Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich war Mitte Juni mit einem Geschäftswagen auf der Autobahn unterwegs.
Heute hat mich ein Schreiben von der Zentralen Bußgeldstelle erreicht.

Vorwurf:
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 4 / 10 des halben Tachowertes bei 98 km / h.
Ich wurde innerhalb von 500 m gefilmt.

Soweit ich richtig informiert bin, muss ich mit 100 € und 2 Punkten rechnen.

Nun muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen. Angaben zur Sache:
Ja, ich war der Fahrer

Nun meine Frage dazu:
Soll ich den Verstoß zugeben? Mein Problem ist, ich kann mich nicht wirklich daran erinnern, dass ich den Abstand nicht eingehalten habe. Natürlich kann dies auch unbewusst passiert sein. Ich bin in der Regel ein ordentlicher Fahrer mit bisher noch keinen Punkten. Aber ich bin mir nicht 100 % sicher, ob das stimmt was mir vorgeworfen wird.

Sollte man des Verstoß besser einfach zugeben? Was passiert, wenn ich den Verstoß nicht zugebe? Wie läuft das weiter? Was kann dann auf mich zukommen?

Vielen Dank für deine Antwort

Gruß Jörg

Hallo Jörg,

nun, erstmal müssen Sie natürlich nichts zugeben, wenn Sie nicht sicher sind ob Sie es getan haben; wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass Sie an diesem Tag zu dieser Uhrzeit gefahren sind, wird es schwierig. Dann wiederrum könnten Sie versuchen weitere Beweismittel, wie Fotos oder Messprotokolle zu bekommen. Um an die Messprotokolle zu kommen, müssten Sie allerdings Einspruch einlegen und Ihr Anwalt die Akteneinsicht verlangen. Das ist ein recht langwieriger Prozess.
Wenn im Endeffekt nachgewiesen werden kann, dass Sie das Ihnen zur Last gelegte auch begangen haben (zu geringer Abstand) dann haben Sie (auch, wenn Sie es gleich zugeben) mit einem Bußgeldbescheid vom Regierungspräsidium zu rechnen. Darin enthalten sind dann ihr Verstoß nach § XY StVO, Das Beweismittel bzw. der Zeuge, Das Bußgeld nach § 17 OWiG und die Verfahrenskosten nach OWiG und Strafprozessordnung.
Ob Sie die Sache nun einfach zugeben, oder nicht liegt bei Ihnen, ratsam ist es jedoch immer das Ganze (am besten Sie haben eine Rechtschutzversicherung) durch einen Anwalt prüfen zu lassen, da dieser die Messprotokolle einsehen und prüfen lassen kann. Es ist keine Seltenheit, dass bei solchen Verfahren Fehler gemacht werden. Das gilt z.B. auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit der Laserpistole. Schätzungen zu Folge sind solche zu 70% fehlerhaft.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort ein Stück weit helfen.

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Liebe/-r Experte/-in,

Hallo Jörg

Ich war Mitte Juni mit einem Geschäftswagen auf der Autobahn
unterwegs.
Heute hat mich ein Schreiben von der Zentralen Bußgeldstelle
erreicht.

Vorwurf:
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 4 / 10 des halben
Tachowertes bei 98 km / h.
Ich wurde innerhalb von 500 m gefilmt.

Soweit ich richtig informiert bin, muss ich mit 100 € und 2
Punkten rechnen.

Nun muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen. Angaben zur
Sache:
Ja, ich war der Fahrer

Warst du es wirklich ? Ist ein Foto dabei, auf dem du halbwegs zu erkennen bist??

Nun meine Frage dazu:
Soll ich den Verstoß zugeben?

Wenn du zugibst, dass du der Fahrer warst, dnn hast du den Verstoß ja praktisch schon zugegeben.

Mein Problem ist, ich kann mich
nicht wirklich daran erinnern, dass ich den Abstand :nicht
eingehalten habe. Natürlich kann dies auch unbewusst :stuck_out_tongue:assiert
sein. Ich bin in der Regel ein ordentlicher Fahrer :mit bisher
noch keinen Punkten.

Das mag sein - hilft dir aber in keiner Weise weiter.

Aber ich bin mir nicht 100 % :sicher, ob
das stimmt was mir vorgeworfen wird.

Wenn es dir vorgeworfen wird, dann gibts es dazu ein Video. Okay, du könntest gegen den Bußgeldbescheid Eisnpruch einlegen, ihr (also du und die Beamten, die dich gefilmt haben) trefft euch vor Gericht und ein Richter entscheidet dann, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Sollte man des Verstoß besser einfach zugeben?

Wenn du dir GANZ SICHER bist, dass du nicht der Fahrer warst, bzw., dass du den Verstoß nicht begangen hast - dann soltest du ihn NICHT zugeben.

Was passiert,
wenn ich den Verstoß nicht zugebe? Wie läuft das :weiter?

Der Polizeibeamte bekommt deinen Einspruch/Widerspruch nochmals zur Prüfung auf den Tisch. Wenn er an dem Vorwurf festhält, wovon auszugehen ist, geht die ganze Sache zu Gericht. s.o.

Was kann dann auf mich zukommen?

Wenn du hartnäckig bei deinem Einspruch/Widerspruch bleibst und trotzdem „verlierst“ - die Verfahrenskosten.
Wenn es ganz dumm läuft (selbst schon erlebt), stellt der Richter fest, dass der Bußgeldbescheid zu niedrig angesetzt war und er korrigiert ihn nach oben.

Vielen Dank für deine Antwort

Bitte, hoffe ein Wenig weitergeholfen zu haben

Gruß Jörg

Gruß Michael

Natürlich hast du das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Aber so ein Einspruch zieht Mehrkosten nach sich (Bearbeitungsgebühr).

Also ich würde die meist oben auf dem Anschreiben genannte Telefonnummer anrufen und dem Sachbearbeiter deine Zweifel erklären. Du betonst natürlich, dass so etwas auch unbewusst passieren kann, nur könntest du dich wirklich nicht erinnern, ob du oder vielleicht ein anderer gefahren ist (er muss ja nicht wissen, dass nur du das Auto benutzt).
Vielleicht lässt er dich das Video anschauen und du kannst es dann mit eigenen Augen beurteilen…

Die meisten Sachbearbeiter sind Menschen, mit denen man auch reden kann!

Gruß

Einspruch einlegen geht immer, auch ohne detaillierte schriftliche Stellungnahme.
Sie könnten die Aufnahme anfordern, falls diese nicht vorliegt hätten Sie eine gute Chance, ansonsten wird es eindeutig sein.
Interessant wäre, ob Sie von einer Brücke geblitzt wurden, ob ein Videowagen unterwegs war… Bei einem Brückenblitzer gibt es diverse Wege um die Strafe zu Umgehen…

www.plietker.de / www.overbeeke.de

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Hallo,
wenn du der Fahrer warst gib es zu und fordere aufgrund der eigenen Unkenntnis über den Verstoß dass Beweismaterial an. Wenn es stimmt und der Fahrer deutlich zu erkennen ist bleibt dir nichts anderes übrig als alles zuzugeben.
Mit freundlichen Grüßen

Falls Sie den Verstoß nicht zugeben, müssen Sie klagen. Und dann wird Ihnen der Richter schon ein paar Fakten auf dem Tisch legen. In allem bringt es bis auf einen kleinen Zeitaufschub nicht viel. Im Gegenteil, es wird sogar noch teuerer, da unsere Richter nicht kostenlos arbeiten.