Verkehrsordnungswidrigkeit §24 StVG* /Anhörung

Man wird geblitzt bzw.fotografiert und wird dementsprechend vom Landratsamt angeschrieben.

Ist es ausreichend , wenn das Frontfoto von dem Beschuldigten mit dem dazugehörigen Kennzeichen des PKWs und einem namentlich aufgeführten Zeugen zugeschickt wird? Es ist auch nur der Ort und die Staatsstraße mit Nummer genannt.

Müßte nicht wenigstens der Standort des Blitzers und die Fahrtrichtung angegeben
sein?

Danke für sachdienliche Hinweise

Ist es ausreichend , wenn das Frontfoto von dem Beschuldigten
mit dem dazugehörigen Kennzeichen des PKWs und einem
namentlich aufgeführten Zeugen zugeschickt wird? Es ist auch
nur der Ort und die Staatsstraße mit Nummer genannt.

Das ist doch ausreichend, wozu braucht man noch die Fahrtrichtung?

Datum, Zeit, Ort, Fahrzeug und Tatvorwurf, mehr muss nicht angegeben sein.

Gruß Crack