Verkehrsrecht - Fahrerflucht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Riesenproblem und würde mich freuen wenn Sie sich eine Mnute Zeit nehmen und mir antworten könnten:

Am Freitag schellte bei mir die Polizei, jemand hat gesehen wie ich etwa eine Stunde zuvor wärend der Fahrt mit meinem PKW mit meinem rechten Außenspiegel einen Spiegel eines parkenden PKWs beschädigt habe. Weder ich noch meine beiden ebenfalls im PKW sitzenden Kinder ( Zwillinge, 7Jahre) haben etwas davon gemerkt.

Nun habe ich nach der Fahrt Alkohol getrunken, ich könnte mich schwarzärgern aber ich hatte ja keine Ahnung das irgendetwas passiert war.

Das Ergebnis der Atemkontrolle ergab 1,32 Promille etwa eine Stunde nach der Fahrt.

Nun musste ich mit zur Wache, dort hat man mir zeitversetzt zwei Blutproben entnommen um zu ermitteln wie viel Alkohol ich zur Tatzeit im Blut hatte. Ich weiss genau das ich völlig nüchtern war, aber die Polizei glaubt mir kein Wort, mein Führerschein wurde mir nicht zurückgegeben, man müsse erst die Ergebnisse der Blutproben abwarten.

Nun wüsste ich gern wie ich mich weiter verhalten soll, brauche ich einen Rechtsanwalt ? Kann ich mich auf das „Zurückrechnen“ des Alkoholwertes zum Tatzeitpunkt verlassen ? Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen ?

Vielen Dank im Voraus

Christian

hallo christian,
was und wie viel hast du denn in der Stunde getrunken? und… ja… auf das zurückrechnen kann man sich wirklich verlassen… RA könnte man einschalten, wenn die Werte etwas anderes sagen… vorher eher nicht sinnvoll…
LG
Conny

Hallo,

wieviel haben Sie denn nach der Fahrt getrunken?
Waren Sie zur Fahrtzeit tatsächlich nüchtern? Um nämlich in einer Stunde auf einen Wert von 1,32 Promille zu kommen, müssten Sie etwa 5 - 6 Bier getrunken haben. Das ist meines Erachtens unwahrscheinlich.
Falls Sie bei der Fahrt doch schon Alkohol im Blut hatten, finde ich es absolut verantwortlos mit zwei kleinen Kindern Auto zu fahren. Gehn Sie mal in sich !!!
Das mit dem Rückrechnen klappt normalerweise immer.
Zur möglichen Strafe kann man jetzt gar nichts sagen. Dazu muss man das Blutalkoholergebnis kennen und auch mit bedenken, ob es tatsächlich eine Unfallflucht war.

Hallo,

als Praktiker muss ich sagen, dass ein Wert von 1,32 Promille innerhalb von einer Stunde nur schwer erreichbar ist. Daher auch der Argwohn der Polizei. Durch die zwei Blutproben besteht die Möglichkeit, genau zu berechnen wie der Alkoholgehalt zum Zeitpunkt des Unfalls war.
Die Unfallflucht wird der Richter sicherlich bestätigen, da ein Abfahren eines Spiegels laute Geräusche ergibt, die ein nüchterner Autofahrer registrieren sollte.
Zusammen sieht es nicht besonders gut aus und ich empfehle Ihnen dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Für eigene Berechnungen:

http://www.blutalkohol-homepage.de/Promillerechner.p…

Alles Gute,
strucki

Hallo Herr Näther,

natürlich sollten Sie sich einen RA nehmen. Durch die zwei durchgeführten Blutentnahmen kann der Promillegehalt zum Zeitpunkt der Unfallzeit festgestellt werden.
Sollte ein Promillewert zum Unfallzeitpunkt festgestellt werden, so wird der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt und es kann eine Geld- bzw Freiheitsstrafe verhängt werden.
Die FE wird somit auch vorübergehend entzogen werden.

Nun wüsste ich gern wie ich mich weiter verhalten soll,
brauche ich einen Rechtsanwalt ?

Ja, das ist dringend anzuraten.
Es ist im eigenen Interesse hier einen erfahrenen Anwalt hinzu zu ziehen da ja sogar 2 Straftaten vorgeworfen werden.

Als erste Maßnahme könnte der Anwalt einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen um die Fahrerlaubnis zurück zu bekommen, das funktioniert aber nur wenn Zweifel an einer strafbaren Handlung bestehen.

Kann ich mich auf das
„Zurückrechnen“ des Alkoholwertes zum Tatzeitpunkt verlassen ?

Ja, das ist eine bewährte Methode die nicht nur die Höhe des Blutalkoholwertes ermitteln sondern auch den Zeitpunkt des Beginns des Alkoholkonsums klären wird.

Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen ?

Genau darüber entscheidet auch die Hilfe eines Anwaltes.

Zuerst muss einmal nachgewiesen werden das Sie den Unfall auch bemerkt haben müssen, denn nur wenn man einen Unfall mitbekommt kann man sich auch unerlaubt vom Unfallort entfernen. Andernfalls wäre dieser Tatvorwurf nicht haltbar.

Der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt wird durch die Blutprobe bestätigt oder entkräftet, da hat auch ein Anwalt kaum Möglichkeiten.

Das Alles ist dann entscheidend für ein mögliches Strafmaß. Wenn keine Straftat nachweisbar ist dann hat das natürlich keine Folgen. Geht man aber vom Schlimmsten aus, also Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort unter Alkoholeinfluss mit über 1,1‰ dann muss man mit einer Geldstrafe von mindestens 40 Tagessätzen und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 12 Monate rechnen. Dazu kommen dann noch 2 x 7 Punkte die aber nicht weiter ins Gewicht fallen da sie bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelöscht werden.

Gruß Crack

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Riesenproblem und würde mich freuen wenn Sie sich
eine Mnute Zeit nehmen und mir antworten könnten:

Am Freitag schellte bei mir die Polizei, jemand hat gesehen
wie ich etwa eine Stunde zuvor wärend der Fahrt mit meinem PKW
mit meinem rechten Außenspiegel einen Spiegel eines parkenden
PKWs beschädigt habe. Weder ich noch meine beiden ebenfalls im
PKW sitzenden Kinder ( Zwillinge, 7Jahre) haben etwas davon
gemerkt.

Nun habe ich nach der Fahrt Alkohol getrunken, ich könnte mich
schwarzärgern aber ich hatte ja keine Ahnung das irgendetwas
passiert war.

Das Ergebnis der Atemkontrolle ergab 1,32 Promille etwa eine
Stunde nach der Fahrt.

Nun musste ich mit zur Wache, dort hat man mir zeitversetzt
zwei Blutproben entnommen um zu ermitteln wie viel Alkohol ich
zur Tatzeit im Blut hatte. Ich weiss genau das ich völlig
nüchtern war, aber die Polizei glaubt mir kein Wort, mein
Führerschein wurde mir nicht zurückgegeben, man müsse erst die
Ergebnisse der Blutproben abwarten.

Nun wüsste ich gern wie ich mich weiter verhalten soll,
brauche ich einen Rechtsanwalt ? Kann ich mich auf das
„Zurückrechnen“ des Alkoholwertes zum Tatzeitpunkt verlassen ?
Mit welchem Strafmaß muss ich rechnen ?

Das ist ein komplexes Thema und deshalb solltest Du in jedem Fall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt nehmen.

Einmal kann der die Rückrechnerei der Promille kontrollieren und er kann auch über Sachverständige ermitteln lassen, ob Du den „Schaden“ wirklich verursacht hattest und auch hättest hören können und letztens kann er dafür sorgen, dass Du den Führerschein schnellstmöglich wieder bekommst, falls er Dir nicht entzogen werden sollte.

Sei nicht leichtsinnig und verlass Dich nicht darauf, dass die liebe Rennleitung hier keine Fehler machen könnte!

Vielen Dank im Voraus

Christian

Hallo,

ich rate dringend zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gruß
Chris

Also ein Rechtsanwalt in einer solchen Situation schadet mal gar net.
Also Rückrechnungsgutachten nach tatsächlichem Nachtrunk ergibt 0,00 Promille, wenn dem Tatsächlich so war. Und es heißt Gutachten, weil es verlässlich ist und vor Gericht anerkannt wird.

Da ich aber ihren Alkohlkonsum nicht kenne, kann ich jetzt nur mutmaßen:

0,3 Promille entspricht in etwa dem Genuss von 2 Bier am Abend. Damit ist man lt. Gesetz noch uneigeschränkt zum Führen von Kft geeignet. Der Unterschied zu 1,32 Promille ist klar: Entweder innerhalb einer Stunde ne halbe Kiste Bier getrunken oder eine Schnapsflasche geleert. Und genau das ist der Grund, warum ein Polizist skeptisch wird, wenn jemand mit einem solchen Wert vor einem Steht und behauptet, dass man vor Fahrtantritt nicht getrunken hat. Kurz und bündig: 1,32 Promille in einer Stunde ohne Vorlaufzeit aufzuauen fällt deutlich in die Region Alkoholproblem, wenn man davon ausgeht, dass sie zum Fahrtantritt tatsächlich nüchtern waren.

Das ist problematisch, die Polizei ist da sie den Führerschein einbehalten hat relativ sicher. Das Problem ist das der Abbau des Alkohols bei jedem Menschen verschieden ist, dass heißt die UNtersuchungen sind zwar im Durchscnitt korrekt aber eben nicht immer genau. Wenn eine Rechtsschutz oder ähnliches besteht würde ich bereits jetzt einen Anwalt konsultieren, ansonsten warten bis der Bescheid kommt. Gruß

Hallo Christian
danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Guten Abend!

Jetzt mal alles nacheinander!

Ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug erkennbar?
haben Sie zugegeben gefahren zu sein?
haben sie die Aussage verweigert?
was haben Sie ausgesagt?

haben Sie angegeben was sie getrunken haben?

Noch kurz zur Info, es ist egal ob die Polizei Ihnen glaubt oder nicht.

Hallo Christian,

ich würde Ihnen dringend raten einen Anwalt einzuschalten. Bezüglich des Strafmaßes kommt es darauf an, welchen Alkohol-Wert man Ihnen vorwirft.
Wenn ich ehrlich sein soll, habe ich Zweifel, dass Sie in nur einer Stunde soviel Alkohol getrunken haben wollen, dass Sie einen Wert von 1,32 Promille erreicht haben.

MfG
der Verkehrsexperte

Hi,
man könnte einigermaßen den Alkoholspiegel zum Zeitpunkt der Probenahme aufgrund der eingenommenen Alkoholmenge nachrechnen.
Aber was will man zurückrechnen? Man könnte ja mehr getrunken haben vor der Probenahme.
Um zu beweisen, dass Du nicht mehr getrunken hast, bräuchtest Du verwertbare Zeugenaussagen.
Andererseits könnte ich mir vorstellen, dass die Polizei nicht beweisen kann, dass Du vor dem Schadenfall getrunken hast. Und in dubio pro reo; wenn man den Vorwurf nicht beweisen kann, kommt der Betroffene ohne Schuldspruch davon.
Ich würde also zunächst abwarten, mit welchem Tatvorwurf Du konfrontiert wirst. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, nachdem Du Einspruch eingelegt hast, würde ich vorschlagen, einen versierten Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen, der dem Gericht in überzeugender Weise Entlastungsgründe vorlegen kann.
Good luck!
webcruiser

Hallo Christian,

ohne dir nahe treten zu wollen. Ist es doch recht merkwürdig das du eine Stunde nach der Fahrt 1,32 Promille hattest. Wenn die Blutprobe das selbe Ergebnis wie die Atemkontrolle ergibt hast du ein großes Problem. Da der Alkohol nicht so schnell ins Blut gelangt. Damit wäre bewiesen das du vorher schon Getrunken hattest. Wenn auch vielleicht deutlich weniger. Und das deine Kinder nichts von dem Unfall mitbekommen haben, wird das Gericht auch nicht viel beeindrucken. Sollte sich herausstellen das dein Fahrzeug den Unfall verursacht hat, hast du ( was mir so auf Anhieb einfällt ) folgende Straftaten und OWI verursacht.

  1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( Fahrerflucht )
  2. Trunkenheit am Steuer
  3. Sachbeschädigung
  4. Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall

Das du behauptest das du erst nachher Getrunken hast, und den Unfall nicht bemerkt hast kommt nicht erschwerend hinzu, aber es gibt auch keine Pluspunkte
Und der Alkohol lässt sich genau zurück berechnen. Es lässt sich sogar klären, ob du vor der Fahrt z.B. Bier und nach der Fahrt Schnaps getrunken hast.
Was ist den mit deinem rechten Spiegel ist er kaputt oder verstellt? Oder sind andere Beschädigungen an deinem Auto, die eventuell auf den Unfall schließen lassen? Vielleicht hat sich der Zeuge ja auch geirrt, und ein falsches Kennzeichen notiert.
Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschallten, und bis dahin auf gar keinen Fall eine Aussage zu dem Tathergang machen

Ach noch etwas zum Strafmaß

  1. Führerscheinentzug mit Sperre von ca. 1 Jahr
  2. Geldstrafe von ca. 2500 bis 3500 Euro
  3. Regressansprüche der Versicherung bis ca. 5000 Euro
  4. MPU Gutachten bei Neuerteilung des Führerscheins
  5. wenn es ganz blöd läuft Vorbestraft
  6. Gerichts und Anwaltkosten
  7. Punkte in Flensburg ca. 6-7

Gut sieht es nicht für dich aus.
Ich wünsche dir viel Glück

Georg

Guten Abend Herr Näther,
leider kann ich erst jetzt, nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub auf ihre Anfrage antworten. Ihr Vorkommnis ist aus meiner Erfahrung ein ganz gewöhnlicher Vorfall und der Ablauf des Procederes ein ebensolches. In der Zwischenzeit, denke ich, haben sie schon einen Anwalt eingeschaltet und das Ergebnis der Blutprobe ist auch bekannt. Der weitere Verlauf der Dinge richtet sich nach den Bedingungen der Strafprozessordnung und es wird ihnen, wie ich hoffe, kein Unrecht widerfahren.
Über das Strafmaß wird bei entsprechendem Promillewert ein Richter zu entscheiden haben,
MfG