Hallo, ich wurde vor kurzem geblitzt (27) zu schnell. Nun bekomme ich einen Zeugenanhörungsbogen in dem steht:
„Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrer nicht in Betracht…“ Obwohl ich auf dem Bild deutlich erkennbar und der Fahrzeughalter bin. Kann ich da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen oder wird es dann noch teurer? Kostet mich jetzt ca. 50 Euro und 4 Punkte. Hat jemand damit Erfahrung? Oder lieber doch gleich zugeben??
Danke
Daniela