Hallo und Guten Tag „Schneewittchen02“ ,
im Prinzip ist Ihre Frage sehr schnell beantwortet, soweit Sie sich (hoffentlich und in Ihrem Sinne und dem Ihres Ehemann)für die gesetzlich = korrekte Variante entscheiden werden. Hierfür bedarf es auch zumindest grundsätzlich keiner Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Sie müssen nur zwei Dinge tun:
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Nehmen Sie sich das dritte (Ihnen rechtlich nicht !! zustehende)Fahrrad und bringen Sie es in Anwesenheit eines volljährigen Zeugen zu dem ursprünglich ausliefernden „LIDL“-Markt. Erklären Sie der/m Marktleiter/in die Gesamtsituation noch einmal (soweit er/sie diese nicht kennt)und übergeben Sie ihm das Fahrrad. Lassen Sie sich den Erhalt des Rades auf einer (von Ihnen vorgefertigten) formlosen, jedoch gut lesbaren Erhaltsbestätigung bescheinigen.Diese Bescheinigung soll die Rahmennummer des Fahrrades enthalten, die Farbe, nachvollziehbare Hinweise auf den Hersteller und Fahrradtyp (Typ-Name), was auch immer und das Datum der Rückgabe. Erklären Sie der/m Marktleiter/in auch, dass Sie das Fahrrad nicht mehr mitnehmen werden, sondern es im Markt belassen werden. Hiergegen kann sich die Marktleitung nicht wehren und wird/darf dies auch nicht tun, da der Hersteller des Fahrrades, das LIDL nur in dessen Auftrag verkauft, irgendwann dieses Fahrrad zurück fordern könnte. Die berufliche Ausbildung der Marktleitung muss auch die Entgegennahme des Fahrrades zulassen!
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Ferner empfehle ich Ihnen, den Ihnen nicht zustehenden Erstattungsbetrag für das defekte Fahrrad (das Ihnen durch das neue ja ersetzt wurde) zurück zu zahlen. Hierzu sind Sie - auch wenn dies nicht immer verständlich ist - verpflichtet. Da es sonst eine nicht legitime, ungerechtfertigte Bereicherung wäre.
Mit den zwei vorstehenden Empfehlungen verhalten Sie sich (soweit Sie diese auch realisieren) rechtlich konform und belegen auch, dass Sie aus Ihrer rechtlich-laienhaften Sicht alles Machbare getan haben, um sich korrekt und anständig zu verhalten. Beachten Sie hierbei, dass Ihre Unwissenheit nicht
vor einer Strafe schützt.
Der Spedition, die diese Fahrräder auslieferte, kann und darf der Sachverhalt völlig egal sein, denn es handelt sich lediglich um ein Transportunternehmen, dass von LIDL (oder dem Fahrradhersteller)reine Transportaufträge erhält, um Fahrräder (und anderes Warengut) von „A-Stadt“ nach „B-Stadt“ zu bringen.
Es kann sehr wohl sein, dass - wenn Sie sich nicht an meine Empfehlungen 1 und 2 halten - gar nichts geschieht und das 3.Fahrrad in Ihrem Keller verbleibt und der überbezahlte Geldbetrag nie zurück gefordert wird.
Hierauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen oder darauf hoffen. Zumal es jährliche Revisionen und Inventuren, etc. auch bei Speditionen und !! Fahrradherstellern gibt und es dann auch noch für Sie „unangenehme“ Rückforderungen geben könnte!! Zumal Sie den Erhalt des (zu viel gelieferten) Fahrades ja sicherlich mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben und somit auch der Nachweis besteht, das Sie das Rad wider !! (also gegen) besseres Wissen in Empfang nahmen. Ähnlich ist es mit dem zu viel erhaltenen Geldbetrag. Sie erkannten ja, woher dieser Geldbetrag auf Ihr Konto überwiesen (oder Ihnen bar) gezahlt wurde und Sie wussten, warum. Letztlich wäre es besser gewesen, das Sie dieses Geld sofort zurück überwiesen/gegeben hätten; zumal Sie zusätzlich zu diesem Geld auch noch das defekte Rad ersetzt bekamen und ein drittes (wenn auch versehentlich) dazu erhielten.
Mehr kann ich Ihnen nicht sagen/schreiben und Ihnen nochmals empfehlen, sich an meine Empfehlung 1 und 2 zu halten.
Ginge es hier nicht um ein einfaches Fahrrad, sondern um ein sehr teures, nobles Neubauhaus oder eine andere Sache mit noch weitaus erheblicherem Wert, wäre diese Ihre „Geschichte“ einen Feature im Rundfunk oder TV wert.
In diesem Sinne freundliche Grüße
Alexander Becht