Hallo an Alle!!
Hätte hier ein kleines Problemchen mit meinem Arbeitgeber.
Der zieht mir für einen verkaufsoffenen Sonntag Überstunden ab, weil ich nicht gearbeitet habe, weil ich schwanger bin und nicht arbeiten darf, wie im Mutterschutzgesetz verankert.
Nun meine Frage, darf der AG mir die Überstunden abziehen, obwohl ich vom Gesetz her sowieso nicht arbeiten darf???
Mein AH begründet den Abzug der Überstunden (oder einen Urlaubstag) mit der der Jahresarbeitszeit…
Ich weiss leider nicht, was ich davon halten soll, eine Erklärung erhalte ich nicht und wenn dann halt nur, ist wegen Jahresarbeitszeit.
Vielleicht kann ja jemand helfen - wär schon klasse!!!
Vielen Dank,
Katrin