Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
aus gegebenen Anlass beschäftigt mich die Frage, was ist ein Seitenstreifen ? Folgende konkrete Situation: Eine dreispurige Einbahnstrasse in der Innenstadt.Auf der linken Seite befinden sich vor einer Bankfiliale,rechtwinkelig zur Fahrbahn, mehrere Parkplätze.Kein P-Schild o.ä. aber mit weisser Farbe sind die Plätze gekennzeichnet.Einige der Plätze sind für Behinderte und Taxis ausgwiesen.Andere sind mit einem Stahbuegel abschliesbar.Drei Parkplätze sind ohne jeglichen Hinweis. Am Strassenrand ist das Schild (Zeichen 286 ) Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatz : Im Seitenstreifen, werktags von-bis…und entsprechenden Richtungspfeil.
Ich hatte dort geparkt und wurde verwarnt. Deswegen die Frage an den Experte, wie ist der Begriff Seitenstreifen genau definiert ? Ist er wirklich so dehnbar, dass er Parkplätze rechtwinkelig zur Fahrbahn mit einbezieht ?
Vielen Dank im Voraus,
Beste Grüsse,
Udo Kroener

Hallo Herr Kroener,
um Ihre Frage richtig beantworten zu können, müssten Sie mir eine Zeichnung oder ein Foto, von der Örtlichkeit, zur Verfügung stellen.

E-mail: [email protected]

M.f.G.

Hallo,

komme mit der Schilderung nicht klar. Ist die Fläche als Parkplatz markiert oder nicht? Gibt es „hinter“ oder neben der Fahrbahn noch einen Seitenstreifen?
Ein Foto wäre nicht schlecht.
Gruß

M.Stephan

Hallo Herr Kröner,

hier die Definition des Seitenstreifens:
Seitenstreifen ist ein neben der Fahrbahn liegender Straßenteil, der durch andere Befestigung oder Markierung (Z. 295, durchgehende weiße Linie)deutlich abgegrenzt ist. Zu den Seitenstreifen gehören Bankette, Rand- oder Schutzstreifen, Parkstreifen.
Zu Ihrem Foto:
Das Z. 286 bezieht sich auf die Parkplätze.Hier ist das Ein- und Austeigen sowie das Be- und Entladen gestattet. Ich gehe davon aus, dass der Seitenstreifen zum Privatgrundstück gehört und die Stellplätze mit Stahlbügel, vermietet worden sind.
Das Z. 283 bezieht sich in Pfeilrichtung auf die rechte Seite der Straße.

Hallo !
Bitte mal genaue Ortsangabe und Straßenname!

Gruß

Hallo Herr Stephan,

vielen Dank für die zügige Reaktion. Ein Foto würde ich Ihnen gerne senden. Allerdings finde ich im Moment nirgends eine Möglichkeit Ihnen etwas mit Anhang zu senden.
Die Parkplätze sind eingezeichnet, mehrere rechtwinklig zur Fahrbahn. Es gibt aber keine weiteren Hinweisschilder unmittelbar an den Parkplätzen.Einen Seitenstreifen ( Ein Seitenstreifen ist laut StVo unmittelbar an der Fahrbahn ) der auf dem Zusatzschild, unter Zeichen 283 angesprochen ist,gibt es hier garnicht. Daher bin ich auch sehr irritiert.
Wenn Sie einverstanden sind, geben Sie mir Ihre E-mail Adresse, dann kann ich das Foto senden. Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit bei Google street view zu schauen. 49 Neue Mainzer Strasse, Frankfurt/Main.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Beste Grüsse, Udo Kröner

Hallo Herr Warnecke,

vielen Dank für die zügige Reaktion. Hier die genaue Adresse : 49 , Neue Mainzer Strasse, Frankfurt/Main.
Falls google street view nicht ausreicht, ich habe ein aktuelles Foto. Dann brauche ich aber Ihre E-mail Anschrift, um Ihnen das zu senden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe,

Beste Grüsse, Udo Kröner

Hallo Herr Gebauer,

vielen Dank für Ihre Mühe. Allerdings bin ich etwas irritiert. Besonders,nachdem ich jetzt weiss wie Seitenstreifen definiert ist. Das Zeichen 286 gilt laut darunter angebrachten Zusatzschild für den Seitenstreifen. Sie sagen allerdings es gilt für die Parkplätze ?? Wenn ich die Definition von Seitenstreifen anschaue ( in div Lektüre taucht auch regelmässig das Wort unmittelbar auf ), dann frage ich mich, wieso sind diese Parkplätze Teil eines Seitenstreifen ?
Ihren Hinweis bezüglich Zeichen 283 verstehe ich noch weniger.Wieso gilt das für die rechte Strassenseite ?

Abgesehen davon, wenn die Parkplätze nur zum Ein und Aussteigen, Be und Entladen gedacht sind, warum macht man dann keine entsprechende Beschilderung direkt an den Parkplätzen ? Stattdessen wird am Strassenrand ein eingeschränktes Halteverbot für den Seitenstreifen erlassen.( wo ist dieser Seitenstreifen ? ) Geht das vielleicht aus rechtlichen Gründen nicht anders ? Ich kann nur sagen, selbst wenn ich die StVo komplett im Kopf habe, ich würde diese Parkplätze nicht als Seitenstreifen betrachten.

Ich hoffe Sie können noch etwas Aufklärungsarbeit leisten. :smile:

Beste Grüsse, Udo Kröner

Hallo Herr Kroener,

ich hab mir die Beschilderung jetzt mal angesehen. Sie standen auf einem der drei Parkplätze?
Für mich darf man hier so lange stehen, wie man will.
Das Haltverbotszeichen verbietet das Parken auf Seitenstreifen. Die Markierung ist aber eindeutig als Parkflächenmarkierung identifizierbar. Parken Sie zwischen oder auf der weißen Linie,riskieren Sie ein Knöllchen wegen nichtplatzsparenden Parkens.
Das ist meine Meinung als bayerischer Polizist. Aber die StVO sollte eigentlich bundesweit gelten.
Ich würde die Verwarnung auf jeden Fall nicht bezahlen.

Viele Grüße

M. Stephan

Hallo !

[email protected]

bitte auch eine Kopie der Verwarnung rüber schicken.

Gruß

Hallo Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre Unterstützung und das Sie für mich etwas Licht in Die Sache gebracht haben.

Beste Grüsse nach Bayern.

Udo Kröner

Zitat:

Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 2 StVO: „Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein“.

Seitenstreifen sind Straßenteile, die erkennbar nicht zur Fahrbahn gehören und die für schweren Fahrzeugverkehr nicht geeignet sind. Dazu zählen nicht: Sonderfahrstreifen, unpassierbare Grünflächen, Rad- und Gehwege sowie sonstige allgemein ungepflegte bzw. unpassierbare Flächen. Seitenstreifen werden beidseitig von der Fahrbahn entweder durch durchgezogene Linien oder durch bauliche Maßnahmen getrennt (Fahrbahnbegrenzung).

Eine Definition des Seitenstreifens kannst Du der einschlägigen Literatur entnehmen, z.B. Grundriß des Verkehrsrechts, Schurig, Kirschbaum-Verlag.

Zitat Ende!

Daraus ergibt sich eine Verwarnung als gerechtfertigt.

Gruß

Hallo Herr Warnecke,

vielen Dank. Leider ist das aus dem Radarforum kopierte Zitat nicht hilfreich. Zumal demnach Seitenstreifen, Strassenteile sind welche nicht zur Fahrbahn gehören. Das ist doch der Knackpunkt,sind die betreffenden Parkplätze Strassenteile ?? Bisher habe ich in keiner diesbezügliche Literatur etwas erklärendes gefunden.Deswegen wende ich mich ja an die Experten von wer weiss was.

Beste Grüsse, Udo Kröner

Hallo !

Dann hab ich sicher was falsch verstanden.
Ein Seitenstreifen ist niemals Bestandteil der Fahrbahn.
Dabei ist es egal wie geparkt werden muß. Die Haltverbotschilder beziehen sich eindeutig auf den Seitenstreifen.
Wo also ist das Problem?

Hallo Herr Warnecke,

Richtig, ein Seitenstreifen ist niemals Bestandteil der Fahrbahn. Ein Seitenstreifen ist ein Strassenteil unmittelbar neben der Fahrbahn. Das ist doch unstrittig. Nochmal die Kernfrage: Sind dann die im Foto sichtbar als Parkplatz gekennzeichneten Flächen Teil eines Seitenstreifen ??? Nur dann wäre die Beschilderung korrekt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gruss, Udo Kröner

Dann hab ich sicher was falsch verstanden.
Ein Seitenstreifen ist niemals Bestandteil der Fahrbahn.
Dabei ist es egal wie geparkt werden muß. Die
Haltverbotschilder beziehen sich eindeutig auf den
Seitenstreifen.
Wo also ist das Problem?

Hallo !

Natürlich sind die Parkflächen „Seitenstreifen“ "

Das geht doch ganz eindeutig aus der Definition hervor!
Oder sind markierte Parkplächen ausgenommen in der Definition?
Ganz eindeutig nein…!!!

Hallo Herr Warnecke,

vielen Dank für Ihr weiteres statement.
Allerdings kann man von eindeutig und natürlich nicht reden.Allein aufgrund der Terminologie: Parkfläche und Seitenstreifen. Parkfläche und Strassenteil.Wie stellt man sich denn einen Streifen bzw. eine Fläche gemeinhin vor ? Ich vermute mal, dass die überwiegende Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer eingezeichnete Parkflächen nicht als Teil eines Seitenstreifen und damit als Strassenteil ansehen.
Nachfolgend noch ein Zitat:

Hallo Herr Kroener,
ich hab mir die Beschilderung jetzt mal angesehen. Sie standen auf einem der drei Parkplätze?
Für mich darf man hier so lange stehen, wie man will.
Das Haltverbotszeichen verbietet das Parken auf Seitenstreifen. Die Markierung ist aber eindeutig als Parkflächenmarkierung identifizierbar.
Das ist meine Meinung als bayerischer Polizist. Aber die StVO sollte eigentlich bundesweit gelten.
Ich würde die Verwarnung auf jeden Fall nicht bezahlen.
Viele Grüße
Zitat Ende.

Wie gesagt, dass mit dem eindeutig und natürlich, passt wohl nicht ganz in diese Diskussion.
Anstelle von vielen Ausrufezeichen wäre ein nachvollziehbare Erklärung zielführender.

Gruss, Udo Kröner

Hallo !
Zitat:

Die Parkflächenmarkierung bezweckt – lediglich – die raumsparende
Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang
zu den einzelnen Parkfeldern (OLG Stuttgart VRS 74, 222 f.), regelt demzufolge
nur das „Wie“, nicht aber das „Wo“ des Parkens.
Zitat Ende…

Wer bitte sagt das ein Polizist von allem Ahnung hat?

Du solltest auf die hören, die was davon verstehen.
Lege
Widerspruch ein, und belehre den Richter…
Und nimm den Polizisten als Zeugen…
Und mach Dich zum Affen…

Und nun will ich nicht mehr…

Alle Informationen ( EU Führerschein )
http://www.forum.ohne-mpu.com
Viel Glück!
Rolf Herbrechtsmeier
http://www.Tarabas68.info >>> EU Führerschein

Hi,
Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 2 StVO: „Ein Seitenstreifen ist der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein“.

Seitenstreifen sind Straßenteile, die erkennbar nicht zur Fahrbahn gehören und die für schweren Fahrzeugverkehr nicht geeignet sind. Dazu zählen nicht: Sonderfahrstreifen, unpassierbare Grünflächen, Rad- und Gehwege sowie sonstige allgemein ungepflegte bzw. unpassierbare Flächen. Seitenstreifen werden beidseitig von der Fahrbahn entweder durch durchgezogene Linien oder durch bauliche Maßnahmen getrennt (Fahrbahnbegrenzung).

Auch in der Literatur gibt es hier Informationen z.B. in Grundriß des Verkehrsrechts, Schurig, Kirschbaum-Verlag.