Verkaufsprovision

Guten Tag,

angenommen ein „Mitarbeiter“ bekommt von seinem „Arbeitgeber“ eine „Verkaufsprovision“ weil er dem „Kunden“ beraten hat und dieser auch gekauft hat.

Ist die „Verkaufsprovision“ dann steuerfrei oder wird diese wie das Gehalt versteuert???

Hallo,

natürlich sind Provisionen zu versteuern!!:

Hi und guten Morgen,kurze Frage,kurze Antwort

Leider ist die Provision steuerpflichtig.Es sei denn

er würde es schwarz usbezahlen was für den

arbeitnehmer negativ wäre .M.f.G. Gerald bolz

Wenn ein Angestellter zusätzlich zum regulären Gehalt ausserordentliche und unregelmäßige Zahlungen erhält, die Leitung-bezogen bezahlt werden (z.B. Provision) erhöht diese Zahlung das Bruttoeinkommen im betreffenden Monat. Das Einkommen wird voll versteuert und es werden alle Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällg.

Wenn der Mitarbeiter angestellt ist, muss die Verkaufsprovision genau wie der feste Bestandteil seines Gehaltes versteuert werden.
ist der Mitarbeiter freiberuflich tätig, bekommt er die Provision ausgezahlt und muss selber versteuern

Schönen Gruß
Helmut

Guten Morgen,

die Verkaufsprovision wird ganz normal auf das Gehalt dazu gerechnet und dann auch Versteuert.

Man kann sich den Lohn mit einem „Lohnrechner“ (einfach mal in Google eingeben) ausrechnen.

Einfach das Grundgehalt mit der Provision addieren und dann in dem Lohnrechner eingeben.

Lg

da die Provision immer auch ein gehaltsbestandteil ist, unterliegt sie auch der versteuerung…da gibt’s leider kein drumrum.

Hallo,
das gesamte Gehalt incl. variabler Provisionsanteile wird bei Angestellten versteuert.

Hallo,

in der Regel erhält ein Verkäufer ein Grundgehalt/Fixum und zusätzlich eine Provision, welche auf das Gehalt gezahlt wird und dann versteuert wird.
Auch wenn es sich um einen Mitarbeiter handelt, der eigentlich keine Provision gezahlt bekommt, sollte es in der Regel versteuert werden, falls keine andere Übereinkunft getroffen wurde.

Viele Grüße

Hallo vin zeitzel,
wenn die Provisionzahlung offiziell erfolgt, muss sie natürlich als Einkommen versteuert werden. Alle anderen Zahlungen wären ja „Schwarzgeld“ und das ist richtigerweise ungesetzlich.
Besten Gruss
erhardstein

Fragen zu persönlichen Steuern kann und darf Ihnen nur ein Steuerberater oder ggf. das Finanzamt beantworten.
Soweit ich informiert bin, sind alle Einkünfte ihrer Art entsprechend zu versteuern.

Hallo,

grundsätzlich ist die Provision steuerpflichtig!

Es kommt in erster Linie darauf an, wie sie gezahlt wird!

Kommt sie auf das Gehalt oben rauf, dann wird die Steuer automatisch über das höhere Monatsgehalt abgeführt.

Wird sie ausschließlich als Provision ausgezahlt, dann wird in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt und somit versteuert.

Unterschieden wird hier zum Teil noch, ob die Provision tatsächlich verdient ist, oder ob es sich um eine stornopflichtige Zahlung handelt, wobei hier die Finanzämter aber fast immer sofort die komplette Steuer einbehalten!

Alernativ sollten Sie den Arbeitgeber fragen, wie dieses bei anderen Arbeitnehmern in der Vergangenheit gehändelt wurde, oder alternativ, bzw. zusätzlich einen Steuerberater hinzuziehen.

Herzliche Grüße

Ralf Wacker

Es kommt auf die Gesamt Provision in einem Jahr an ,es gibt da eine gewisse Freigrenze , frag mich aber bitte nicht wie hoch die liegt , erst ab dieser freigrenze muß man steuern zahlen , Grundsätzlich aber ist es so , sämtliche Gewinne , Verdienste sind Steurepflichtig , wie gesagt es kommt auf die Höhe der Provision und das Gesamt einkommen an .

MFG
Güngör

Muss leider versteuert werden
Gruß Hans-Otto Jochem

keine Einnahme ist steuerfrei, es sei denn die einnahmen bleiben unter der Freigrenze

Gruß
MB

Hallo, habe jetzt erst gesehen, dass die Frage bei mir noch offen ist. Ich gehe mal davon aus, dass sie bereits beantwortet ist. Ansonsten einfach nochmal melden.

gruß maboe