Ich unterstelle jetzt mal, dass der Verkäufer den Makler beauftragt, weil ansonsten alles beim alten bliebe.
Vielleicht ist es richtig, dass ein Verkäufer etwas mehr Verhandlungsmacht bei der Beauftragung eines Maklers hat. Der Verkäufer wird aber versuchen (und idR auch durchsetzen), dass sein Verkaufspreis die Maklerkosten beinhaltet und sich somit erhöht. Spannend bleibt zunächst, wie die Maklerkosten für den Verkäufer berechnet werden, ob sie sich prozentual auf den (späteren) notariellen Kaufpreis beziehen, oder ob sie als Festbetrag vereinbart werden. Im ersten Fall würde aus bisher - sagen wir - 5 % vom Verkaufspreis bei Kostenneutralität für den Verkäufer ein Preisaufschlag von 5,263 % (= 5 %/(100 %-5 %). Der Verkaufspreis erhöht sich also nicht nur um 5 %!
Wie auch immer dabei gerechnet wird, erhöht sich aber auch die Berechnungsgrundlage für Notar-, Grundbuchkosten, sowie für Grunderwerbsteuer, möglicherweise sogar auch die Grundlage für Gebäudeversicherung.
Diese diversen indirekten Mehrkosten dank Barleys Vorschlag werden den Käufer kaum erfreuen, aber dafür erhöht sich - zumindest rechnerisch - der Beleihungswert und er kann die Maklerkosten verdeckt in die Finanzierungsgrundlage einbeziehen (wenn die Kreditinstitute da mitspielen).
Der Vorschlag von Frau Barley erscheint mir im Falle, dass der Verkäufer den Makler beauftragt, nicht im Sinne des Käufers zu sein, nicht durchdacht und schon gar nicht durchgerechnet zu sein.