Verkehrsrecht

Beim Entladen bei einem Einkaufsladen fährt der LKW immer auf unser Grundstück, obwohl es eine abgesenkte Bordsteinkante gibt.Daurch wird unsere Birco-Rinne und Einfahrt ramponiert.
Frage:
1.Darf ich diese Filmen /fotografieren um Beweisfotos zu machen?
2. Wie kann ich denen es untersagen?
Steine hinlegen ist keine Option da wir sonst auch nicht in unsere Garage kommen.
.

Deine Entwässerungsrinne filmen ?
Wer sollte dir das untersagen können. Klar darfst Du das !

Wenn Du den LKW -Halter kennst( Kennzeichen, Aufschrift), dann sollte es ziemlich leicht sein, deine Schadenersatzansprüche anzumelden und durchzusetzen. Hauptsache, es ist auch ein Schaden entstanden und eindeutig auf den LKW zurückzuführen.

Untersagen kannst Du es der Spedition auch, die muss ihre Fahrer darauf hinweisen.
Tipp: Umklappbare Sperrpfähle, Gartentor oder eine Absperrkette.

MfG
duck313

Die meisten LKW Fahrer halten sich an Schilder wie dieses, wenn sie sich überhaupt an Schilder halten:

Sogar häufiger als an StVO-konforme Schilder.

  1. Nein, ich weiß nicht, wo man die „etwas kleiner“ kaufen kann.
  2. Sobald jedem LKW Fahrer klar ist, dass das, was er macht, vom Eigentümer verboten wird, ist ein Verstoß eine Besitzstörung, gegen die man zivilrechtlich vorgehen kann. (Unterlassungsklage)
  3. Natürlich schreibt man der betreffonen Spedition zuerst, dass sie das unterlassen soll.

Hi Duck!

Du hast oft so gute Antworten hier - warum veralberst du den UP hier und tust so, als hättest du ihn falsch verstanden? Es ist doch wohl eindeutig, dass er den LKW filmen möchte und nicht nur die Rinne.
Ich finde das richtig blöd.

Was man ja mit einem Video filmen könnte, nicht wahr?

Gruß, Diva

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Lies das mit einem Augenzwinkern. Ich denke nicht an eine Veralberung, sondern an eine handfeste Anleitung:
Schauen Sie, Herr Richter, die Kamera nimmt ausschließlich mein Grundstück auf, insbesndere die Regenrinne.
Wie kann da der, den ich zufällig dabei aufnahm, wie er auf meinem Grundstück mit 16 Tonnen diese Rinne befuhr, mit „Datenschutz“ undb „unzulässiges Videomaterial“ argumentieren? Ich filme doch nur meine Rinne!

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Hallo,

Ja, uneingeschränkt, der LKW bewegt sich ohne Erlaubnis auf deinem Grundstück.

Anzeige.
Vorher vielleicht mit den Verantwortlichen aus dem Laden gegenüber und dem LKW-Fahrer reden, dass beim nächsten Versuch Anzeige erstattet wird.

awM

Weswegen? Hausfriedensbruch??
Zivilrechtlich könnte ich ja eine Unterlassungsklage wegen der Besitzstörung verstehen, aber eine Anzeige bedingt eine gewisse Qualifikation der Tat, unter anderem eine Einfriedung des Grundstücks. Die muss hier nicht zwingend vorliegen, demnach könnte eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs direkt ins Leere laufen.
„Sachbeschädigung“ scheidet als Grund der Anzeige natürlich ebenso aus.

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Hallo,

Wissen wir beide nicht, inwieweit eine erkennbare Grundstückstückgrenze vorliegt. Ein Schild „Privatgrundstück“, ein Flatterband an einer erkennbare Einfahrt eines Grundstücks könnten schon genügen. Jedenfalls ist Hausfriedensbruch eine Option. Ebenso die Unterlassungsklage. Und wenn eine Beschädigung nachgewiesen werden kann, dann darf der Geschädigte selbstverständlich Ersatz einfordern.

awM

@anon45458312: Die übliche negative kommentarlose Bewertung. Hast du auch was beizutragen?

Üblicherweise werte ich auf, nicht ab.
Seltsam, dass du noch nicht in diesen Genuss gekommen bist.

Oder doch nicht?

Brauchst du immer alles doppelt?

hat der Fragesteller nicht.

Das war nirgends das Thema. Und es hat natürlich auch nichts mit einer Anzeige zu tun.

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Aber nicht wenn die Birco-Rinne dadurch zerdrückt wird oder die Steine vom Vorplatz auf Grund des Gewichtes runtergedrückt werden.

Doch!
Lies doch mal, was Sachbeschädigung eigentlich ist:

Es fehlt doch völlig an der ABSICHT, da was kaputt zu machen.

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Doch, auch dann nicht.
Auch wenn es überrascht:
Eine „fahrlässige Sachbeschädigung“ ist in Deutschland straffrei. Man darf mit dem Fußball unbeabsichtigt die Scheibe zertrümmern, ohne ins Gefängnis zu müssen. Man darf sogar völlig straflos anschließend wegrennen, es gibt keine „Sachbeschädigungsflucht“ - die gibt es nur als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ im Verkehr.
Und da wird es interessant:
Wenn die Regenrinne beschädigt wird UND das der Fahrer erkannt haben muss (sowas wird ggf. durch Gutachter beurteilt), dann bleibt zwar die Beschädigung der Rinne straffrei, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wäre hingegen ein Straftatbestand.

Das ist aber weit hergeholt, weil ein LKW Fahrer vorne vermutlich niemals bemerken kann, wenn hinten die Regenrinne knirscht.

Ebenso sind die Anforderungen beim Hausfriedensbruch recht deutlich definiert, als Standardurteil gilt da eins vom Reichsgerichtshof aus dem Jahr 1884 - im Ernst.
Demnach muss die Einfriedung kein unüberwindliches Hindernis sein, sondern es reicht eine grob zusammenhängende Bewehrung (auch mit Lücken), die jedem klar macht:

  1. Hier beginnt mein Besitz, hier ist die Grenze.
  2. Hier soll nicht jeder rein.
    Irgendwo las ich mal, das Flatterband mangels Dauerhaftigkeit nicht als Einfriedung gilt. Ein Zaun mit einer breiten Einfahrt dagegen schon. Auch das etwa 50cm hohe Gartentörchen vom Nachbarn ist eine Einfriedung.

Wir reden hier aber immer noch über deine Wortwahl „Anzeige“. Und die passt (nicht nur) mir nicht.
Ich halte es für unpassend, den Staat in die Angelegenheit hereinzuziehen.
Ich habe nichts davon, dass ein Richter das „verwerfliche“ Handeln des Fahrers beurteilen soll.
Vermutlich wird auch die Staatsanwaltschaft bei so einer Anzeige stöhnen und schnell die „mangels öffentlichem Interesse“-Karte ziehen.

Wirklich geholfen ist einem doch, wenn bereits entstandene Schäden bezahlt und weitere vermieden werden.
Und da brauch ich nicht das Strafgericht als Helfer!

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