Verkehrsrecht- Fahrradfahrer

Darf ein Fahrradfahrer den Radweg entgegen der Fahrtrichtung der Straße benutzen?
Ich habe heute leider beim Rechtsabbiegen Einen übersehen, da ich nach links auf eine Fußgängerin und die Autos geschaut habe.Nein es ist nichts passiert außer einem verbogenen Vorderrad-bin ich allein Schuld oder trifft den Radfahrer eine Teilschuld?

Danke im Voraus
Sigrun Fritz

Ich glaub das sarf er.

Hallo,

Grundsätzlich gehört der Radweg zur Straße und damit gilt auch für Sie, dass Sie den auf der Vorfahrtstraße befindlichen Radfahrer durchfahren lassen müssen. Auch wenn er auf der falschen Seite fährt, so hat er doch Vorfahrt vor einem anderen abbiegenden Fahrzeug.

Zur Haftung gibt es zahlreiche weit auseinander reichende Urteile. So urteilte das OLG Frankfurt, dass der Radfahrer zu 1/3 an der Schuld beteiligt ist. Andere OLGs urteilten zwischen 1/2 und 2/3 für den Radfahrer. Daher kann man diese Frage nicht pauschal beantworten, sondern muss für eine Haftungsfrage sicherlich auch die Umstände des Unfalls mit berücksichtigen. War der Radfahrer beispielweise zu sehen? War er sehr schnell unterwegs? Usw. Alles Gründe, die in die Haftungsfrage mit einfließen. Eine Teilschuld - wie hoch auch immer - wird er sicherlich bekommen.

Hallo Sigrun,

sofern der Radfahrweg mit dem Vz 237 (Rundes Schild mit blauen Untergrung auf dem ein weißes Fahrrad abgebildet ist) ausgeschildert ist und daraus zu erkennen ist, dass der Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist, muss sich der Radfahrer an die vorgeschriebene Fahrtrichtung halten.
Natürlich beging der Radfahrer eine Ordnungswidrigkeit. Trotzdem wird Ihnen die Schuld an den Verkehrsunfall zugeschrieben.
Die Mitschuld des Radfahrers ist eine reine Versicherungsangelegenheit, d. h. er bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt.

Darf ein Fahrradfahrer den Radweg entgegen der Fahrtrichtung
der Straße benutzen?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Es gibt Wege, wo er das darf und es gibt Wege, wo er das sogar muss. Es hängt von der Ausschilderung ab.

Ich habe heute leider beim Rechtsabbiegen Einen übersehen, da
ich nach links auf eine Fußgängerin und die Autos geschaut
habe.Nein es ist nichts passiert außer einem verbogenen
Vorderrad-bin ich allein Schuld oder trifft den Radfahrer eine
Teilschuld?

Das ist wieder eine andere Frage. Die falsche Straßenbenutzung eines Radfahrers verwirkt nicht sein Vorfahrtsrecht. Selbst wenn er dort nicht hätte unterwegs sein dürfen, kann es sein, dass Dir die Schuld alleine zugeschrieben wird. Das ist aber immer eine individuelle Entscheidung eines Richters. Die Rechtsprechung geht allerdings meiner Wahrnehmung zunehmend in die Richtung, dass Radfahrer in solchen Fällen mehr zur Verantwortung gezogen werden. Ein Überblick: http://pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

Hallo !

Sie haben als Abbieger dem Längsverkehr Vorrang zu gewähren. Dabei spielt es erst mal keine Rolle ober der Radfahrer den Radweg benutzten darf oder nicht.
Der Radfahrer würde eine Teilschuld bekommen, weil er wahrscheinlich den Radweg in falscher Richtung genutzt hat.
Ich würde Ihnen empfehlen den Schaden zu begleichen und einen Prozess vermeiden, wenn möglich. Anders würde es aussehen, wenn gar kein Radweg da war und der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs war.
Aber das kann ich von hier aus nicht beurteilen.
Gruß

Auch wenn es jetzt nicht nachvollziehbar ist, kommt es dabei auf das Alter des Radfahrers an und wie der Radweg ausgeschuldert war. Bei LKindern ist man immer alleine Schuld. Bei normalen Radwegen gilt auch das REchtsfahrgebot der RAdfahrer würde indem er entgegen zur Fahrtrichtung fährt eine Teilschuld erhalten, ca. 50%, da man als Autofahrer wegen der Fufgänger rechts und links zu schauen hat nie 100%. Allerdings gibt es einige wenige Radwege die für beide Seiten erleubt sind, hauptsächlich wenn ees nur einen Radweg gibt, dann wäre es aber auch für Autofahrer ausgeschildert. Dann wäre man wieder bei der Alleinschuld… Gruß

Hallo Sigrun,

danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier überfordert.
Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Verkehrsrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
kraroma

Danke

Ich glaub das sarf er.

Danke

Danke.

Danke…

Danke- ich begleiche den Schaden;ich wollte es nur für mich selbst wissen.

Danke…

Danke trotzdem

Ein guter Schritt um weitere Kosten und Ärger zu sparen.
Gruß

Hallochen,

nein darf er nicht, wenn er nur in eine Richtung freigegeben ist. Er wird vermutlich eine Teilschuld bekommen. Das ist aber Versicherungssache. Wenn der Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde, müssten sie ihm auch einen Ordnungswidrigeitentatbestand (weiß ich jetzt leider nicht aus dem Kopf) in der Unfallanzeige zugeordnet haben.

Nein! Aber ne Teilschuld hättest Du evtl. beim Unfall trotzdem bekommen wegen besonderer Sorgfaltspflicht beim Abbiegen.