Verkehrsberuhigter Berech, Vorfahrt rechts vor links?

Hallo, die Zeichen 325 regeln Anfang und Ende des verkehrsberuhigten Bereiches. In der StVO finde ich keinen direkten Hinweis auf Vorfahrtsregeln dazu. Nach meiner Meinung ist der Verkehrsberuhigte Bereich untergeordnet und hat somit keine rechts-vor-links-Vorfahrt. In der Wikipedia steht’s auch so drin. Aber weder ich noch die Wikipedia haben bindende Wirkung. Deshalb mal die Frage in die Runde: steht irgendwo eindeutig beschrieben, dass der Verkehr aus dem Verkehrsberuhigten Bereich warten muss?

Ciao, Mike

§ 10 StVO Einfahren und Anfahren
_ Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen._

Gruß Crack

Hi Crack,

das ist aus der StVO, den Text kenne ich. Aber wie schon in der Fragestellung notiert erkenne ich hier keinen Ausschluss der Rechts-vor-links-Regel. Du?

Ciao, Mike

Das war erst neulich ein Riesenthema in unserer Gemeinde. Jemand hat geklagt gegen Vorfahrtsstraßen in der 30er-Zone und hat gewonnen, da gibt es jetzt nur noch rechts-vor-links. Solcher Schwachfug steht in der „Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung“, im Internet einsehbar.

Die Sache ist recht einfach. In einem Verkehrsberuhigten Bereich gibt es weder Gehwege noch Fahrbahnen. Es ist eine Fläche auf der es mangels Fahrbahn auch keine rechts vor links Regelung geben kann. Es gilt nicht mal das Rechtsfahrgebot.

Anders sieht es auch wenn der Bereich des Zeichen 325 verlassen wird, da hat der aus dem Bereich Fahrende dem anderen Verkehr die Vorfahrt zu lassen.

Gruß

Nostra

das ist aus der StVO, den Text kenne ich. Aber wie schon in
der Fragestellung notiert erkenne ich hier keinen Ausschluss
der Rechts-vor-links-Regel. Du?

Dir geht es doch ausschließlich um das Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches?

Als Erläuterung zu Zeichen 325.2 wird in Anlage 3 zur StVO „Richtzeichen“ angegeben:
Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten.

Im §10 StVO steht: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Fahrbahn einfahren will hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

Daraus folgt das jeglichem Verkehr , also sowohl Fahrzeugen als auch Fußgängern, Vorrang zu gewähren ist.

Gruß Crack

du hast den sinn dieser zonen nicht wirklich verstanden, oder?