Hallo.
Ich habe eine Frage. Ist es eigentlich den Einzelhändlern erlaubt, ihre Waren zu verkaufen BEVOR sie zum in der Werbung angegebenen Termin veräussert werden?
Beispiel: Nächste Woche ist ab Montag, den 8. Dezember 2014 ein Fernseher im Angebot. Super günstig, ein sehr gutes Model. Mein Vorhaben war eigentlich, dass ich an diesem Montag pünktlich zur Öffnungszeit dort sein werde um mir eben diesen Fernseher zu holen. Durch einen dummen Zufall kam ich aber schon HEUTE, am Samstag in eine der besagten Filialen. Dort wurde um 13.00 Uhr eben dieser Fernseher zu genau diesem Preis schon verkauft, also schon drei Tage vor Verkaufsstart. Was für mich wiederrum heisst, dass ich am Montag eventuell umsonst dorthin gefahren wäre, da es diesen fernseher mit Sicherheit nicht mehr gibt da ausverkauft.
Nun denke ich, dass dies eigentlich nicht rechtens ist, so früh schon mit dem Verkauf zu beginnen. Wie sieht es da mit der Rechtslage aus? MUSS diese Firma mir dann ab dem Montag dann einen ebensolchen Fernseher zum gleichen Preis bereitstellt und kann ich dann da rechtlich gegen so etwas vorgehen?
Vielen Dank für etwaige informationen.