Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Verkaufens auf ebay. Ich habe dort erst im letzten Jahr ein Konto eröffnet und musste als neuer Verkäufer die neue Zahlungsweise annehmen, dass der Käufer erst per Überweisung oder Paypal an ebay zahlt und ebay dann an mich. Nun wurde ein Artikel überraschenderweise bis auf über 44,- Euro gesteigert und da es eine Hose war, hatte ich unversicherten Versand als Brief angegeben. Vor 2 Wochen gab ich den Maxibrief zur Post und letzte Woche hat sich die Käuferin sofort an ebay gewandt, dass der Brief nicht angekommen sei. Bezahlt war der Kauf per Paypal. Ich habe einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt und dies der Käuferin über ebay mitgeteilt. In meinem Angebot hatte ich ausdrücklich die Haftung für den Postweg bei unversichertem Versand ausgeschlossen. Die Käuferin meldete den Fall sofort dem Kundenservice und dieser entschied innerhalt von 5 Tage - Donnerstag bis gestern Montag, dass die Käuferin den Kaufpreis + Porto zurückerstattet bekommt. Dies hat ebay auch sofort vorgenommen. Ich bekomme dies belastet. Ferner erstattet ebay auch nicht die Gebühren, die ebay belastet hat - auch nochmal ca. 4,- Euro. Gleich darauf hat mich die Käuferin auch noch negativ bewertet. Meine Frage nun: ist diese Weise von ebay rechtlich in Ordnung, oder habe ich durch meinen Hinweis: „ich übernehme keine Haftung für den Postweg bei unversichertem Versand“ eigentlich eine Erstattung bei Nichtankommen des Briefes ausgeschlossen. Bisher habe ich bei 84 Bewertungen 100 % Zufriedenheit erreicht, die Käuferin hat in den letzten 12 Monaten 3 negative und 3 neutrale Bewertungen erhalten. Dadurch bin ich auch etwas verunsichert, was das „Nichtankommen“ eines Briefes betrifft. Inwieweit greift hier das Briefgeheimnis, dass ja in Deutschland ziemlich hoch gehalten wird. Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen.
MfG
S. Lorenz