Verkehrsrecht Geblitzt

Hallo, ich wurde vor kurzem geblitzt (27) zu schnell. Nun bekomme ich einen Zeugenanhörungsbogen in dem steht:
„Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrer nicht in Betracht…“ Obwohl ich auf dem Bild deutlich erkennbar und der Fahrzeughalter bin. Kann ich da von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen oder wird es dann noch teurer? Kostet mich jetzt ca. 50 Euro und 4 Punkte. Hat jemand damit Erfahrung? Oder lieber doch gleich zugeben??

Danke
Daniela

Oh das sit doof, aber da kann ich nichts zu sagen, da habe ich keine Erfahrungen.

Zeugnisverweigerungsrecht greift da meiner Meinung nach nicht, du MUSST ja angeben wer gefahren ist, bzw zugeben. Wenn es Unklarheiten gibt können die auch die Datenbank der Personalausweisfotos durchsuchen oder dich persönlich besuchen. Und jeder Brief und weitere Schritt wird immer teurer. Wenn dich die Punkte nicht wirklich stören dann übernehme es.

Hallo, ich wurde vor kurzem geblitzt (27) zu schnell. Kann ich da von meinem
Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen oder wird es dann
noch teurer? Kostet mich jetzt ca. 50 Euro und 4 Punkte.

Hallo Daniela,

das ist ein Formschreiben, das standardmäßig verschickt wird. Wenn du die Aussage verweigerst, kann es zur Ermittlung kommen. Und die fängt i.d.R. beim Halter an. Wenn du also deutlich erkennbar bist, treibst du mit der Verweigerung allenfalls die Bearbeitungsgebühren in die Höhe.

Ich würd zu meinem Fehler stehen und zahlen, mich ärgern und zukünftig die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Ist auch gesünder so.

Dies war keine Rechtsberatung und kann eine solche auch nicht ersetzen.

Gruß
V.