Liebe/-r Experte/-in,
Die Vorschriften der Übertsände bei Hängerladungen sind nach der Str.Verk. Ordnung §22 bekannt.
In Deutschland darf die Hängerladung bis zur vorderen Kante des ziehenden Fahrzeug sein.
Wie sieht es aber im europäischem Ausland aus?
z.b. Holland , Belgien oder Frankreich?
Wer kann genaue Auskunft geben.
Gruß
kelboot .
Hallo kelboot/juergen3,
Wie sieht es aber im europäischem Ausland aus?
z.b. Holland , Belgien oder Frankreich?
sorry, über ausländisches Verkehrsrecht habe ich keinen ausreichenden Überblick.
sorry dazu kann ich leider keine auskunft geben. Gruß
Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Gruß
Chris
Tut mir Leid, leider weiss ich auch nicht wie es im Ausland mit den Vorschriften aussieht.
Gruß
Chaly