Hi
wer verkauft bitte? Ein Unternehmen oder eine Privatperson?
Siehe Ausgangsfrage:
wie) ist es möglich als Privatperson gekaufte Waren einer
Firma, z.B. einem Handwerksbetrieb, zu verkaufen?
Was wenn Unternehmer-/in meint, dies sei nicht möglich, da Rechnungen aktuell abgegeben werden und es können keine Sachen von Privat abgekauft werden, da keine Umsatzsteuer…
Wenn jemand etwas verkauft, was er zu diesem Zweck angeschafft hat, und daraus einen Gewinn erzielt, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit; außerdem ist er eh Unternehmer im Sinn des UStG, kann also wenn er mag zur Regelbesteuerung optieren, USt fakturieren und Vorsteuer beim Einkauf abziehen.
Angenommen es handelt sich dabei um keine Artikel mit Gewinnabsichtserzielung sondern um Artikel die genutzt werden sollen, doch die Kosten sollen von anderem Unternehmen übernommen werden, die jedoch sich weigert?
Beispielsweise könnte dies der Fall sein, wenn jemand für Renovierungsarbeiten Materialien einkauft, die vermieterseitig nach einer Ersatzvornahme zu zahlen sind, z.B. Fliesen, Fußböden, Wandfarbe (im Rahmen geschuldeter Instandhaltungsarbeiten).
Was wenn teils auch schon vor Termin Ersatzvornahme Waren eingekauft wurden, die laut Rechtsanwälten durchaus einem Handwerksbetrieb verkauft werden können, da z.B. eine Küche auch einen Fußboden benötigt und der Vermieter trotz Ortstermin u.a. diesen Umstand nicht als Mangel wie auch weitere Mängel nicht erkennen will.
Frage passte wohl auch oder gar eher ins Rechtsbrett.
Ciao,
Romana