt mir aber, dass auch Du die tatsächlichen Hintergründe der Differenzierung zwischen Privat und Gewerbe noch nicht verstanden hast und dich stattdessen vom Hören-Sagen leiten lässt und daraus völlig falsche, ja tlw. sogar abwegige Schlüsse ziehst.
Ich persönlich bekomme regelmäßig einen dicken Hals, wenn ich regelmäßig sehe, wie eindeutig gewerblich Handelnde bei Ebay als Privatverkäufer auftreten und sich somit Vorteile auf Kosten anderer Händler, der Käufer und der Steuerzahler verschaffen.
Gruß
S.J.