Verkauf von Plagiaten als Händler oder Privat

Hallo ich hab eine Frage,

was passiert wenn ich als Händler Artikel von einem großen internet Händler aus dem Ausland kaufe.
Der Händler führt fast 10.000 Artikel und dort steht z.b. Sony PS3 Controller. Dann kann ich doch davon ausgehen das es Originale sind.
Ich kaufe den Artikel und verkaufe ihn in Deutschland dann wieder.
Dann stellt sich raus das es doch ein Plagiat ist, was kann mir dann passieren und was kann ich dann dafür?!?
Da bei meinem Händler ja nix steht von fälschung und der Artikel wirklich original aussieht.
Ich kann doch nicht bei jedem Artikel den ich bestelle bei dem Hersteller anrufen und ihn fragen oder schlimmer noch den Artikel zu den schicken das sie ihn überprüfen!
Bitte um Rat von jemanden der sich damit auskennt. Am besten IT-Recht.

Sorry kann ich nicht weiter helfen.
Viel erfolg

Hab leider keine Ahnung von IT-Recht,wäre aber schon vorsichtig,wenn der Preis der angebotenen Ware sehr unter dem Niveau des üblichen Anbieter liegt.
Viel Erfolg und liebe Grüße

Hallo Andi,
das ist wohl ein Fall für einen Rechtsanwalt,sorry!
Gruß Gert

Hallo!

Ohne juristisch näher darauf einzugehen sei gesagt, dass der Erstimporteur der die Ware ins Land bringt auch immer dafür verantwortlich ist, dass mit der Ware rechtlich alles ok ist. Notfalls muss man sich da eben doch vergewissern. Erst Recht wenn ein Verdacht besteht, was ja bei Ihnen der Fall zu sein scheint, sonst würden sie ja nicht hier nachfragen.

Sie können ja beispielsweise auch kein neuartiges Getränk aus Afrika importieren und hier verkaufen, und wenn die Leute dann reihenweise krank werden wegen komischer Inhaltsstoffe, einfach sagen, „ich kann ja nicht jede Dose vorher ins Labor schicken“.
So einfach ist es nicht.

In jedem Fall sind Sie im Sinne der Gewährleistung auch Ihren Kunden gegenüber in der Haftung, da Sie als Händler die verkauften Artikel im Zweifelsfall dann z.B. gegen Entschädigung zurück nehmen müssen.

Übrigens, mit IT-Recht hat die Thematik nicht wirklich etwas zu tun.

MfG

Hallo,

ich kann hier keine Rechtsberatung geben, also bitte das ganze nochmal von einem Anwalt prüfen lassen.

Meiner Ansicht nach bist Du verpflichtet, selbst zu prüfen, ob Du Plagiate weiterverkaufst. Ich denke, dass man Dich, solltest Du darauf nicht achten auch belangen kann. Gerade auch, weil Du Händler bist. Von Dir darf man eine genauere Prüfung erwarten. Solltest Du also fest stellen, dass Dein Händler im Ausland Dir Plagiate geschickt hat, darfst Du diese nicht einfach weiterverkaufen, sondern musst gegen Deinen Großhändler vorgehen, was sich im Ausland nicht als leicht erweisen wird.

Was Dir in diesem Fall „droht“, kann ich leider nicht beantworten.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Alex

Hallo !

„Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“ - kann bei Plagiaten und Markenrechtsverletztungen teuer werden. Deine Frage ist so einfach nicht zu beantworten. Vielleicht sind es original Artikel. Hat der Händler aber die Lizenz für den Vertrieb im Deutschland? Gib es Lizenzen Anderer für gewisse Gebiete (Deutschland, EU)? Das kann teuer werden. Stichwort für Tante Google: Markenerschöpfung, Reimport ! Im schlimmsten Fall droht Schadensersatz und Unterlassung. Und Deine Lagerbestände müssen vernichtet werden.

Ich würde nur von lizensierten Großhändlern kaufen und einen weiten Bogen um „billig,billig“ machen. Es ist die paar Cent nicht wert. Glaub mir.

Hallo !
Hatte vergessen: Ein Importeuer haftet bei inverkehrbringen einer Ware in die EU!

MFG
BS

Hi Andi,
No Pain - no Gain :smile:
Du machst das gewerblich ? Nicht als Privatperson ? Dann bist Du m.E. der verantwortliche Unternehmer, weil „In Verkehr Bringender“. Plagiatsklagen wären Dein Problem; Ein Durchgriff auf den ausländischen Vorlieferanten scheint mir aussichtslos, es sei denn Ihr hättet in Euren Vertragsbedingungen die Lieferung von Plagiaten ausgeschlossen. Darauf wird er sich als Distributor und mit Dir als vermutlich „kleinem Fisch“ nicht einlassen.
Rechtstechnisch scheint mir dies eher in normales Handels-/Markenrecht des jeweiligen Absatzmarktes zu fallen.
Hoffe, mein Input hilft Dir ein bisschen.
ToiToiToi/Andy

Du wirst zur Verantwortung gezogen. Du hast die Pflicht die Echtheit der Ware vor Verkauf abzuklären.

Gruss DON

Defininiere Ausland,
der Importeur der die Ware nach Europa bringt ist verantwortlich und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Lass Dir doch bei der Lieferung auf der Rechnung oder Packliste versichern dass es sich um „Original“ Ware handelt.
mfG
HArry Helbig

Hallo!

Lösung sehe ich persönlich nicht im IT-Recht …

Vergleich zu Hehlerware - da ist ja auch Vorsicht angesagt, wenn „zu billig“ … ich würde die Finger davon lassen

Du bist Importeur und hast die Importeurshaftung.

Und ich muss zugeben, dass ist auch richtig so.
Sonst ist würde hier jeder mit dem Leben seiner Kunden spielen. Man mag meinen das käme für Spielekonsolen nicht in Betracht. Stichworte dazu sind ROHS oder Chrom 6 Freiheit.

Wir haben in Fernost Agenten die jede Bestellung während der Produktion kontrollieren und die Lieferung überwachen.
Kanst du dir das nicht leisten, musst du einen Händler suchen, der die Ware schon in die EU importiert hat.

Das ist teuerer, aber schütz dich vor Verlust von Haus und Hof.

Ansonsten Finger weg.