Verkauf VOR Werbungsbeginn

Hallo.

Ich habe eine Frage. Ist es eigentlich den Einzelhändlern erlaubt, ihre Waren zu verkaufen BEVOR sie zum in der Werbung angegebenen Termin veräussert werden?

Beispiel: Nächste Woche ist ab Montag, den 8. Dezember 2014 ein Fernseher im Angebot. Super günstig, ein sehr gutes Model. Mein Vorhaben war eigentlich, dass ich an diesem Montag pünktlich zur Öffnungszeit dort sein werde um mir eben diesen Fernseher zu holen. Durch einen dummen Zufall kam ich aber schon HEUTE, am Samstag in eine der besagten Filialen. Dort wurde um 13.00 Uhr eben dieser Fernseher zu genau diesem Preis schon verkauft, also schon drei Tage vor Verkaufsstart. Was für mich wiederrum heisst, dass ich am Montag eventuell umsonst dorthin gefahren wäre, da es diesen fernseher mit Sicherheit nicht mehr gibt da ausverkauft.

Nun denke ich, dass dies eigentlich nicht rechtens ist, so früh schon mit dem Verkauf zu beginnen. Wie sieht es da mit der Rechtslage aus? MUSS diese Firma mir dann ab dem Montag dann einen ebensolchen Fernseher zum gleichen Preis bereitstellt und kann ich dann da rechtlich gegen so etwas vorgehen?

Vielen Dank für etwaige informationen.

Nimm Dir einen Anwalt und finde es heraus.
Wenn das das größte erlittene Unrecht in Deinem Leben war, kannst Du drei Meter hohe Freudensprünge machen.
Du hast ja dann wohl schon die Aktionsglotze zu Hause, wo ist das Problem?

Hallo

Nun denke ich, dass dies eigentlich nicht rechtens ist, so
früh schon mit dem Verkauf zu beginnen. Wie sieht es da mit
der Rechtslage aus? MUSS diese Firma mir dann ab dem Montag
dann einen ebensolchen Fernseher zum gleichen Preis
bereitstellt und kann ich dann da rechtlich gegen so etwas
vorgehen?

Der Händler kann erstmal verkaufen wann und was er will. Er muss aber seine Werbeversprechen einhalten, wenn er also für Montag ein Sonderangebot ankündigt, muss es zu üblichen Mengen verfügbar sein („üblich“ wird dann auch gerne durch Gerichte definiert).

Da es aber ums Wettbewerbsrecht geht, kann man als Käufer nicht viel machen wenn nichts mehr da ist, höchstens mal mit der lokalen Verbraucherzentrale sprechen, ob die vielleicht abmahnen möchten…

Grüße,
.L

Ich muss mich in meiner Antwort .Lutz anschließen.

Wenn am veröffentlichten Verkaufstag noch genügend Geräte da waren, ist hier kein Einwand nachzuvollziehen.

Hallo Fragewurm,

Ich schliesse mich da Lutz und Spartan auch an.

Es kann aber sein, dass der Händler in Zukunft nicht mehr von der Vertretung oder dem Werk frühzeitig beliefert wird, wenn wieder einmal solche Werbeaktionen stattfinden …

MfG Peter(TOO)