Verkauf von neuware?

hallo

mein bruder ist manchmal bei diesen kofferversteigerungen am flughafen (er hofft immer auf elektronik wie kameras oder laptops, erfolglos).
jetzt hat er einen koffer erstanden in dem sich ca. ein dutzend turnschuhe befanden (neu mit karton) und auch noch shirts, jacken und hosen. alles von bekannten sportmarken, neu mit etikett in verschiedenen größen.
er vermutet jemand hat aus den USA für seine familie jede menge sportklamotten mitgebracht, weil die menge seiner meinung nach ziemlich genau den 430€ (freimenge für mitbringsel aus dem aussereuropäischem ausland) entspricht.
Er hat sich jetzt schon was ihm passt und gefällt rausgesucht um es zu behalten. den rest, der in deutschland im laden um die 500€ (in amerika ist sportbekleidung ja billiger) kosten würde, soll ich jetzt bei ebay für ihn verkaufen.
ich habe schon einen über 10 jahre alten ebayaccount und im durchschnitt 30 bewertungen im jahr (80% davon als käufer und 20% als verkäufer von eigentlich ausschliesslich gebrauchter ware).
ursprünglich hatte ich vor ihm dabei zu helfen bis mein arbeitskollge meinte, dass sowas verboten ist, weil es sich um gewerbsmäßigen handel handelt.
ich habe versucht etwas darüber im internet zu recherchieren und bin auf unterschiedliche informationen gestossen.
zum einen soll es sich um gewerbsmäßigen handel erst bei regelmäßigen verkäufen und ab 25 verkäufen pro monat handeln. in meinem fall wäre es aber einmalig und ca. 20 artikel…bzw. 2 mal 10 artikel.
woanders habe ich von gerichtsentscheidungen gelesen wonach der verkauf von 3 shirts schon gewerbslich ist, falls es sich um neuware handelt. die übergänge sind da scheinbar mehr als fliessend.
mein arbeiskollege meinte ich soll als lösung einfach die ware nicht als neu, sondern als leicht gebraucht und „wie neu“ verkaufen (also etiketten abmachen und schuhe ohne originalkarton verkaufen? das genügt?). damit wäre ich gebrauchtwarenverkäufer und hätte keine abmahnungen zu fürchten. dadurch würde man aber soviel weniger für die sachen bekommen, dass man sie fast besser bis weihnachten einlagert und dann an freunde/familie verschenkt.

möchte keine probleme mit dem finanzamt oder abmahnungen bekommen, aber ich halt es aus der sicht eines normalbürgers schon für übertrieben, dass man als steuersünder und wettbewerbsverzerrer behandelt wird, nur weil man einmal in 10 jaqhren ein bisschen neuware, das einem in den schoss fällt, bei ebay verkauft.

mache ich mit unbegründet sorgen oder was ratet ihr mir?

viele grüße

Hallo,

mein bruder ist manchmal bei diesen kofferversteigerungen am
flughafen (er hofft immer auf elektronik wie kameras oder
laptops, erfolglos).
jetzt hat er einen koffer erstanden in dem sich ca. ein
dutzend turnschuhe befanden (neu mit karton) und auch noch
shirts, jacken und hosen. alles von bekannten sportmarken, neu
mit etikett in verschiedenen größen.
er vermutet jemand hat aus den USA für seine familie jede
menge sportklamotten mitgebracht

das alleine könnte schon zum dicken Problem werden, denn die Ware wurde nicht vom Rechteinhaber sondern einem Dritten in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

Abgesehen davon ist die Abgrenzung privat/gewerblich nicht unproblematisch. Zudem könnte es sich um gut gemachte Plagiate handeln.

Probleme sind daher vorprogrammiert.

Gruß

S.J.

hallo

danke s.j. dafür, dass sie sich bisher als einziger die zeit genommen haben auf meine anfrage zu antworten.
ich habe die ware jetzt vor mir liegen und kann die beschriebene vermutung nicht bestätigen. lizensiert wurden die markentextilien von einer tochtergesellschaft in den niederlanden und hergestellt in der türkei. die ware aus dem koffer befand sich also schon im innereuropäischen wirtschaftskreislauf (eine einfuhr aus den USA ist ausgeschlossen).

er vermutet jemand hat aus den USA für seine familie jede
menge sportklamotten mitgebracht

das alleine könnte schon zum dicken Problem werden, denn die
Ware wurde nicht vom Rechteinhaber sondern einem Dritten in
den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

der link führt auf eine seite mit größtenteils fachchinesisch, die für einen laien nicht klar verständlich ist. ich bin davon ausgegangen dass hier experten den laien hilfestellung/beratung geben und nicht experten sich untereinander austauschen :smile:

Abgesehen davon ist die Abgrenzung privat/gewerblich nicht
unproblematisch. Zudem könnte es sich um gut gemachte Plagiate
handeln.

genau um die abgrenzung geht es mir. ich habe da bisher sehr unterschiedliche informationen gefunden (wie erwähnt: von 3 shirts bis regelmäßiger, massiver neuwarenverkauf)
ich habe auch vorschläge gemacht und gefragt ob diese "ausweichmöglichkeit (als gebrauchtware „wie neu“ verkaufen) mich vor abmahungen etc schützen kann.

leider hat ihre antwort mir nicht weitergeholfen.

zu den plagiatsverdacht: ich habe während meines studiums lange zeit in entsprechenden klamottenläden mit teurer markenwware gejobbt und war zeitweise auch mit produktpiraterie beschäftigt. ich behaupte von mir, dass ich plagiate eher erkennen würde als selbs an der materie sehr interessierte ebay-käufer.
wenn ich auch nur den geringsten zweifel an der echtheit der ware hätte, würde ich sie keinesfalls öffentlich anbieten.

würde mich freuen bezüglich der menge an neuware, die man bei ebay von privat verkaufen kann, nochmal von der w-w-w-gemeinschaft erfahrungsberichte oder expertenrat zu bekommen.
auch ob man neuware (alles in allem vllt 20 artikel) als notlösung als gebraucht verkaufen kann und damit dann keine neuware verkauft. falls das eine lösung ist, wie beschreibt man die ware am besten? als „wie neu“ als gebraucht ohne erkennbare gebrauchsspuren?..

oder ist die beschreibung egal und auch der verkauf von neuware als gebrauchtware deklariert wird genauso behandelt wie der verkauf von neuware als neuware? das zu unterscheiden wäre problematisch. ansonsten kann ich ja alles 2-3 std. mal anziehen und es ist gebraucht aber wie neu.

vielen dank für konstruktive, themenbezogenen antworten

gruss

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

der link führt auf eine seite mit größtenteils fachchinesisch,
die für einen laien nicht klar verständlich ist. ich bin davon
ausgegangen dass hier experten den laien
hilfestellung/beratung geben und nicht experten sich
untereinander austauschen :smile:

wäre mir neu, dass Wikipedia Artikel nicht verständlich wären. Ein wenig Eigeninitiative bei der Informationsbeschaffung ist aber schon nötig, denn hier wird keiner fürs Antworten bezahlt. Insofern kann man hier nicht verlangen, dass einem alles mundgerecht vorgekaut wird, sondern dass auf Hintergrundinformationen verlinkt wird. Sollte man dazu Detailfragen haben, kann man diese ja ggf. stellen.

genau um die abgrenzung geht es mir. ich habe da bisher sehr
unterschiedliche informationen gefunden (wie erwähnt: von 3
shirts bis regelmäßiger, massiver neuwarenverkauf)
ich habe auch vorschläge gemacht und gefragt ob diese
"ausweichmöglichkeit (als gebrauchtware „wie neu“ verkaufen)
mich vor abmahungen etc schützen kann.

leider hat ihre antwort mir nicht weitergeholfen.

Wenn man ein wenig zu dem Thema recherchiert, kommt man tatsächlich zu der Erkenntnis, dass das höchst unterschiedlich eingeschätzt wird. Man muss sich aber schon viel Mühe geben, die Begründung dafür zu übersehen. Eine pauschale Antwort auf die Frage gibt es auch nicht. Was genau unter gewerblichem Handeln zu verstehen ist, ist klar definiert:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Tatbestandsmerkmale:

-nach außen gerichtete Tätigkeit
-selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
-planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
-Gewinnerzielungsabsicht

Die Punkte, die im Grenzfall auszulegen sind, sind die Dauer und die Gewinnerzielungsabsicht. Wer regelmäßig Ware ankauft um diese mit Gewinn weiter veräußern zu wollen, was hier wohl unzweifelhaft zutrifft, handelt somit gewerblich.

Ob es nun Neuware oder Gebrauchtware ist, macht dabei keinen Unterschied. Wer Waren bewusst falsch deklariert, um gewerbliches Handeln zu vertuschen, riskiert erst recht eine Abmahnung. Zudem wird so etwas im Zweifelsfall zuungunsten ausgelegt werden und man kann sich dann schlecht wegen Unkenntnis der Sachlage heraus reden.

Gruß

S.J.

moin

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

der link führt auf eine seite mit größtenteils fachchinesisch,
die für einen laien nicht klar verständlich ist. ich bin davon
ausgegangen dass hier experten den laien
hilfestellung/beratung geben und nicht experten sich
untereinander austauschen :smile:

wäre mir neu, dass Wikipedia Artikel nicht verständlich wären.
Ein wenig Eigeninitiative bei der Informationsbeschaffung ist
aber schon nötig, denn hier wird keiner fürs Antworten
bezahlt. Insofern kann man hier nicht verlangen, dass einem
alles mundgerecht vorgekaut wird, sondern dass auf
Hintergrundinformationen verlinkt wird. Sollte man dazu
Detailfragen haben, kann man diese ja ggf. stellen.

ich versteh bei dem wiki link auch nur bahnhof und inwiefern sich das auf ware aus den USA bezieht, entzieht sich mir auch. ich würd das höchstens mit dem bei vielen auktionen inzwischen zum standardspruch gewordenem: „auf den markennamen in der auktion erhebe ich keine ansprüche. er dient nur der beschreibung des artikels…“ oder so ähnlich…in verbindung bringen.

genau um die abgrenzung geht es mir. ich habe da bisher sehr
unterschiedliche informationen gefunden (wie erwähnt: von 3
shirts bis regelmäßiger, massiver neuwarenverkauf)
ich habe auch vorschläge gemacht und gefragt ob diese
"ausweichmöglichkeit (als gebrauchtware „wie neu“ verkaufen)
mich vor abmahungen etc schützen kann.

leider hat ihre antwort mir nicht weitergeholfen.

Wenn man ein wenig zu dem Thema recherchiert, kommt man
tatsächlich zu der Erkenntnis, dass das höchst unterschiedlich
eingeschätzt wird. Man muss sich aber schon viel Mühe geben,
die Begründung dafür zu übersehen. Eine pauschale Antwort auf
die Frage gibt es auch nicht. Was genau unter gewerblichem
Handeln zu verstehen ist, ist klar definiert:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen
erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer
und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein
freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden
Tatbestandsmerkmale:

-nach außen gerichtete Tätigkeit
-selbständige (nicht freiberufliche) Tätigkeit
-planmäßig auf gewisse Dauer angelegt
-Gewinnerzielungsabsicht

ja, die merkmale habe ich auch mal irgendwo gelsen. jeder mist ist in deutschland bis ins kleinste geregelt, nur wo man hier arglose privatverkäufer mit exakten grenzewerten vor der abmahnwillkür irgendwelcher gewerbetreibender schützen könnte, ist natürlich alles schwammig formuliert. eine schande, wo ist der kleine-leute-/privatverkäuferschutz? wofür zahlt man bei ebay denn horrende gebühren, wenn dort nirgends bestimmungen für die grenze zwischen gewrblichem handel und privatverkäufern strikt aufgelistet sind?
möchte nicht wissen wieviele ahnungslose kleine ebayer schon abmahnugen wegen kinkerlitchen bekommen haben und die strafe gezahlt und unterlassungserklärungen unnötig unterschrieben haben.
kein wunder dass ebay seit jahren vor die hunde geht und zu amazon 2. klasse wird, weil nur noch gewerbliche ihr zeugs anbieten.
es sollte sich mal mehr um schwarzarbeiter oder besser noch die großen steuerhinterzieher gekümmert werden als sowas.

Die Punkte, die im Grenzfall auszulegen sind, sind die Dauer
und die Gewinnerzielungsabsicht. Wer regelmäßig Ware ankauft
um diese mit Gewinn weiter veräußern zu wollen, was hier wohl
unzweifelhaft zutrifft, handelt somit gewerblich.

haha, eine verlusterzielungsabsicht hat keiner bei einem verkauf, und ware klauen um sie zu verkaufen wäre dann ja auch legal. wer cds/dvds/blurays billig in GB kauft (oder sonstwoher)…sie einmal ansieht…und teilweise (schlechte filme) verkauft…und manchmal mehr wieder rausbekommt als er für die scheibe bezahlt hat…und das schon seit jahren so macht…wäre ja (wie ich) voll der wettbewerbsschädiger…steuerhinterzieher und am besten noch schwarzarbeiter ohne angemeldetes gewerbe…weil ich vllt. manchmal 1-3€ fürne günstig gekaufte scheibe mehr bekomme als ich dafür gezahlt habe? für die 10€ im quartal soll ich den bürokratiewahnsinn mitmachen? durch solche regelungen werden unbescholtene bürger kriminalisiert. dass ich etwas „illegales“ machen könnte ist mir hier grade zum ersten mal aufgegangen.

Ob es nun Neuware oder Gebrauchtware ist, macht dabei keinen
Unterschied. Wer Waren bewusst falsch deklariert, um
gewerbliches Handeln zu vertuschen, riskiert erst recht eine
Abmahnung. Zudem wird so etwas im Zweifelsfall zuungunsten
ausgelegt werden und man kann sich dann schlecht wegen
Unkenntnis der Sachlage heraus reden.

naja. ob das überhaupt keinen unterschied macht, wage ich zu bezweifeln. auf jeden fall gehe ich davon aus, dass die wahrscheinlichkeit eine abmahnung seitens eines gewerblichen ebayers zu bekommen größer ist, wenn man die gleiche neuware verkauft wie er selbst und man dadurch sein geschäft schädigt.

lg
luke

Hallo,

ich versteh bei dem wiki link auch nur bahnhof und inwiefern
sich das auf ware aus den USA bezieht, entzieht sich mir auch.

dann will ich das mal in einfachen Worten formulieren:

Grundsätzlich hat jeder Hersteller oder Markeninhaber die Entscheidungsfreiheit, wo seine Produkte verkauft werden. Bringt er sie z.B. in den USA oder Japan auf den Markt und jemand exportiert sie von dort nach Deutschland um sie hier zu verkaufen, ist das eine Verletzung des Markenrechts.

Ist die Ware jedoch mit Zustimmung des Markeninhabers in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt, ist sein Recht den weiteren Vertrieb zu kontrollieren, erschöpft. Man kann also Ware, die mit Zustimmung des Markeninhabers nach Spanien gelangt ist, völlig legal nach Deutschland verbringen und dort anbieten.

Fazit:

Ware, die von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers nach Deutschland verbracht wurde und dort gewerblich angeboten wird: Großes Problem

Ware, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers nach Deutschland verbracht wurde und dort gewerblich angeboten wird: Kein Problem

Ich hoffe, das ist jetzt soweit klar.

ich würd das höchstens mit dem bei vielen auktionen inzwischen
zum standardspruch gewordenem: „auf den markennamen in der
auktion erhebe ich keine ansprüche. er dient nur der
beschreibung des artikels…“ oder so ähnlich…in verbindung
bringen.

Das ist immer wieder lustig, was Leute für einen Schwachsinn unter ihre Auktionen schreiben. In den meisten Fällen ist das schlichtweg juristischer Unsinn und außerdem kann man Unrecht nicht dadurch legalisieren, in dem man irgendwelchen Mist dazu schreibt.

ja, die merkmale habe ich auch mal irgendwo gelsen. jeder mist
ist in deutschland bis ins kleinste geregelt, nur wo man hier
arglose privatverkäufer mit exakten grenzewerten vor der
abmahnwillkür irgendwelcher gewerbetreibender schützen könnte,
ist natürlich alles schwammig formuliert. eine schande, wo ist
der kleine-leute-/privatverkäuferschutz? wofür zahlt man bei

Na ja. In erster Linie ist das Verbraucherschutz. Schließlich tummeln sich tausende Verkäufer bei Ebay, die als Privatverkäufer auftreten, in der Realität aber gewerblich handeln. Der Dumme ist der Käufer, denn ihm bleiben seine Verbraucherrechte wie Gewährleistung, Widerrufsrecht etc. verwehrt und der Gesellschaft gehen durch die unterschlagene Steuer Milliarden durch die Lappen. Die unberechtigte Abmahnung einzelner Privatverkäufer sollte man im Verhältnis zu den berechtigten sehen. Die bekannten tatsächlich unberechtigten Fälle kann man an zwei Händen abzählen. Das wird natürlich in der Öffentlichkeit genüsslich breitgetreten. Man sollte aber schon etwas mehr Weitsicht zeigen.

ebay denn horrende gebühren, wenn dort nirgends bestimmungen
für die grenze zwischen gewrblichem handel und
privatverkäufern strikt aufgelistet sind?

Weil es diese strikte Grenze nicht gibt und es immer auf den Einzelfall ankommt. Das ist schließlich bei jeder Rechtsfrage so. Woher sollte Ebay auch wissen, ob die Neuware von Opa geerbt wurde oder zum Weiterverkauf extra erworben wurde. Das sind nämlich die wesentlichen Unterschiede. Die Definition, wann ein gewerblicher Handel vorliegt, sind klar. Die Auslegung ist Sache des Einzelfalls.

möchte nicht wissen wieviele ahnungslose kleine ebayer schon
abmahnugen wegen kinkerlitchen bekommen haben und die strafe
gezahlt und unterlassungserklärungen unnötig unterschrieben
haben.

Abmahnungen setzen stets einen Rechtsverstoß voraus. Wer meint gefakte Klamotten bei Ebay anbieten zu müssen, muss mit Sanktionen rechnen. Das ist schlichtweg verboten und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

kein wunder dass ebay seit jahren vor die hunde geht und zu
amazon 2. klasse wird, weil nur noch gewerbliche ihr zeugs
anbieten.

Das hat ganz andere Gründe.

es sollte sich mal mehr um schwarzarbeiter oder besser noch
die großen steuerhinterzieher gekümmert werden als sowas.

Wie ich oben schon schrieb. Wenn man fordert, künftig weniger „Privatverkäufer“ abzumahnen, werden sich die freuen, die ihr Gewerbe als Privatverkauf deklarieren, denn die können fröhlich weiter machen.

haha, eine verlusterzielungsabsicht hat keiner bei einem
verkauf, und ware klauen um sie zu verkaufen wäre dann ja auch
legal. wer cds/dvds/blurays billig in GB kauft (oder
sonstwoher)…sie einmal ansieht…und teilweise (schlechte
filme) verkauft…und manchmal mehr wieder rausbekommt als er
für die scheibe bezahlt hat…und das schon seit jahren so
macht…wäre ja (wie ich) voll der
wettbewerbsschädiger…steuerhinterzieher und am besten noch
schwarzarbeiter ohne angemeldetes gewerbe…weil ich vllt.
manchmal 1-3€ fürne günstig gekaufte scheibe mehr bekomme als
ich dafür gezahlt habe? für die 10€ im quartal soll ich den
bürokratiewahnsinn mitmachen? durch solche regelungen werden
unbescholtene bürger kriminalisiert. dass ich etwas
„illegales“ machen könnte ist mir hier grade zum ersten mal
aufgegangen.

Bevor Du Dich hier künstlich aufregst, solltest Du Dich erst Mal über die Begrifflichkeiten informieren! Wenn man eine DVD für 10 Euro kauft und für 10 Euro oder weniger wieder verkauft, macht man keinen Gewinn. Selbst wann man sie im Einzelfall mal für 15 Euro weiterverkauft, so besteht keine Absicht Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht immer dann, wenn man die Ware mit dem Ziel anbietet, mehr zu bekommen, als man selbst bezahlt hat. Das trifft auf die o.g. Beispiele aber nicht zu.

naja. ob das überhaupt keinen unterschied macht, wage ich zu
bezweifeln. auf jeden fall gehe ich davon aus, dass die
wahrscheinlichkeit eine abmahnung seitens eines gewerblichen
ebayers zu bekommen größer ist, wenn man die gleiche neuware
verkauft wie er selbst und man dadurch sein geschäft schädigt.

Das mag im Einzelfall zutreffen. Aber es ist nun nicht so, dass man für den Verkauf von Neuware ein Gewerbe anmelden muss und einen Second Hand Großhandel grundsätzlich als Privatverkäufer betreiben darf. Es liegt schlicht in der Natur der Sache, dass man als Privat Verkäufer eher selten Neuware in nennenswerter Menge anbietet sondern eher seinen gebrauchten Krempel verkauft.

Dein Posting zeigt mir aber, dass auch Du die tatsächlichen Hintergründe der Differenzierung zwischen Privat und Gewerbe noch nicht verstanden hast und dich stattdessen vom Hören-Sagen leiten lässt und daraus völlig falsche, ja tlw. sogar abwegige Schlüsse ziehst.

Ich persönlich bekomme regelmäßig einen dicken Hals, wenn ich regelmäßig sehe, wie eindeutig gewerblich Handelnde bei Ebay als Privatverkäufer auftreten und sich somit Vorteile auf Kosten anderer Händler, der Käufer und der Steuerzahler verschaffen.

Gruß

S.J.

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