Verkehrsicherungspflicht für Trampolin privat

Hallo
folgender Fall liegt vor.
Fam.A und Fam. B sind eine eigentümergemeinschaft.
Jeder hat einen Teil eigenes Grundstück ,ein großer eingezäunter Hof ist Gemeinschaftsgrundstück.
Fam. A hat ihr eigenes Grundstück komplett eingezäunt,da ein Swimmingpool vorhanden.
Fam. B hat ihr Grundstück NICHT eingezäunt,nunaber ein großes Trampolin angeschafft und dort aufgestellt,was bedeutet,das auch die Kinder von Fam.A Zugang dazu haben.
Da man den Kindern ( 3 u. 5 Jahre ) nicht unbedingt zuverlässig erklären kann,warum sie weder auf Grundstück noch auf das Trampolin dürfen,ist die Frage ,wer haftet bei einem Unfall?
es wurden nicht mals Warnschilder aufgehangen !
Bisher konnten die Kinder (auch Fam.B hat 3 davon,jedoch Ältere)ohne große Beaufsichtigung auf dem hof spielen,da das Gesamtgrundstück ja zur Straße hin abgezäunt ist.
Eine Gefahr geht ja nun lediglich von dem Trampolin aus.

Hallo!

  1. Schild würde bei 3-5j Kind auch nix nutzen :smile:
    [Problem wäre also auch nicht gelöst wenn B „Eltern haften für ihre Kinder“ texten würde…]
  2. wie kommen A’s Kinder aus dessen eingezäuntem Grundstück heraus?
  3. Verkehrssicherungspflicht = „nur“ die Sorgfaltspflicht um Schadensersatzansprüche vermeiden zu können (Ziegel darf nicht von Dach fallen z.B.), keine „Abhaltepflicht“
  4. hier ist die Frage, warum B sein Grundstück gegen das Betreten von fremden Kindern schützen (müssen) sollte, über die deren Eltern ja eine Aufsichtspflicht haben
  5. wieso kann man derart selbständigen Kindern, die alleine „ausziehen das Fürchten zu lernen“ nicht klarmachen, dass Trampolin ohne Eltern Aua sein kann?? Am Herd oder an der Treppe steht ja auch nicht immer einer, oder?

cu kai

zu 2.an das gemeinsam genutzte Grundstück grenzen die beiden selbst genutzten Privatgrundstücke,d.h. die Kinder von A müssen den Hof NICHT verlassen um auf das jeweilige Grundstück zu kommen!

zu 4. Ja dann müßte Fam. A ja auch den Pool nicht absichern…
immerhin geht von Pool und Trampolin eine Gefahr aus…

Hallo,

eine Verkehrssicherungspflicht möchte ich bei einem Trampolin, das als Sportgerät zur Benutzung durch Kinder ohne direkte Eingriffsmöglichkeit Erwachsener ja sogar ausdrücklich vorgesehen ist, eigentlich verneinen, jedenfalls bei der Sorte, die rundum ein Fangnetz hat. Anderenfalls wäre es dem Kind eben zu verbieten - oder das Kind muss, wenn es dazu noch zu klein ist, sowieso beaufsichtigt werden. Schließlich muss es ja auch klappen, den selben Kindern zu verbieten, auf im Hof geparkten Autos herumzuklettern, weil man herunterfallen kann.

Da ist ein Schwimmbecken sicher ein anderes Kaliber.

Gruß
smalbop

Weshalb werden dann einem Geschädigten Schadenersatzforderungen eingeräumt?
In dem Fall öffentl. Spielplatz ,Gechädigter seit Unfall auf Trampolin Querschnittsgelähmt?
Also um Gottes Willen,ich möchte nicht das meinen Kindern etws geschieht,ich möchte nur ,das sie eben auch geschützt sind und nicht durch anderer Leute Unvernunft in Gefahr geraten.
Es kann ja nicht sein,das ich mich den ganzen Tag mit zu den Kindern setzen muß,weil andere ihrer Pflicht nicht nach kommen,das Grundstück abzusichern.
Zu den Autos,ja wenn da durch meine Kinder ein Schaden entsteht,werd ich ja auch in die Pflicht genommen.
Also ich denke das Argument ist da nicht angebracht.

Hallo

Fam. B hat ihr Grundstück NICHT eingezäunt,nunaber ein großes
Trampolin angeschafft und dort aufgestellt,was bedeutet,das
auch die Kinder von Fam.A Zugang dazu haben.

Fam. X hat ihr Grundstück nicht eingezäunt. Auf der Terrasse liegen Kippen, ein Porno-Magazin und hochprozentiger Alkohol.
Das Kind der Fam. F hat sich in einem unbeobachteten Moment verdrückt und zu den genannten Materialien gegriffen.
Wer ist Schuld?
Natürlich Fam. X die die Frechheit besitzen, ihr Grundstück nicht einzuzäunen und kinder-/jugendgefährdende Dinge herumliegen lassen?!?!?!?!?

Da man den Kindern ( 3 u. 5 Jahre ) nicht unbedingt
zuverlässig erklären kann,warum sie weder auf Grundstück noch
auf das Trampolin dürfen,

Sorry, aber wenn du einem 3- und v.a. einem 5-jährigen Kind nicht erklären kannst, dass sie etwas Bestimmtes(!) nicht dürfen, dann liegt der Fehler aber ganz wo anders!

ist die Frage ,wer haftet bei einem Unfall?

Nach dem Motto alle sind schuld, nur nicht die Aufsichtspflichtigen.

es wurden nicht mals Warnschilder aufgehangen !

Um Gottes Willen! Ich würde das Ordnungsamt einschalten!

Unabhängig davon sagt das OLG Schleswig-Holstein:
Den Aufsteller von Kinderspielgeräten trifft eine Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber unbefugt auf sein Grundstück gelangenden und die Spielgeräte nutzenden Kindern, wenn nach den Umständen mit dem Eindringen von Kindern auf sein Grundstück und der Benutzung der Spielgeräte gerechnet werden muss.
Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherung von Spielgeräten richtet sich nach dem Alter der jüngsten Kinder, die für die Benutzung in Frage kommen. Gegen auch derartigen Kindern sich aufdrängende und für diese beherrschbaren Gefahren müssen keine Sicherungen ergriffen werden.
Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 11.09.2003 11 U 13/02

Also sollte man auf dieser Basis einfach mit Fam B. sprechen.

Ich bin jedoch nach wie vor Ansicht, dass man das Fernbleiben vom Trampolin Kindern dieses Alters auf jeden Fall beibringen kann! Aber anders ist es halt einfacher …

Gruß
Wawi

Naja ,soviel Verstand bei einer Eigentümergemeinschaft sollten die Erwachsenen doch haben.
Wir haben auch ohne Aufforderung unser Grundstück eingezäunt,wegen dem Pool und obwohl die Kinder von Fam. B älter sind.
Und mit Kippen und Pornoheften zu vergleichen,naja…
und wg. dem Schild,ja überall hängen Warnschilder,an jeder privaten Baustelle,warum nicht vor Spielgeräten???
Denn genau aus dem Grund,WENN dann erstmal was passsiert ist,dann ist es zu spät und keiner will es gewesen sein.
Sowas muß doch nicht sein!
Und vorallem den 5 jährigen kann man laut Gesetz schon mal eine halbe Stunde ohne Aufsicht lassen…

Weshalb werden dann einem Geschädigten
Schadenersatzforderungen eingeräumt?
In dem Fall öffentl. Spielplatz ,Gechädigter seit Unfall auf
Trampolin Querschnittsgelähmt?

Vielleicht eben weil es ein öffentlicher Spielplatz war, der ausdrücklich jedem zur Verfügung gestellt wird?
Bei einem Spielgerät auf privatem Grund - auch ohne Einfriedung - wird das wohl etwas anders aussehen.

Also um Gottes Willen,ich möchte nicht das meinen Kindern etws
geschieht,ich möchte nur ,das sie eben auch geschützt sind und
nicht durch anderer Leute Unvernunft in Gefahr geraten.

Das Schild mit dem Text (!!) „Trampolinbenutzung auf eigene Gefahr!“ sollte bei einem 3jährigen (!!!) Kind rechtlich eine etwa so große Wirkung haben wie das allseits beliebte „Eltern haften für ihre Kinder“ Schild.

Baue ich ein unsicheres, gemeingefährliches Gerät an einen Ort, an dem Kinder spielen, dann werde ich wohl ein Problem bekommen, wenn was passiert.

Es kann ja nicht sein,das ich mich den ganzen Tag mit zu den
Kindern setzen muß,weil andere ihrer Pflicht nicht nach
kommen,das Grundstück abzusichern.
Zu den Autos,ja wenn da durch meine Kinder ein Schaden
entsteht,werd ich ja auch in die Pflicht genommen.

Nein. Warum das denn?

Naja ,soviel Verstand bei einer Eigentümergemeinschaft sollten
die Erwachsenen doch haben.
Wir haben auch ohne Aufforderung unser Grundstück
eingezäunt,wegen dem Pool und obwohl die Kinder von Fam. B
älter sind.
Und mit Kippen und Pornoheften zu vergleichen,naja…
und wg. dem Schild,ja überall hängen Warnschilder,an jeder
privaten Baustelle,warum nicht vor Spielgeräten???

Diese Schilder sind, wie schon mehrfach gesagt, völlig irrelevant. Entweder hat man eine Verkehrssicherungspflicht, dann genügt das Schild nicht und ein Zaun muss her. So ist es etwa bei Baustellen, da die Lebenserfahrung zeigt, dass Kinder durch Baustellen magisch angezogen werden. Oder man hat keine Verkehrssicherungspflicht, dann braucht man weder Schild noch Zaun.

Bei einem Trampolin und genau zwei ortskundigen Kindern, die dadurch (abstrakt) gefährdet werden könnten, kann man davon ausgehen, dass sie entweder zu klein sind, um alleine gelassen zu werden (dann keine Gefahr), oder groß genug, ein Verbot speziell in Bezug auf Nachbars Trampolin zu verstehen (dann auch keine Gefahr).

Es bleibt dabei, dass ein Schwimbad die weitaus größere Gefahr darstellt, weil man es nicht mal benutzen muss, um zu sterben, sondern nur reinzufallen.

Denn genau aus dem Grund,WENN dann erstmal was passsiert
ist,dann ist es zu spät und keiner will es gewesen sein.
Sowas muß doch nicht sein!
Und vorallem den 5 jährigen kann man laut Gesetz schon mal
eine halbe Stunde ohne Aufsicht lassen…

Ein solches Gesetz gibt es nicht. Es gibt nur entsprechende Urteile hinsichtlich einer Lockerung der elterlichen Aufsichtspflicht - aber nur, wenn das Kind erwarten lässt, dass es in dieser Zeit keinen Verboten zuwiderhandelt.

smalbop

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Weshalb werden dann einem Geschädigten
Schadenersatzforderungen eingeräumt?
In dem Fall öffentl. Spielplatz ,Gechädigter seit Unfall auf
Trampolin Querschnittsgelähmt?

Das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Hier kamen sicher mindestens zwei Dinge zusammen: 1. die Bereitstellung zur öffentlichen Benutzung, 2. ein sicherheitswidriger Zustand des Trampolins.

Also um Gottes Willen,ich möchte nicht das meinen Kindern etws
geschieht,ich möchte nur ,das sie eben auch geschützt sind und
nicht durch anderer Leute Unvernunft in Gefahr geraten.
Es kann ja nicht sein,das ich mich den ganzen Tag mit zu den
Kindern setzen muß,weil andere ihrer Pflicht nicht nach
kommen,das Grundstück abzusichern.

Es gibt keine generelle Pflicht ein Grundstück abzusichern, wenn keine besonderen, unerwarteten Gefahren dort lauern. Ein Kind, das ein Trampolin beklettern und darauf herumhüpfen kann, ist sich der Gefahr bewusst, sich wehtun zu können.

Zu den Autos,ja wenn da durch meine Kinder ein Schaden
entsteht,werd ich ja auch in die Pflicht genommen.

Nein, wenn du deinen Kindern verboten hast, auf den Autos herumzuklettern und sie es trotzdem tun, obwohl ihr Alter und ihr Reifegrad erwarten ließen, dass sie das nicht tun würden, dann haftet mangels Verschulden niemand. Du nicht, weil du deiner Aufsichtspflicht in ausreichendem Maße nachgekommen bist und die Kinder nicht, weil sie in dem Alter schuldunfähig sind.

Also ich denke das Argument ist da nicht angebracht.

Ich halt schon.

Guten Tag,

Ein solches Gesetz gibt es nicht. Es gibt nur entsprechende
Urteile hinsichtlich einer Lockerung der elterlichen
Aufsichtspflicht - aber nur, wenn das Kind erwarten lässt,
dass es in dieser Zeit keinen Verboten zuwiderhandelt.

Doch, das sind Richtlinien,nach denen z.B. Versicherungen handeln und entscheiden,wenn es um Haftpflichtschäden geht!
Bezüglich des Pools ,wenn die Nachbarskinder ja entsprechend vernüftig sein müssen,dann haben sie sich ja im alter von 8 u. 10 Jahren noch eher an die Ansage zu halten,das sie UNSER Grundstück nicht zu betreten haben.
Dann kann AUCH keineer in den Pool fallen!
Aber meine 3 u. 5 jährigen müssen jetzt verstehen,das sie eben durch das aufstellen des Trampolins nicht mehr in NAchbarsgarten sollen ( von mir aus) obwohl das bisher eben üblich war.
Naja ,ich belasse es jetzt mal dabei ,bevor ich wieder falsche Erziehung vorgeworfen bekomme.

Doch, das sind Richtlinien,nach denen z.B. Versicherungen
handeln und entscheiden,wenn es um Haftpflichtschäden geht!

Entscheiden tun so etwas Gerichte mittels Urteilen. Die Versicherungen orientieren sich dann an den ergangenen Urteilen.

Bezüglich des Pools ,wenn die Nachbarskinder ja entsprechend
vernüftig sein müssen,dann haben sie sich ja im alter von 8 u.
10 Jahren noch eher an die Ansage zu halten,das sie UNSER
Grundstück nicht zu betreten haben.

Vielleicht bis wahrscheinlich können sie in dem Alter aber schwimmen…nachdem mein kleiner Bruder mit drei Jahren mal fast im elterlichen Pool ertrunken wäre, hat mein Vater zunächst einen Zaun nur um den Pool ziehen lassen und später eine Abdeckung drauf. (Außerdem hat er ihn zum Kinderschwimmkurs geschickt.)

Dann kann AUCH keineer in den Pool fallen!

Das Problem sind aus obiger Erwägung weniger die Kinder, die sich unerlaubt auf eurem Grundstück aufhalten als die (eigenen Kinder oder deren Gäste), die sich erlaubt im Gefahrenbereich aufhalten. Nur aus genau dem Grund habe ich auf meinem Grundstück keinen Pool angelegt.

Aber meine 3 u. 5 jährigen müssen jetzt verstehen,das sie eben
durch das aufstellen des Trampolins nicht mehr in
NAchbarsgarten sollen ( von mir aus) obwohl das bisher eben
üblich war.

Ja.

smalbop

Hallo!
Aus der IMHO langsam hitziger werdenden Diskussion ziehe ich immer weniger Sinn…
(es kann doch nicht um „bäh wieso war ich so doof und hab nen Zaun gebaut und der muss keinen bauen“ gehen, oder wirklich???)

Fakt ist, dass man in einem Pool ersaufen KANN und von einem Trampolin fallen KANN…

Was ich nicht kapiert hab resp. mir vorstellen kann:

  • hat A mit B mal geredet? resp. kann A nicht einfach mal mit B reden?
  • wie ist der Pool innerhalb des Gartens von A gesichert?
  • wie soll ein ähnlicher Zaun, wie ihn offensichtlich Kinder von A nicht hindert, vom eigenen Garten (dem mit dem Pool) auf den allgemeinen Teil zu gelangen, abhalten in den „gewünscht abgezäunten“ von B (dem mit dem Trampolin) zu kommen = der Lageplan erschliesst sich mir nicht…
  • was soll es bringen Schilder aufzustellen? (bestenfalls könnte B dann, wenn das gleiche passiert, was passiert wäre, wenn es kein Schild gibt, dass die Kinder von A aber nicht lesen/verstehen können, sagen „ich hab doch Schilder!“…)
  • warum üben nicht einfach alle am Trampolin dass es alle können und nix passiert???

cu kai