Verkehr/UnfallmitEinkaufswagen

Hallo,

hier eine Fragen für wirkliche Experten im Verkehrsrecht (Im Internet gibt es die unterschuiedlichsten Hinweise).

Ist der Schaden mit einem Einkaufswagen auf einem Supermarktparkplatz (während des Ausladens der Waren) an einem parkenden Fahrzeug als Fahrerflucht oder als Sachbeschädigung zu werten?

Ist der Schaden mit einem Einkaufswagen auf einem
Supermarktparkplatz (während des Ausladens der Waren) an einem
parkenden Fahrzeug als Fahrerflucht oder als Sachbeschädigung
zu werten?

Eindeutig Nein!

Bei einem Einkaufswagen handelt sich nicht um ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne. Deshalb liegt auch kein Unfall im Straßenverkehr vor und in der Folge kann man sich natürlich auch nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen.

Selbst Sachbeschädigung wäre nur dann gegeben wenn Vorsatz nachweisbar wäre.

Hallo,

d.h. der Autobesitzer hat Pech und darf den Schaden selbst regulieren wenn er den Einkaufswagenschieber nicht gerade in flagranti erwischt?

Grüße
Jessica

d.h. der Autobesitzer hat Pech und darf den Schaden selbst
regulieren wenn er den Einkaufswagenschieber nicht gerade in
flagranti erwischt?

Grüße
Jessica

Pech hätte er auch bei einem Verkehrsunfall mit Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Hier ist es so das der Verursacher, also derjenige der diesen Einkaufswagen nutzte, den Schaden regulieren muss. (private Haftpflicht) Wenn der nicht feststellbar ist hat man tatsächlich Pech gehabt. (oder eine Vollkasko)

Gruß Crack

Hi,

Hier ist es so das der Verursacher, also derjenige der diesen
Einkaufswagen nutzte, den Schaden regulieren muss.

Be- und Entladeschaden ist durch die Kfz.-Versicherung zu regulieren.

(private Haftpflicht)

Das nur, wenn besonders vereinbart. Im Regelfalle mit einem Sublimit.

Wenn der nicht feststellbar ist hat man tatsächlich Pech gehabt.

:frowning:

Gruß Keki

Hallo Crack,

war vor einiger Zeit nicht mal, bei einer ähnlichen Frage, zu lesen, dass bei unauffindbarem Schuldigen, der Betreiber des Geschäfts zu zahlen hat, da es ja seine Einkaufswagen sind?

Gruß Herr_Schulz

Ist der Schaden mit einem Einkaufswagen auf einem
Supermarktparkplatz (während des Ausladens der Waren) an einem
parkenden Fahrzeug als Fahrerflucht oder als Sachbeschädigung
zu werten?

Vermutlich verwirren die unterschiedlichen Betrachtungen auf Grund der versicherungsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Regeln.

  1. Ein wegrollender Einkaufswagen, der einen PKW rammt, ist kein Verkehrsunfall. http://openjur.de/u/448894.html
    Damit begeht der, der mit der Ladetätigkeit betraut war, auch keine Fahrerflucht.

  2. Schäden im Zusammenhang mit Ladetätigkeiten sind dagegen durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeug gedeckt. Sollte man jemals einen EKW beim Beladen des PKW wegrollen lassen, wäre es besser für den Schadenfreiheitsrabatt, wenn es nicht beim Beladen passiert wäre, sondern einige Meter davor beim Schieben des EKW. Das wäre dann ggf. durch die Privathaftpflicht gedeckt.

Eine strafbare Sachbeschädigung begeht man dabei beides mal NICHT.
Sachbeschädigung im Sinne des StGB setzt Vorsatz voraus.
Den Tatbestand der „fahrlässigen Sachbeschädigung“ gibt es nicht.

Mir selber ist es recht unklar, warum der Gesetzgeber das Entfernen vom Unfallort bei einer fahrlässig begangenen Schädigung eines anderen im Straßenverkehr unter Strafe stellt, während selbst die fahrlässige Beschädigung hochwertiger Sachen und das anschließende Entfernen ohne Schadensregulierung straffrei bleibt.
Ich persönlich halte jedes Beschädigen mit Abhauen für so verwerflich und gemeinschädlich, dass es immer unter Strafe gestellt werden sollte - wenn nicht Bagatellschäden erfolgten.