Ist der Schaden mit einem Einkaufswagen auf einem
Supermarktparkplatz (während des Ausladens der Waren) an einem
parkenden Fahrzeug als Fahrerflucht oder als Sachbeschädigung
zu werten?
Vermutlich verwirren die unterschiedlichen Betrachtungen auf Grund der versicherungsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Regeln.
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Ein wegrollender Einkaufswagen, der einen PKW rammt, ist kein Verkehrsunfall. http://openjur.de/u/448894.html
Damit begeht der, der mit der Ladetätigkeit betraut war, auch keine Fahrerflucht.
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Schäden im Zusammenhang mit Ladetätigkeiten sind dagegen durch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeug gedeckt. Sollte man jemals einen EKW beim Beladen des PKW wegrollen lassen, wäre es besser für den Schadenfreiheitsrabatt, wenn es nicht beim Beladen passiert wäre, sondern einige Meter davor beim Schieben des EKW. Das wäre dann ggf. durch die Privathaftpflicht gedeckt.
Eine strafbare Sachbeschädigung begeht man dabei beides mal NICHT.
Sachbeschädigung im Sinne des StGB setzt Vorsatz voraus.
Den Tatbestand der „fahrlässigen Sachbeschädigung“ gibt es nicht.
Mir selber ist es recht unklar, warum der Gesetzgeber das Entfernen vom Unfallort bei einer fahrlässig begangenen Schädigung eines anderen im Straßenverkehr unter Strafe stellt, während selbst die fahrlässige Beschädigung hochwertiger Sachen und das anschließende Entfernen ohne Schadensregulierung straffrei bleibt.
Ich persönlich halte jedes Beschädigen mit Abhauen für so verwerflich und gemeinschädlich, dass es immer unter Strafe gestellt werden sollte - wenn nicht Bagatellschäden erfolgten.