Verkehrsordnungswidrigkeit

Hallo Zusammen,

ich brauche mal eine Expertenmeinung! Im Grunde ist die Lage ganz einfach geschildert. Ich parke vor meiner Wohnung immer mein Auto. Ist an einer öffentliche Straße aber ich habe einen „Anwohnerparkausweis“, so dass ich dort problemlos stehen darf. Da ich Student bin und in Münster wohne brauche ich mein Auto nur sehr selten. Ich habe das Auto circa 5 Tage vor dem „Karnevalszug“ abgestellt. Ich wohne erst seit kurzem hier und wusste auch gar nicht, dass der durch meine Straße zieht… Jetzt folgendes: circa 3 Tage vor Karnevalszug hat das Ordnungsamt wohl am Beginn der Straße ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt (Verkehrszeichen 283). Da die Uni aber ungünstigerweise in die andere Richtung liegt ist mir das im Nachhinein aufgestellt Verkehrszeichen auch nicht aufgefallen und wie gesagt das Auto hatte ich ja auch gar nicht mehr bewegt sonst hätte ich das da ja gar nicht geparkt oder zumindest an dem Tag woanders hingestellt. Naja jedenfalls habe ich jetzt ne Knolle und ich frage mich ob das von Rechtswegen so in Ordnung ist nur 3 Tage vor das Zeichen aufzustellen und dann zusagen „Ätschibätsch“ sie müssen sich jeden Tag informieren ob sich die Parkgegebenheiten verändert haben… Also mir geht es primär um den Zeitraum. Dass man nach 2 Wochen vielleicht mal guckt oder so aber in diesem Fall. Jemand ne Idee!!! Ich war schon im Rathaus, aber die sagen, das 3 Tage ausreichen…

Hallo Herr Hein,

hier folgender Link:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Temporaeres-Haltever…

oder hier:

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Quelle und Bearbeiter: SZ vom 15.02.2010/amm

  1. Mai 2010 20:51 Halteverbot auf Zeit: Wenn Parkplatz und Auto verschwinden

Wo heute ein Parkplatz war, kann morgen schon ein Halteverbot herrschen - und das Auto plötzlich weg sein.

Von Dominik Hutter

Kann sein, dass das gute Stück nicht mehr dasteht nach dem Faschingsurlaub. Dass der frisch erholte Autofahrer ratlos auf die Lücke schaut, wo vor den Ferien noch die Familienkutsche geparkt war - ganz legal, versteht sich. Den bösen Auto-Schock durchleben jedes Jahr zahlreiche Münchner, und ein Anruf bei der Polizei offenbart zumeist, dass nicht etwa Diebe am Werke waren.
Parkverbot Halteverbot auf Zeit
Temporäre Halteverbote machen den Münchnern das Leben schwer.

Schuld ist vielmehr ein Umzugsunternehmen, eine Filmfirma oder auch ein Telekommunikationsanbieter, der neue Leitungen just dort verlegt hat, wo sich vorher noch der Parkplatz der eigenen Wahl befand. Und zwischendrin ein temporäres Halteverbot bestand.

Um die Fläche freizubekommen, reichen dem Antragsteller zwei Schilder und der Abschleppwagen. Zahlen muss der Autofahrer - auch wenn er von der Aktion gar nichts mitbekommen hat. Und Abschleppen ist bekanntlich kein billiges Vergnügen.

„Die Faustregel lautet: Spätestens nach vier Tagen sollte man sich vergewissern, ob der Parkplatz noch legal zur Verfügung steht“, berichtet Siegfried Benker von der Verkehrsabteilung des Polizeipräsidiums München. Notfalls müsse man eben einen Freund oder Nachbar damit beauftragen. „Auch der Halter eines parkenden Fahrzeugs nimmt am Verkehr teil“ - zumindest im öffentlichen Straßenraum.
Die Regelung sorgt regelmäßig für Verärgerung bei den Autofahrern. Gerade in Innenstadtgebieten werden völlig legale Parkplätze in nervender Regelmäßigkeit zu Tabuzonen erklärt. Mal hier, mal da, aber irgendwo in der Nähe passiert es immer.
Temporäre Halteverbot kann jeder beim Kreisverwaltungsreferat beantragen, sofern er einen nachvollziehbaren Grund dafür angibt. „Umzug“ reicht normalerweise aus, um einige Meter Verkehrsraum privat zu reservieren. „Wir überprüfen natürlich die Plausibilität“, berichtet Karl Thiem von der Verkehrsabteilung der Behörde. Bei Umzügen werden normalerweise nur wenige Meter für ein oder zwei Tage genehmigt.
Kein Pardon für Schummler
Bei Baustellen dagegen sind durchaus großzügige Absperrungen für mehrere Monate drin. Allerdings muss der Antragsteller Gebühren zahlen: Innerhalb des Mittleren Rings kostet das beispielsweise 30 Euro für einen Tag und 41 für drei. Wer für eine Woche mehr als 20 Meter Fläche innerhalb des Altstadtrings benötigt, kommt auf 136 Euro.

Die Halteverbotsschilder müssen mindestens drei Tage vor Inkrafttreten der temporären Regelung aufgestellt sein, berichtet Thiem. Zudem muss die Nummer jedes schon geparkten Autos notiert werden. Damit man erkennen kann, wer sich nachträglich hingestellt hat - für diese Klientel gibt es kein Pardon.
Höchstrichterlich abgesegnet

Autos, die schon länger dort stehen, genießen laut Thiem zwar „einen anderen Schutz“. In der Praxis werden sie aber trotzdem abgeschleppt, falls sie im Weg herumstehen. Dabei muss der Antragsteller der Halteverbote in Vorleistung treten. Er kann das Geld aber später mit Hilfe der Polizei vom Autofahrer zurückfordern. Das Vorgehen ist Benker zufolge höchstrichterlich abgesegnet: durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1996.

Übrigens muss, wer ein fremdes Auto abschleppen lassen will, stets die Polizei zu Rate ziehen. Das gilt auch, wenn man nicht aus der eigenen Garage kommt, weil sich jemand frech davorgestellt hat. „Wir prüfen dann die Verhältnismäßigkeit“, berichtet Benker. Die Beamten machten durchaus einen Unterschied, ob man nicht mehr hinaus- oder nicht mehr hineinkommt - bei Letzterem hat der Falschparker deutlich bessere Chancen, mit einem Strafzettel davonzukommen.

Für den „Begünstigten“ selbst, also den Garagenmieter oder auch Hausbesitzer, herrschen paradiesische Zustände vor der eigenen Einfahrt - selbst im öffentlichen Straßenraum. Denn auf der Fläche direkt vor dem abgesenkten Randstein gelten keine Parklizenzen oder Parkzeitbeschränkungen, und auch die Parkuhr muss niemand füttern.

Einzeln abgestellte Anhänger, die normalerweise in regelmäßigen Abständen fortbewegt werden müssten, dürfen dort beliebig lange abgestellt werden - es steht jedem frei, nach Lust und Laune die eigene Zufahrt zu blockieren. Nur zwei Ausnahmen gibt es: Wenn die Fläche in einer Parkverbotszone liegt - oder wenn sie als Feuerwehrzufahrt markiert ist.

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Quelle und Bearbeiter: SZ vom 15.02.2010/amm

guten tag k.hein,

ich kenne diese regelung unter den regionalen vorgaben.
ob alledings 3 tage ausreichend sind - das müsste das ordnungsamt beantworten. dafür müsen ihnen die entsprechenden rechtsverweise benannt werden.

mfg

falk ambrasas

Hallo k.hein !

Da ich dass Parkplatzproblem nicht kenne , und auch die dortige Situation der Parkmöglichkeit ; kann ich Dir keine 100 %tige Antwort darauf geben .
Aber ich frage mich , wie wenig Interresse hat dieser Mensch an seinem Fahrzeug , dass er es fünf Tage einfach stehen lässt ohne sich einmal darum zu kümmern ob es auch noch heil und unversehrt ist ? Da es doch in der heutigen Zeit des " Menschen liebstes Spielzeug ist !! Meiner Meinung nach , bist Du selber schuld , dass es so gekommen ist !! Ich glaube , dass es Dir eine Lehre gewesen ist !

Weiterhin eine immer unfallfreie Fahrt !

siggi

Hallo,

ja 3 Tage würden bei uns auf dem „Land“ auch ausreichen.
MfG

Siggi :smile: Ich wohne im Zentrum von Münster und hier ist „des Menschen liebste Spielzeug“ der Drahtesel :wink: Zudem sehe ich mein Auto aus meinem Fenster… Das mobile Verkehrsschild am Anfang der Straße allerdings nicht!

Moin

Ich wohne erst seit kurzem hier und
wusste auch gar nicht, dass der durch meine Straße zieht…

Persönliches Pech …

Naja
jedenfalls habe ich jetzt ne Knolle und ich frage mich ob das
von Rechtswegen so in Ordnung ist nur 3 Tage vor das Zeichen
aufzustellen und dann zusagen „Ätschibätsch“ sie müssen sich
jeden Tag informieren ob sich die Parkgegebenheiten verändert haben…
Ich war schon im Rathaus, aber die
sagen, das 3 Tage ausreichen…

In der Tat, 3 Tage haben sich in der Rechtssprechung herauskristallisiert. An anderer Stelle hab eich zu dem Thema auch schon mitdiskutiert:
http://www.forum.jurathek.de/showthread.php?t=6274

Wer nur alle paar Wochen nach seinem Auto gucken möchte, muss in einen exklusiv genutzten Privatparkplatz investieren …

Gruß Mueck

Hallo,

ich teile die Ansicht der Behörde.

MfG