Hallo. Habe soeben von meinem Vater ein Brief in die hand bekommen , blitze, Zeugenbefragung zur Ordnungswidrigkeitenazeige. außerhalb geschlossener Ortschaft um 29 kmh NACH toleranzabzug, Erlaubt 70km/h Festgestellte geschwindigkeit 99km/h nach toleranzabzug foto ist nicht ganz klar, was kann ich machen?
Hallo,
hast du denn die Überschreitung begangen und willst dich drücken oder bist du deutlich langsamer unterwegs gewesen als vorgeworfen (dann hilft dir am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht, der vielleicht ein paar Schlupflöcher kennt, z.B. Messdatenanalyse der Blitzanlage ) oder bist du nicht gefahren? In dem Fall leite das Schreiben an den entsprechenden Verursacher weiter bzw.trage in den Fragebogen die Daten des Fahrers ein.
hallo vielen dank für deine schnelle antwort.
Habe soeben festgestellt das ich wohl der fahrer war. kann ich selbst das messprotokoll anforden/oder das Eichprotokoll(gibt es das?) kann durch eine anfechtung eine höhere strafe auf mich zukommen? vielen dank.
Diese Protokolle gibt es. Ist vielfach ein Grund zum Anfechten.
Ich denke schon, dass du das selbst anfordern kannst. Nur beachte alle entsprechenden Einspruchsfristen. Wenn du der Überzeugung bist, dass es sich um einen Messfehler handelt, lohnt der Gang zum Anwalt. Solltest du dich nur drücken wollen, musst du selbst wissen, ob es dir das Risiko und die Anstrengungen wert ist.
Kosten bei Anfechtung entstehen natürlich, weil du unter Umständen bei Gericht vorgeladen wirst und die Kosten je nach Urteil oder Ausgang wenigstens anteilig zahlen musst. Lohnt in meinen Augen also nur, wenn du dir sicher bist, dass der Fehler nicht bei dir liegt.
Alles natürlich auch abhängig von Faktoren wie Probezeit, bisherige Auffälligkeiten etc. aber das obliegt deiner Einschätzung und würde hier auch den Rahmen und die Regeln des Boards sprengen.
Grüße
Die Frage ist, ob das Foto nur nicht ganz klar ist, weils im Miniaturformat auf dem Brief ist oder obs tatsächlich Mist ist.
Das nächste ist, wenn dein Vater als Halter behauptet, dass er nicht weiß, wer gefahren ist, bekommt er evtl. ein Fahrtenbuch vorgeschrieben. Es sei denn die tatsächliche Haltereigenschaft liegt bei ihnen. Dann müssen Sie erklären, wer gefahren ist, oder warum sie das auf dem Bild auf keinen Fall sein können. So einfach bekommt man seinen Kopf eben nicht aus der Schlinge.
Hallo tobias,
in jedem Fall besteht im fließenden Verkehr in Deutschland außschließlich eine Haftung für den Fahrer. Das heißt, die Behörde muss den Fahrer bestrafen. Klar war denen wohl, dass dein Vater nciht gefahren sein kann, daher auch nur der Zeugefragebogen. Wann war denn die Tat?
Wichtig ist, das ja bereits nach einem Zeitraum von 3 Monaten eine Verfolgungsverjährung eitnritt. Das heißt, dass , wenn die Behörde bis zu diesem Zeitpunkt keine Anhörung deinerseits veranlasst die Tat verjährt ist. Am Besten spielt man dann auf Zeit, denn in einem gerichtlichen Verfahren Messtechnik und so anzugreifen ist kostspielig und klappt nicht immer wirklich gut.
Lasst euch doch zu aller erst mal ein besseres Foto von der Behörde kommen. Dann siehst du ja, ws man erkennen kann. die Behörde ist natürlich gehalten, wenn ihr nichts sagt bei euren Nachbar zu ermiteln. Je schlechter das Bild, um so besser für euch.
Das heitß, versucht erstmal auf zeit zu spielen. Auch ncith direkt vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, sonst ermitteln die direkt schon.
Also, erst besseres Foto, dann vielleicht noch die Info, dass man in zwei Tagen vier wochen in Urlaub ist, aber man sich darum kümmert,… Und dann später die Zeugnisverweigerung.
Ja, was kann man da machen…?
Ich schlage vor: Bezahlen und zukünftig die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Ist sicherer und billiger !!!
Dies sollen Sie nicht als Anleitung zum Austricksen der Ordnunghüter verstehen.!
Sie schreiben nicht, ob Sie zum Zeitpunkt der Begehung der OWi Führer des Fahrzeugs waren oder beifahrender oder sonstwie Bezeugender sind. Ich nehme an, das Ihr Vater als Halter angeschrieben wurde. Hat er Sie schon aus Erinnerung oder evtl. zugesandtem Foto als Fahrer identifiziert? Oder ist sich der Vater gar nicht sicher bei der Identifizierung des Fahrers, weil er sein Fahrzeug regelmäßig einem größeren verwandten u. bekannten Personenkreis (evtl.kostenlos) zur Verfügung stellt.? Sollte dem Vater dies nicht aus Foto oder Erinnerung möglich sein und auch seit dem Zeitpunkt der OWi-Begehung bis zur Anhörung ein zu langer Zeitraum (>2 Wochen) vergangen sein, sollte er die ihm unmögliche Identifizierung der Behörde mitteilen. Bei einer zulangen verstrichenen Zeit kann er aus einer der Behörde anzulastenden Verzögerung auch nicht zum Führen eines Fahrtenbuches beauflagt werden.
Bei Vorhandensein einer entspr. Rechtsschutzversicherung beim Vater sollte evtl. auch ein Fachanwalt zu den Aussichten eines Bußgeldstreits befragt werden.
Hallo Tobias,
ich nehme mal an das dein Vater der Halter des Fahrzeugs ist? Und das du zu schnell gefahren bist? Und du keine Lust hast die Punkte zu kassieren und das Bußgeld zu bezahlen?
Es ist auf jeden Fall nicht mehr so einfach zu behaupten, ich weiß nicht wer gefahren ist. Dann kann es passieren das das StVA sagt, für das Fahrzeug von deinem Vater muss für mindestens ein Jahr lang ein Fahrtenbuch geführt werden. Und dort müssen alle Fahrten eingetragen werden. Sollte dann eine Fahrt fehlen gibt es richtig Ärger.
Es ist am einfachsten, du bzw. dein Vater bezahlt das Bußgeld. Die Punkte bekommt natürlich auch noch jemand. Und in Zukunft solltest du höchstens 19 km/h schnell fahren als es erlaubt ist. Das kann man noch bezahlen. Besser wäre es natürlich du würdest dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Eventuell solltest du einen Anwalt aufsuchen wenn du Rechtschutzversichert bist.
Viel Glück
Georg
Zunächst einmal wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldbereich vorgeworfen. Der Regelsatz dürfte bei 80 € liegen, dazu noch die Verwaltungsgebühr und 3 Punkte. Wenn so etwas öfter vorkommt, kann eas auch deutlich teurer werden.
Mit dem Foto ist das so eine Sache. In vielen Städten werden die Verstöße aussortiert, bei denen der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren ist. Gerade kleinere Gemeinden gehen damit weniger zimperlich um. Wenn das Foto garnicht zu erkennen ist, können Sie, oder besser wohl der Vater als Halter?, Widerspruch einlegen und den Verstoß einfach nicht einräumen. Der Vater kann sich bei Familienangehörigen auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beziehen und muss Familienangehörige 1. Grades nicht belasten. Allerdings kann die Verwaltungsbehörde im Zweifel sogar mit Ihrem Foto in der Nachbarschaft klingeln und fragen, ob jemand den Fahrer kennt. Gerne genommen ist auch die Androhung eines Fahrtenbuches, wobei die Kosten dafür wahrscheinlich höher sind als das Bußgeld. Wie gesagt. Ein Widerspruch kann durchgehen, muss aber nicht. Hier bleibt es dann abzuwägen, ob sich der Aufwand lohnt und man dann evtl. auch noch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.
Das Bu?geld dürfte beic 29 Km-überschreitung mit 95 € angegeben sein.
Bei dieser Summe sollte geklärt sein, wer am Lenkrad saß.
Ein Einspruch führt zu einer Anhörung und ggf. sogar zu einem Prozess, was dann teurer Wird, sollte festgestellt werden, wer gefahren ist.
Hallo Tobias,
um eine vernünftige Antwart zu geben, brauche ich mehr Hintergrundwissen:
- Wer ist gefahren
- Fahrer und Halter identisch?
- an wem ist die Zeugenbefragung gerichtet?
Hallo Tobias,
wenn Foto nicht ganz klar bedeuten soll, dass man Sie darauf nicht erkennen kann, dann Widerspruch einlegen insbesondere dann, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben.
MfG
der Verkehrsexperte
Hi,
als Betroffener brauchst Du nur Deine Personalien angeben, zum Tathergang brauchst Du Dich nicht äußern Insbesondere Dich nicht selbst belasten.
Solltest Du Freunde und Verwandte haben, denen Du das Fahrzeug ausgeliehen haben könntest - ohne zu wissen, wer genau gefahren ist - bräuchtest Du nur angeben, dass Du zur Tatzeit das Fahrzeug nicht gelenkt hast. Dann könntest Du um das Bußgeld herum kommen (80.- Euro, 3 Punkte). Allerdings dürfte man Dich nicht identifizieren können als Fahrer.
Gruß webcruiser
Der Angeschriebe ist Ihr Vater. Hat also ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er braucht sich zu dem Vorwurf nicht zu äußern. Muss jedoch seine Personalien angeben und den Bogen zurücksenden.
Ob Sie dann als Fahrer ermittelt werden können, hängt von vielen Faktoren ab.
Nicht wirklich viel möglich (abgesehen, wenn Du es gewesen bist, zahlen und draus lernen:wink:) - Zeugenfragebogen ausfüllen und HOFFEN das die Polizei keine weiteren Maßnahmen trifft. Möglich wäre eine Befragung in der Nachbarschaft oder and er Arbeitsstelle:frowning:
Wenn das Foto aber so schlecht ist, dass man NIX erkennen kann, könntest Du Glück haben:smile:
Gruß
Uwe
blitze, Zeugenbefragung ?? Habe ich noch nie gehört. Es gibt ein Zeitfenster den sie Dir lassen müssen ich glaub 7-10 Tage. Und sei Dir sicher, ob du es auch warst wenn ja sei ehrlich.