Hallo zusammen, ich habe im Oktober einen Wohnwagen verkauft. Der Käufer hat diesen direkt bezahlt aber hat gefragt ob der Wohnwagen noch bis November auf dem Hof stehen bleiben kann weil er im Moment keinen Platz hat. Jetzt hat er ihn bis heute nicht abgeholt und wir haben Januar. Leider hat er sich auch nicht gemeldet und ich habe keine Anschrift oder ähnliches von ihm. Meine Frage wann kann ich diesen Wohnwagen ein zweites Mal verkaufen oder weggeben nach welchem Zeitraum wenn er sich nicht meldet? Brauche gesetzliche Regelungen!!
Danke!!
ka
Sorry, ich leiste grundsätzlich keine Rechtsberatung, aber die wär ohne genaueste Kenntnis der Sachverhalte ohnehin nicht möglich.
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Ich würde Ihnen empfehlen sich bei einem Anwalt, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat, zu informieren!
Viel Erfolg!
Ralf Wacker
Hallo R19S96,
der Sachverhalt ist m. E. ganz einfach:
– Du hast verkauft
– Du hast den Kaufpreis kassiert
Also:
Der Wohnwagen gehört Dir nicht mehr.
Laß ihn stehen; wenn er sich meldet, kanntst Du vor Herausgabe die Zahlung von Standgebühren verlagen ( ortsüblicher Betrag für eine Kfz - Stellplatz ).
Ansonsten:
Laß ihn doch verrotten, er gehört Dir ja nicht.
Vorsicht:
Was machst Du, wenn der neue Eigentümer im Mai 2013 kommt, den Wagen holen will für eine Urlaubsreise ???
Witterungseinflüsse gehen Dich nichts an.
Aber wenn der Wagen weg ist = Schadensersatzanprüche
Es gibt bestimmt eine Vorschrift, wie lange Deine Geduld dauern muß; aber hier kann nur ein Rechtsanwalt helfen.
MfG
Stefan Seidel
Nun du musst den ehemaligen Käufer auf jeden fall die Möglichkeit geben das er sich bei dir meldet , das hast du schon wahrscheinlich schon getan , hast du dafür auch zeugen , denn das solltest du belegen , in form z.B. von Kopien der mails oder das ein Außenstehender bei deinen anrufen dabei gewesen ist , mit Datum und allem anderen Informationen , b.z.W wenn du was über den Post weg verschickt hast , Einschreiben mit Rückschein , wenn er also nach so vielen versuchen nicht auffindbar ist oder nicht regiert , würde ich sagen kannst du deinen Wohnwagen verkaufen , ich würde allerdings zur Vorsicht das Geld das er dir schon vorher bezahlt hat nochmals für eine gewisse zeit aufbewahren 6 Wochen sind oK , ist er immer noch nicht da , hat er Pech gehabt , würde ich sagen .
Am besten kann dir natürlich ein Anwalt darüber Auskunft geben , oder die Verbraucherzentralen .
MFG
Güngör
Hallo,
da würde ich mir Rat von einem Rechtsanwalt einholen. Die Sache ist zu heikel. Wenn es aber keine schriftliche Unterlage gibt, musst Du dem Käufer ggfs. das Geld zurückgeben.
Gruß
MB