Hallo!
Hab dein Posting erst jetzt gesehen.
Ich bin da zwar jetzt selbst momentan auch überfragt, aber
zwei Dinge: erstens gelten die Zulassungskriterien genauso
auch in UK, da immer noch auch EU-Staat.
Es ist definitiv so, dass in UK in Sachen Customizing an
Motorrädern deutlich mehr „drin“ ist als in Deutschland oder
gar in Österreich, wo vieles nicht typisiert wird, was in
Deutschland noch machbar ist.
Das stimmt, ich habe allgemeine Typisierungskriterien gemeint, nicht die Genehmigung nachträglicher Umbauten. KFZ werden mit EU-Typisierung generell genehmigt, dafür gibts einheitliche Standards. Umbauten sind natürlich was anderes.
Österreich ist hier tatsächlich strenger. Ist übrigens ein häufiges Problem, dass Tuningteile mit deutscher ABE, aber ohne ECE Kennzeichnung verbaut werden, weil die Leute es nicht wissen, und im Louis Katalog findet sich ja auch kein Hinweis, dass in Österreich die deutsche ABE nicht gilt.
Allerdings gibt es Tuningteile mit der sog. „ECE“-Nummer,
welche in der gesamten EU für den Straßenverkehr zugelassen
sind.
Ja eh.
Zweitens ist es ein
Unterschied, ob man ein Fahrzeug importiert oder ob man
vorübergehend ins Ausland fährt. Normalerweise gelten bei
einer vorübergehenden Auslandsfahrt nämlich die technischen
Voraussetzungen des Registerstaates, also des Staates, der das
Kennzeichen ausstellt.
Dies gilt, solange die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Ein Indien noch legales Auto könnte in Deutschland sehr
schnell stillgelegt werden…
Ja klar
Des Weiteren erleben italienische und französische Gäste in
Deutschland es immer wieder, dass sie wegen ihrer zu lauten
Auspuffanlagen am Motorrad ein Ticket erhalten, während die
Maschine im Heimatland nicht beanstandet wird.
Kenne ich auch das Thema, habe ich im Detail aber noch nie nachgelesen. Allerdings vermute ich mal, dass in diesen Fällen einige Strafen nicht gesetzeskonform sein dürften, so ähnlich, wie wenn im Ausland Pickerl bzw. TÜV Plaketten geprüft werden, was ja auch unzulässig ist, aber regelmäßig vorkommt.
Gruß
Tom