Verkehrsrecht-Führerschein nach eu Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin noch bis 19.07.2013 mit einem Fahrverbot belegt um die lästige mpu zu umgehen, uberlege ich mir ob ich nicht in tschechien einen eu-Fürerschein machen soll?
ist das rechtlich möglich?

Hallo,

wenn im Ausland ein Führerschein erworben werden will, der hier in Deutschland anerkannt wird, ist ein dauerhafter 180-Tage-Aufenthalt (Wohnsitznahme) erforderlich. Eine Briefkastenadresse allein genügt nicht.
Meines Wissens kann bei bestehender Entzug der Fahrerlaubnis zwar der ausländische FSCH erworben werden. Dieser gilt aber nur dort und keinesfalls in Deutschland.

M.Stephan

Hallo,

sicher kannst du den Führerschein in Tschechien machen, das ist rechtlich möglich und er ist überall in den EU_Staaten gültig. Allerdings musst Du einen Wohnsitz in Tschechien haben (wird dort auch ohne Probleme konstruiert.
Es gibt spezielle Fahrschulen, die da weiterhelfen. Aber: Deutschland kann, solange du eine Sperre hast und die MPU nicht gemacht wurde, dir nach wie vor die Teilnahme am Straßenverkehr verwehren. Die Rechtslage ist hier zurzeit noch nicht so ganz eindeutig, es gibt diverse - auch unterschiedliche - Gerichtsurteile zu diesem Thema. Man versucht seitens des BMV hier die Lücke zu schließen und solche Führerscheine dann nicht anzuerkennen, wenn der Inhaber in Deutschland eine Sperre hat. Also: Rechtslage derzeit nicht ganz klar!!

Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin noch bis 19.07.2013 mit einem Fahrverbot belegt um die
lästige mpu zu umgehen, uberlege ich mir ob ich nicht in
tschechien einen eu-Fürerschein machen soll?

Die Voraussetzung dafür, dass das so funktioniert, wäre, dass Du mindestens 183 Tage in der CSR gewohnt hattest.

Zwar könntest Du den Schein dort vielleicht auch sonst machen, dürftest damit in D aber nicht fahren, denn auf die Idee waren in der Vergangenheit schon viele MPU-Flüchtlinge gekommen.

ist das rechtlich möglich?

Hallo,
nach Ablauf Ihrer Sperrfrist ist es möglich und rechtlich auch unbedenklich, dass Sie in Tschechien eine EU - FE erwerben.
Sie sollten aber bedenken, das diese FE in Deutschland umgeschrieben werden muss (Registriert), dabei kann es wieder zu einer Auflagenerteilung (MPU)kommen.
M.f.G.

Hallo nairolf72,

es gibt 2 Sachen die man nicht verwechseln darf.

  1. Fahrverbot bedeutet ich bekomme meinen Führerschein nach dem Fahrverbot zurück.
  2. Führerscheinentzug bedeutet ich bekomme eine Führerscheinsperre, und muss danach ein MPU Gutachten machen bevor ich einen neuen Führerschein machen darf.

Wenn man in Deutschland mit einer Führerscheinsperre belegt ist, nutzt es nichts im Ausland einen neuen Führerschein zu machen. Man kann zwar im Ausland einen Führerschein machen, wenn man seinen festen Wohnsitz für 395 Tage ins Ausland verlegt. Darf dann aber immer noch nicht in Deutschland fahren, sondern nur im Ausland. Im Gespräch war das man wenn man in einem EU Land ein Fahrverbot bekommt in der gesamten EU nicht mehr fahren darf. Dies ist aber zur Zeit noch nicht durch.
Wenn man das MPU Gutachten umgehen will gibt es nur die Möglichkeit 10 Jahre warten. Dann ist das Delikt verjährt und man kann mit dem Neuerwerb des Führerscheins sofort beginnen.
Ich hoffe ich habe dir ein wenig geholfen auch wenn die Antwort vielleicht nicht ganz befriedigend für dich war.
Bitte gebe noch eine Bewertung ab.
Grüße

Georg

hallo!
mit ziemlicher sicherheit ist dies verboten.
in der eu gesetzlich festgelegt. bei einer verkehrskontrolle gibts dann ne anzeige wegen „fahrens ohne führerschein“.

mfg, heiko

Hallo,

legal ja, die Präferenz aber sinnlos!

Gruß
rolli