Verkehrsrecht, KFZ-Haftpflicht

Hallo,
Folgendes hat sich ereignet:

Unfall auf einem Privaten Grundstück. Vor der Garageneinfahrt waren 2 Bodenfliese lose, so dass beim langsamen rüberfahren diese in die Luft geschossen sind und zwei parkende Fahrzeuge beschädigt haben.
Der Schaden ist sehr gering nur einige Kratzer.
Aber mich würde interessieren, wer für den Schaden aufkommt.

Kfz-Versicherung des Autos, dass über die losen Fliesen gefahren ist
oder Gebäudeversicherung, weil der Eigentümer hätte darauf achten müssen, dass der Boden fest ist.

Wäre froh über viele Antworten

Primär die Kfz-Haftpflicht des Autos, weil der Schaden direkt von diesem ausging.
Indirekt ist u. U. aber auch der Eigentümer der Fliesen verantwortlich; wenn ihn juristisch ein Verschulden trifft.

Ich würde den Vorgang
a) der Kfz-HV melden und
b) Schadenersatzansprüche beim Flieseneigentümer anmelden

Zu b) sollte juristischer Rat eingeholt werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hi Tom,

für den Schaden muss die Kfz-Haftpflichtvers aufkommen, da der Schaden durch/während des Gebrauchs des Kfz entstanden ist.

Grüsse

Meiner Meinung nach die Grundbesizter Haftpflichtversicherung des Grundstückbesitzers. Diese ist meistens in der Privaten Haftpflicht enthalten, wenn der Besitzer selbst im Haus wohnt und dieses im Inland steht. Da würde ich als erstes anrufen.

Gruß
Dennis

Werte/r Anfragende/r

zunächst nur soviel:
Die bzw. eine "GEBÄUDE-VS kann für derartige Schäden nie aufkommen! Eine Gebäude-VS deckt in aller Regel folgendes ab:
Wasser, Sturm, Feuer, als Zusatz, Elementarschäden.
Der geschilderte Schaden fällt unter keiner der genannten Kategorien.

Wenn überhaupt, dann „könnte“ evt. eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-VS in Frage kommen.
Frage stellt sich zumnächst, wem die parkenden Autos gehören? Wer ist der Fahrer des schädigenden, also des fahrenden Fahrzeugs?
In „aller Regel“! ist fast immer das „fahrende und damit das verursachende Fahrzeug“ zur Regulierung verpflichtet.
A B E R!!! es gibt auch das sogenannte „BETRIEBSRISIKO“! Unter diesem würde ich den Schaden sehen wollen. Heißt: Die Geschädigten haben Pech gehabt!!!
Dennoch, es gibt Schäden, die sollte man zunächst von der Haftpflicht-VS regulieren lassen. Diese wird, wenn nötig, im Sinne des VN, dann einen Prozeß führen, um die Sachlage eindeutig gerichtlich klären zu lassen. Konkret dazu würde ich auch anraten.
Bei weitergehenden Fragen einfach nochmals melden.
Gruß
Walter Hölker

Hallo Tom12,
leider kann ich Ihnen nicht wirklich helfen, da es sich wie Sie schreiben um Privatgrund handelt, und das Verkehrsrecht gilt für öffentlichen Verkehrsgrund und teilweise für tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund und regelt einzig und allein die Vorschriften wer da wann wie was zu tun hat oder darf.
Doch versuche ich trotzdem etwas dazu zu sagen:
Dies ist auf jeden Fall eine Privatklagesache gegen einen Verantwortlichen nach dem BGB, da es sich ja laut Ihrer Aussage um Privatgrund handelt, wer ursächlich für die fliegenden Fliesen verantwortlich ist. Ich gehe davon aus dass es sich bei der Garagenzu- oder einfahrt um Privatgrund, also um Gemeinschaftseigentum oder Einzeleigentum handelt. Hierzu müssten Sie in die Teilungserklärung bei Gemeinschaftseigentum oder in die Hausordnung etc. sehen, was wie geregelt ist.
Auf jeden Fall wird dies alles kompliziert, denn wenn der Verantwortliche Kenntnis von den losen Fliesen hätte, wäre er unter Umständen zum Handeln verpflichtet. Es kann sogar sein, dass wenn Sie von den losen Fliesen wissen, eine Sorgfaltspflicht hätten.
Ich kann also hier auf gar keinen Fall irgendeine Aussage treffen, denn diese Problematik steht irgendwo in Ihrem Umfeld auf Papier oder im Wissen der Verantwortlichen und kann im Streitfall nur ein Richter entscheiden, oder die Versicherungen einigen sich.
Tut mir leid nicht weiter helfen zu können, aber in einem so speziellen Fall kann jede Kleinigkeit zu einer veränderten Entscheidung führen.
Misterle

Ich kenne mich weniger im Sachgeschäft aus, vermute aber, dass in diesem Fall der Vermieter haftbar gemacht werden kann, sofern der Kfz-Fahrer die private Einfahrt auch benutzen dur
llo,

Folgendes hat sich ereignet:

Unfall auf einem Privaten Grundstück. Vor der Garageneinfahrt
waren 2 Bodenfliese lose, so dass beim langsamen rüberfahren
diese in die Luft geschossen sind und zwei parkende Fahrzeuge
beschädigt haben.
Der Schaden ist sehr gering nur einige Kratzer.
Aber mich würde interessieren, wer für den Schaden aufkommt.

Kfz-Versicherung des Autos, dass über die losen Fliesen
gefahren ist
oder Gebäudeversicherung, weil der Eigentümer hätte darauf
achten müssen, dass der Boden fest ist.

Wäre froh über viele Antworten

100 Prozent bin ich mir nicht sicher, da es davon abhängt, ob das private Grundstück mit genehmigung befahren wurde, ob es dabei haftungsausschlüsse gab. Hinzu kommt, dass wenn der schaden offensichtlich war man damit rechnen musste und somit besonders vorsichtig sein musste. Daher ist da eine einfache aussage sehr schwer, ich würde es beiden Versicherungen melden und sehn was passiert. Gruß

Hallo!

Melde den Schaden Deiner Versicherung und schildere denen den Sachverhalt. Da ich hier kein Hintergrundwissen habe, kann ich nur Vermutungen anstellen. Von einem Unfall spricht man in der Regel nur, wenn ein Fahrzeug DIREKT einen Schaden verursacht hat. Das liegt hier aber nicht vor. Nun muß geklärt werden, wie die Steine so hoch fliegen konnten. Bist Du hier unangemessen schnell gefahren, liegt Fahrlässigkeit vor. Das müssen die Versicherungen unter sich abklären.
Gruß

Das ist nicht so einfach zu beantworten:

Fragen

Gilt hier uneingeschränkt Gefährdungshaftung oder ev. auch Verschulden
Fahrzeug ist zugelassen
Zu klären ist, öffentlicher Raum (StVO) oder Privatgelände (ev. auch StVO?)
Achtung, falls relevant: Wurde die Auffahrt durch das Bauamt genehmigt?
Ist ein Bürgersteig mitbetroffen (Verkehrssicherheit)?
Der Grundstückseigentümer ist privat, ein Vermieter oder öffentlich?
Betroffene Fahrzeuge waren berechtigt abgestellt

Die Gefahr ging mittelbar von Fahrzeug aus.
Hinzu kommt ev. ein Grundstücksrisiko oder eine nicht in sicherem Zustand befindliche Straße (öffentlicher Raum)

Die o.g. Fragen sind zu klären.

Haftbarmachung
Hat jemand einen Anspruch gestellt?

Ev. vorhandenes Verschulden/Mitverschulden klären (Fragen klären)

Dann folgende Vorgehensweise:

Polizeiliche Anzeige (erforderlich?)
Gebäudeeigentümer (Grundstück)?
Straßenverantwortung?
Zeugen?
Selbst erledigen?
Zuständige Versicherer (vorhanden?) informieren
Kfz-Versicher/Gebäudehaftpflichtversicherer/
ev. zuständige Behörde wegen kommunaler Haftung)

Vielleicht hilft das weiter.

Für den Schaden kommt erst einmal die Kfz-Haftpflicht auf. Diese kann dann ggf. Regreß beim Eigentümer nehmen.

MfG,
http://www.assekurati.de

Wie in jedem Fall einer Haftungsverpflichtung wird auch hier gefragt :" WEN das Verschulden trifft"
Aus der Schilderung geht dies noch nicht eindeutig hervor. Wußte der Grundstückseigentümer von diesem Schaden und hätte diesen vermeiden können ? Hat der Garagennutzer von diesem Schaden gewußt - und diesen dem Eigentümer noch nicht gemeldet ? usw.
Eine eindeutige Aussage zum Schadenverursacher - und welche der Versicherungen dementsprechend einzutreten hat, ist also mit den angegebene Daten nicht möglich.
Im Übrigen halte ich die Schilderung für eine eher unwahrscheinliche Situation, insbesondere wenn ich mir versuche vorzustellen, wie beim „langsamen Überfahren“ diese 2 Platten „IN DIE LUFT GESCHOSSEN SIND“ !!! Na ja, vielleicht war das Auto ja ein Toyota - nichts ist unmöglich :smile:

Hallo Tom12,

denke mal das das die Sache der Kfz-Haftpflicht ist, da das Auto in Bewegung war.