Verkehrskontrolle drogentest

folgenden fall hatte ich kürzlich:
meine freundin und ich wurden nach einem aufenthalt in der tschechischen republik zwecks tanken, zigaretten usw. vom zoll aufgehalten und befragt wo wir waren und weshalb. dummerweise äusserten wir uns zu dieser frage und gaben die oben genannten gründe an. daraufhin wurden papiere und personalien überprüft. wir wurden von den beamten darauf hingewiesen das wir verdächtig seien, das eine 2te streife hinzugeholt werde und wir den beamten zur kontrollhalle folgen sollen, wo wir und das fahrzeug kontrolliert werden zwecks verdacht auf drogenmitfuhr. meine frage:

ich war der fahrer meine freundin beifahrer.
ist es rechtens das auch meine freundin auf drogen getestet wurde, ich war negativ sie positiv. wir wurden aber beide nicht belehrt das der wischtest freiwillig ist und wir wurden zeitgleich getestet.

natürlich ist es rechtens dass die beifahrerin überprüft wird. alles andere steht hier: http://www.advokatis.de/recht_beratung/rechtsrat.php…

natürlich ist es rechtens dass die beifahrerin überprüft wird.

Hast Du dafür auch eine Rechtsgrundlage parat?

Eine Überprüfung der Personalien der Beifahrerin ist ja erstmal rechtens. Angaben zu Person muss jeder machen, egal ob Beifahrer oder nicht. Hierbei hat sich augenscheinlich für die Beamten ein Anfangsverdacht auf Drogenschmuggel ergeben (evtl. wird diese Strasse viel dafür genutzt). Somit haben sie den Drogentest angeordnet. Bis hier alles rechtens. Vor dem Test hätten sie eigentlich drauf hingeweisen werden müssen dass der freiwillig ist. Sicher werden die Beamten das gefragt haben was sie immer fragen „Sind Sie mit einem Wischtest einverstanden?“. Wer dann „ja“ sagt, gibt seine Zustimmung. Somit ist es schwer den Test hinterher anzuweifeln.

Hallo Kasi,
mit der Frage nach der Rechtsgrundlage meinte ich „§…“.
Auf welcher Grundlage muss sich z.B. ein Beifahrer ausweisen? Wo steht das?
Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das BtMG bedeutet Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Seit wann wird ein Drogenschnelltest von der Polizei angeordnet und auf welcher Rechtsgrundlage?
Soviele Fragen…

Dachsgruß

Hi,

Egal ob Beifahrer, Füssgänger oder Rollerfahrer: Jeder ist verplichtet auf Verlangen gegenüber der Polizei Angaben zur Person zu machen. Grundlage sind die jew. Polizeigesetze der Länder. In Hessen z.B. http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentl…

Und natürlich können die Poizisten einen Drogenschnelltest anordnen. Diesen kann man jedoch ablehnen. So wie man alle weiteren Tests auch ablehnen darf. Nur ein angeordneter Bluttest darf unter körperlichem Zwang durchgeführt werden und kann zwar abgelehnt, muss jedoch geduldet werden.

Die ganz genauen Details erfragst Du am besten bei den Profis im Rechtsbrett.

Gruss
K

Hallo!

Ehrlich gesagt, also das was du schreibst, steht nichteinmal in deinem Link. Dort steht nämlich gerade drinnen, dass die Identitätsfeststellung nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig ist und eben gerade nicht einfach so.

Gruß
Tom

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Hi,

„nur unter gewissen voraussetzungen“. Ja klar. Beamte von Zoll und Polizei gehen ja nicht aus Spass an der Freud durch die Strassen und fragen nach den Personalpapieren weil sie wissen wollen wie die nette blonde Dame heisst (sicher würden sie das gerne, dürfen es aber nicht). Sie fragen an Bahnhöfen weil sich dort Drogendealer und illegal Einreisende schwerpunktmässig aufhalten. An Flughäfen und Grenzübergängen weil dort schwerpunktmässig Schmuggel betrieben wird. An Ecken in Innenstädten weil dort Verstösse gegen das BtmG festgestellt wurden. Und auf dieser Strasse aus der Tschechischen Republik (wie vom OP beschrieben) findet wohl nun mal vermehrt Drogenschmuggel statt, sonst wären sie kaum gestoppt worden. Und hierbei muss jeder Angaben zur Person machen. Punkt. Wehren kann man sich gegen die Massnahme danach immer noch. Aber man kann nicht „Nö“ sagen und erwarten dass die Beamten dann wieder abziehen.

Der Laie ist halt schnell dabei „unfair“ zu rufen wenn er kontrolliert wird weil er sich meist nicht bewusst ist dass er zufällig gerade einen Kriminalitätsschwerpunkt durchquert.

Gruss
K

Hallo!

Du argumentierst am Thema vorbei, ich zitiere dich: "Egal ob Beifahrer, Füssgänger oder Rollerfahrer: Jeder ist verplichtet auf Verlangen gegenüber der Polizei Angaben zur Person zu machen … "

Und diese Aussage ist so wie sie getroffen wurde falsch, und hier können wir dann einen Punkt machen. Also halten wir fest: die Polizei darf nicht einfach so ohne Grund die Personenidentität feststellen - Punkt. Und genau das steht in deinem Link. Es gibt aber natürlich Voraussetzungen, unter denen die Polizei das darf, das ist richtig. Aber es geht nicht an in einem Rechtsstaat diese ganz wesentliche Systematik umdrehen zu wollen.

Das hat im Übrigen nichts damit zu tun, wie sich wer ungerecht oder gerecht behandelt fühlt oder nicht.

Gruß
Tom

Hi,

wir drehen uns im Kreis. „(…) auf Verlangen gegenüber der Polizei Angaben zur Person zu machen“. Und das „Verlangen“ werden die Beamten schon begründen. Vielleicht nicht so dass es DIR genügt, aber so dass juristisch genügt. Sonst würde ja die Arbeit von Zoll und Polizei ad absurdum geführt wenn jedes mal ein Richter enscheiden muss ob der Beamte nun das Recht hat meine Personalien zu erfahren. Und wie gesagt: Danach kannst Du immer noch gegen die Massnahme vorgehen. Rechtstaat halt.

Gruss
K

Hallo Kasi,
Deine Aussagen waren mir etwas zu pauschal - deswegen die Frage nach den Rechtsgrundlagen. So ohne besondere zusätzliche Faktoren darf die Polizei eben nicht die Identität einer Person (z.B. Beifahrer)feststellen. Solche Faktoren sind z.B. der grenznahe Raum.
Bei einer Kontrolle im 30km-Grenzbereich darf z.B. der Zoll gemäß Zollverwaltungsgesetz (§§ 10 und 14) kontrollieren, durchsuchen etc. Ebenfalls darf die Landespolizei im 30 km-Bereich die sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrollen durchführen (ist dann in den Polizeigesetzen der Länder geregelt).

Und Polizisten können auch keinen Drogenschnelltest anordnen. Wer anordnen kann, kann auch durchsetzen - und das geht eben so nicht. Bei Verdacht auf ein Fahren unter Btm-Einfluss kann durch den Richter (bei Gefahr im Verzug auch durch den StA oder die Ermittlungspersonen)eine Blutentnahme angeordnet und notfalls unter Zwang durchgesetzt werden. Das betrifft aber nicht den Beifahrer. Der reine Konsum von Btm steht nicht unter Strafe.

Dachsgruß

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Hallo!

Ehrlich gesagt, ist das so einfach nicht richtig.

(Wenn sie es dürften kann man eben nicht dagegen vorgehen (prozessual natürlich schon, aber materiell nicht) - man kann nur gegen etwas Rechtswidriges vorgehen nicht gegen etwas Rechtskonformes…no na net, is logisch)

Wir drehen uns hier also gar nicht im Kreis, es stimmt einfach juristisch nicht so wie du es geschrieben hast - und du hast selbst den Link (einfachgesetzlich) dazu geliefert. Die Polizei kann sich eben nicht selbst irgendeinen Grund suchen, das ist auch in keinem Rechtsstaat so, in dem die allgemein anerkannten Menschenrechte gelten, da braucht man nichteinmal ein Polizeigesetz dazu. Man kennt das im Prinzip schon an der Formulierung im Link, das ist eine klassische Eingriffsnorm, die eben etwas erlaubt, was allgemein nicht erlaubt ist.

Im Übrigen: die Frage, ob eine bestimmte Anordnung zulässig ist oder nicht (davon handelt der Link) ist eine andere Frage, ob eine rechtswidrige Anordnung zu befolgen ist oder nicht (davon handelt der Link nicht). Bei letzterer Frage gibt es im Übrigen sehr wohl beide Varianten. Wenngleich es wenige Fälle sind, gibt es sehr wohl Fälle, in denen man sich einer Anordnung widersetzen darf, ist mir auch schon untergekommen. Wie gesagt, sind nicht viele, aber gibt es auch (und ist mir auch schon untergekommen).

Gruß
Tom

Hallo!

Und nochwas: Tatsächlich entscheidet das nämlich ein Richter und nicht die Polizei und das ist auch ziemlich gut so. Manche Dinge im Nachhinein und manche sogar vorher.

Und warum ein Richter: Bingo! Weil die Polizei es eben nicht einfach so darf und deswegen kann man das auch - egal ob nachträglich oder vorher - rechtlich überprüfen. Dürfte die Polizei das einfach so, wie du schreibst, dann gäbe es auch nichts zu überprüfen.

Gruß
Tom

Hi,

Angebot: belassen wir es hierbei, ohne die finale Klärung wer Recht hat und wer nicht. Ich beanspruche auch nicht dass ich nun letztendlich Recht habe. Ich sehe das nur anders: Ich habe kein Problem damit einem Beamten meinen Ausweis zu zeigen. Andere haben da eine andere Meinung. Ich war viel in der Welt unterwegs und habe ganz andere Staatsformen gesehen als dass ich mich hier über den Niedergang des Rechtsstaates beschweren würde weil ein Polizist seinen Job macht. Sind auch Menschen die manchmal Fehler machen so wie Du und ich. Das Gute hier ist, dass wir dann die Möglichkeit haben dagegen vorzugehen. Aber ich nehme es erstmal keinem Polizisten übel wenn er mich nach meinen Personalien fragt weil vielleicht gerade in der Nähe eine Tankstelle ausgeraubt wurde (was ich ja nicht weiss und daher die Überprüfung erstmal „ohne Grund“ für mich ist).

over and out

Gruss
K

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Hallo!

Das Thema ist mir zu wichtig, deshalb trotzdem noch eine Antwort.

Du schreibst am Thema vorbei.

Ich sehe das nur anders: Ich habe
kein Problem damit einem Beamten meinen Ausweis zu zeigen.

Das war nicht die hier relevante Frage

Andere haben da eine andere Meinung.

auch das war nicht die Frage

Ich war viel in der Welt
unterwegs und habe ganz andere Staatsformen gesehen

Ja ich auch

als dass
ich mich hier über den Niedergang des Rechtsstaates
beschweren würde

Also ehrlich gesagt, hat außer dir hier das Thema „Niedergang des Rechtsstaates“ niemand aufs Tapet gebracht

weil ein Polizist seinen Job macht.

ein Polizist, der sich nicht an Vorschriften hält, macht seinen Job aber eben nicht

Sind auch
Menschen die manchmal Fehler machen so wie Du und ich.

Richtig, soetwas nennt man (jedenfalls bei uns) im juristischen Fachausdruck „Fehlerkalkül“ - und auch das wurde von niemandem hier in Frage gestellt.

Das
Gute hier ist, dass wir dann die Möglichkeit haben dagegen
vorzugehen. Aber ich nehme es erstmal keinem Polizisten übel
wenn er mich nach meinen Personalien fragt weil vielleicht
gerade in der Nähe eine Tankstelle ausgeraubt wurde (was ich
ja nicht weiss und daher die Überprüfung erstmal „ohne Grund“
für mich ist).

Auch das ist wieder an der Frage vorbei. Die Frage, ob es aus Sicht des Kontrollierten einen Grund gibt ist nicht ident mit der Frage, ob es einen Grund gibt.

Gruß
Tom

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