Verkaufsoffener Sonntag und Mutterschutz

Hallo an Alle!!

Hätte hier ein kleines Problemchen mit meinem Arbeitgeber.
Der zieht mir für einen verkaufsoffenen Sonntag Überstunden ab, weil ich nicht gearbeitet habe, weil ich schwanger bin und nicht arbeiten darf, wie im Mutterschutzgesetz verankert.

Nun meine Frage, darf der AG mir die Überstunden abziehen, obwohl ich vom Gesetz her sowieso nicht arbeiten darf???

Mein AH begründet den Abzug der Überstunden (oder einen Urlaubstag) mit der der Jahresarbeitszeit…

Ich weiss leider nicht, was ich davon halten soll, eine Erklärung erhalte ich nicht und wenn dann halt nur, ist wegen Jahresarbeitszeit.

Vielleicht kann ja jemand helfen - wär schon klasse!!!

Vielen Dank,
Katrin

Hallo Katrin,

schreib mal eine mail hier hin:
http://www.bmfsfj.de/

Die sind recht schnell und dann weißt du es genau.
MfG

hallo katrin,
nein dein arbeitgeber darf dir keine überstunden abziehen…die brgründung hast du bereits selber geliefert…deine schwangerschaft.
da für dich an sonntagen ein beschäftigungsverbot gilt darf hierr auch keine arbeitszeit abgebaut oder angebaut werden.

gruß,
nils

MEhr verkaufsoffene Sonntage unter http://verkaufsoffener-Sonntag.net

Beste Grüßen und einen guten Start in das neue Jahr.

TW