Verkehrsregeln technisch nicht einhaltbar - was tun?

Hallo Ihr Wissenden,

Kann sein, dass die Frage jetzt seltsam ist; vielleicht übersehe ich auch irgendwo eine Grundlage.

Es geht um den Autobahnverkehr.
Ich denke, dass mir jeder, der sich schon einmal im Berufsverkehr auf der Autobahn befand, zustimmen wird, dass heilloses Chaos herrscht: Da wird sich mit Gewalt von der einen auf die andere Spur gedrängelt, weil der Vordermann nicht schnell genug fährt, und mit Sicherheitsabständen bzw. dem Einhalten desselbigen will ich mal gar nicht anfangen.
Fügen wir noch eine Prise stechende Sommersonne hinzu, und das Chaos ist perfekt.

Aber im Grunde geht es mir genau darum:
Ein Fahrzeugführer baut in so einem Szenario einen Unfall.
Der Grund dafür sei - erstmal - dahingestellt; vielleicht ist er auf einer Ölspur ausgerutscht, vielleicht ist er einem anderen Verkehrsteilnehmer ausgewichen, vielleicht war er zu schnell, vielleicht hat er die Vollbremsung seines Vordermannes nicht rechtzeitig bemerkt, oder was auch immer.
Gehen wir weiterhin von dem für ihn günstigsten Fall aus: Es gibt „nur“ Sachbeschädigung und der Gegner verzichtet auf eine Anzeige (auch dafür sei der Grund - erstmal - dahingestellt).
Er bekommt ja dennoch einen Bußgeldbescheid aus dem einen oder anderen Grund, basierend auf dem Grundsatz, dass ein Fahrer angehalten ist, so zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat und Unfälle vermeiden kann.
Bußgeldbescheid bedeutet jedoch, dass man sich selbst nicht an die Regeln gehalten hat.
Dass alle anderen drum herum sich genauso daneben benommen haben und dadurch das Fehlverhalten des Individuums ausgelöst haben (Stichwort auch: Nötigung), wird nicht beachtet.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Zu bestimmten Zeiten kann man auf bestimmten Streckenabschnitten einer Autobahn nicht gesetzeskonform fahren, wenn man sein Fahrzeug nicht stehen lassen will (oder … ??)

Daher die Frage: Was wird in so einer Situation vom Gesetzesgeber erwartet?

(Ok, klar: Der Gesetzgeber möchte, dass jeder nach den Spielregeln fährt. Dass das ab einem gewissen Durchsatz von Autos je Zeiteinheit nicht mehr praktikabel ist, muss aber doch eigentlich klar sein, oder?)

Vielen Dank für’s Lesen/Mitdenken/Antworten,
Kai :smile:

Hallo,

Gesetze sind einzuhalten, wenn das nicht möglich ist, darf man sie nicht brechen sondern muss faktisch auf die Nutzung z.b. der Autobahn verzichten.

hth

Hallo,

Hallo Ihr Wissenden,

Kann sein, dass die Frage jetzt seltsam ist; vielleicht
übersehe ich auch irgendwo eine Grundlage.

Es geht um den Autobahnverkehr.
Ich denke, dass mir jeder, der sich schon einmal im
Berufsverkehr auf der Autobahn befand, zustimmen wird, dass
heilloses Chaos herrscht:

Nein - wenn man sich an die Verkehrsvorschriften hält gibt es kein Chaos.

Da wird sich mit Gewalt von der
einen auf die andere Spur gedrängelt, weil der Vordermann
nicht schnell genug fährt, und mit Sicherheitsabständen bzw.
dem Einhalten desselbigen will ich mal gar nicht anfangen.

Völliger Unsinn - dies machen höchstens Chaoten die den Führerschein mit Ach und Krach bestanden haben.

Fügen wir noch eine Prise stechende Sommersonne hinzu, und das
Chaos ist perfekt.

Nein - mit Sicherheit nicht.

Aber im Grunde geht es mir genau darum:
Ein Fahrzeugführer baut in so einem Szenario einen Unfall.
Der Grund dafür sei - erstmal - dahingestellt; vielleicht ist
er auf einer Ölspur ausgerutscht, vielleicht ist er einem
anderen Verkehrsteilnehmer ausgewichen, vielleicht war er zu
schnell, vielleicht hat er die Vollbremsung seines
Vordermannes nicht rechtzeitig bemerkt, oder was auch immer.
Gehen wir weiterhin von dem für ihn günstigsten Fall aus: Es
gibt „nur“ Sachbeschädigung und der Gegner verzichtet auf eine
Anzeige (auch dafür sei der Grund - erstmal - dahingestellt).

Ach man betrachtet den Geschädigten also als Gegner.
Hat man versucht ihn von der Fahrbahn zu drängen ?

Er bekommt ja dennoch einen Bußgeldbescheid aus dem einen oder
anderen Grund, basierend auf dem Grundsatz, dass ein Fahrer
angehalten ist, so zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit
unter Kontrolle hat und Unfälle vermeiden kann.

Wie bitte? der Geschädigte der mitnichten für den Unfall nichts kann soll einen Bußgeldbescheid erhalten?

Dann musst Du schon etwas mehr verraten, wie es zu diesem Auffahrunfall kommen konnte.

Bußgeldbescheid bedeutet jedoch, dass man sich selbst nicht an
die Regeln gehalten hat.
Dass alle anderen drum herum sich genauso daneben benommen
haben und dadurch das Fehlverhalten des Individuums ausgelöst
haben (Stichwort auch: Nötigung), wird nicht beachtet.

Ach so es waren also nur Chaoten auf der Autobahn, die sich gegenseitig Wettrennen lieferten.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Zu bestimmten Zeiten kann man auf bestimmten
Streckenabschnitten einer Autobahn nicht gesetzeskonform
fahren, wenn man sein Fahrzeug nicht stehen lassen will (oder
… ??)

Diese Einschätzung ist völliger Quatsch!

Daher die Frage: Was wird in so einer Situation vom
Gesetzesgeber erwartet?

Vom Gesetzgeber nichts - aber von dir - und zwar dass Du dich an die Verkehrsvorschriften hältst.

Gruß Merger

Hallo,

das ist eigentlich einfach zu beantworten:

Selbstverständlich muss man sich an die Gesetze halten.

Die einzige Chance besteht darin, schlüssig zu erklären, dass man sich konform verhalten hatte und der Unfall unvermeidbar war.

Ich habe eine solche Sache schon durch, mit dem Ausrutschen auf einer Eisplatte…und ich habe recht bekommen…

Wenn allerdings gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde, dann ist das eben so und man muss die Folgen tragen.

Gruß

Hallo,
wenn irgendetwas TECHNISCH nicht in Ordnung ist , was die Verkehrssicherheit beeinträchtig, dann darf man gar nicht fahren…
Jörg

Hallo,
Du solltest mal konkret erklärn, welchen Teil der Straßenverkehrsordnung (oder meinetwegen im fortgeschrittenen „Stadium“ des StGB) man konkret technisch auf der Autobahn nicht einhalten kann…
„Drängelt“ sich jemand in Deinen Sicherheitsabstand, stellt Du ihn einfach wieder her.
Fährst Du jemandem auf der linken Spur zu langsam, schließ doch einfach den Überholvorgang ab und fahre rechts. Fährt dir jemand auf der linken Spur zu langsam siehe Satz 1 dieses Dreisatzes.
Jeder kann jederzeit passiv und vorausschauend fahren. Das ist dann ziemlich sicher gesetzeskonform. Daran wird niemand gehindert.
Und wenn das einer mal meint nicht zu können, sollte er mal in sich hineindenken, ob er in diesem Zustand in ein Auto gehört

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

das wäre eine gute Frage für ein Grundsatzurteil des BGH…schließlich „bekommen“ Fahrradfahrer ja auch mit ihrer Ellbogenmentalität die Gesetze geändert bzw. die örtlichen Vorschriften.

Re^2: wann warst du denn das letzte länger unterwegs auf der Autobahn ???..:smile:
Hallo,

ich empfehle dir einmal A 3 Frankfurt—> Köln----> Nl
A1 Köln------> Bremen
A 2 Oberhausen------> Hannover----->Berlin —> Polen

und Anhang im Berufsverkehr zu fahren…

Angefangen von den Familienkutschen Daimler-Benz S-Klasse oder BMW-7er
gewisser Nationalitäten,wo in den 5-sitzigen Pkw schon mal 1o Leute drinne sind,weil die lieben Blagen im Fußraum vorne rumrabbeln und so schon einmal recht interessante
Fahrmanöver angesagt sind.

Dann kommt die Fraktion der Länder,wo Onkel,Cousin oder sonstiger Verwandter in staatlicher Stellung an der Ausgabe von Führerscheinen beteiligt ist und man diese dann halt gegen Barkasse erhält (ohne irgendwelchen Prüfungsquatsch).

Auch nicht zu vergessen die Fraktion der ganz ohne Führerschein unterwegs befindlichen…

siehe hier ein Beispiel:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/wiehltalbruecke-p…

Du hast kein Recht auf Unfall, o.w.T.
BlablaBlablaBlablaBlabla
BlablaBlablaBlablaBlabla
BlablaBlablaBlablaBlabla
BlablaBlablaBlablaBlabla

Hi Frank Müller,

deine Einwände find ich lustig.

Hallo,

ich empfehle dir einmal A 3 Frankfurt—> Köln----> Nl

ich bin öfters im Raum Frankfurt/M oder Köln unterwegs
und auch hier noch einmal, wenn jeder sich an die Verkehrsregeln hält
kommt man sich vor wie bei Oma auf dem Sofa.

Aber auf deinen sonstigen Unsinn den zu hier verzapfst enthalte ich mich jeglichen
Kommentars.

Gehab dich wohl und gute Nacht

Merger

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Mich würde interessieren, was du damit meinst. Oder trollst du nur ein bisserl?

2 Like

Aber im Grunde geht es mir genau darum:
Ein Fahrzeugführer baut in so einem Szenario einen Unfall.
Der Grund dafür sei - erstmal - dahingestellt; vielleicht ist
er auf einer Ölspur ausgerutscht, vielleicht ist er einem
anderen Verkehrsteilnehmer ausgewichen, vielleicht war er zu
schnell, vielleicht hat er die Vollbremsung seines
Vordermannes nicht rechtzeitig bemerkt, oder was auch immer.

Da haben wirs. Der Fahrzeugführer hat sich nicht so verhalten, wie er es in diesem Fall tun sollte und hat einen Unfall mit verursacht und bekommt natürlich auch ein Bußgeld aufgebrummt.

Deine Beschreibung des Chaos ist zwar eine unangenehme Situation aber sie erklärt in keiner Weise, warum der Fahrzeugführer zu schnell oder unaufmerksam war. Das der Fahrzeugführer die Frechheit besitzt, sich darauf berufen zu wollen, dass „andere“ sich „auch“ so daneben benommen haben, läßt Zweifel daran aufkommen, ob der Fahrzeugführer überhaupt befähigt ist ein Fahrzeug zu führen.

Inwiefern ist die Grundregel d. § 1 StVO technisch nicht einzuhalten?

Auch im dichtesten Verkehr kann ich mich auf der Autobahn „mit ständiger Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ so verhalten, „dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Und wenn ich das unteralsse und es zu einer Kollision kommt, war daran auschliesslich der Umstand schuld, der offensichtlich nicht „sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat und Unfälle vermeiden kann.“

G imager

Hallo

Was du schreibst stimmt nicht ganz. Es gibt Fälle, in denen die Ursache beim Fahrer liegt, der aber nicht schuldhaft gehandelt hat. Zum Beispiel Herzinfarkt ohne „Vorwarnung“, Reifenplatzer trotz regelmässiger Pflege und Kontrolle und ähnlichem - nennen wir es einfach „höhere Gewalt“. Dann bekommt der Fahrer kein Bußgeld, seine Versicherung wird aber den Schaden ersetzen (müssen?).

Andererseits gibg es aber auch Fälle, bei denen wirklich nicht unter Beachtung aller Regeln gefahren werden kann. Bei plötzlich einsetzendem Eisregen, bevor die Winterdienste reagieren können, liegt die Schuld bei einem Unfall auch bei unter 5 km/h beim Fahrer, er hätte halten und abwarten müssen.

Also entweder:
Fremdschuld (oft Frage der Beweisbarkeit), oder
Eigenschuld, führt zum Bußgeld, oder
höhere Gewalt, keiner hat Schuld, kein Bußgeld.

Grüße,
.L

der bgh kann nicht entscheiden, das man sich nicht an die verkehrsregeln zu halten hat.

Hallo!

Es geht um den Autobahnverkehr.
Ich denke, dass mir jeder, der sich schon einmal im
Berufsverkehr auf der Autobahn befand, zustimmen wird, dass
heilloses Chaos herrscht: Da wird sich mit Gewalt von der
einen auf die andere Spur gedrängelt, weil der Vordermann
nicht schnell genug fährt, und mit Sicherheitsabständen bzw.
dem Einhalten desselbigen will ich mal gar nicht anfangen.
Fügen wir noch eine Prise stechende Sommersonne hinzu, und das
Chaos ist perfekt.

Also als Chaos würde ich das noch nicht bezeichnen, aber verstehe, was du meinst. Nur sind wir in Mitteleuropa von Chaos im Verkehr meilenweit entfernt, das ist lächerlich.

Aber im Grunde geht es mir genau darum:
Ein Fahrzeugführer baut in so einem Szenario einen Unfall.
Der Grund dafür sei - erstmal - dahingestellt; vielleicht ist
er auf einer Ölspur ausgerutscht, vielleicht ist er einem
anderen Verkehrsteilnehmer ausgewichen, vielleicht war er zu
schnell, vielleicht hat er die Vollbremsung seines
Vordermannes nicht rechtzeitig bemerkt, oder was auch immer.
Gehen wir weiterhin von dem für ihn günstigsten Fall aus: Es
gibt „nur“ Sachbeschädigung und der Gegner verzichtet auf eine
Anzeige (auch dafür sei der Grund - erstmal - dahingestellt).
Er bekommt ja dennoch einen Bußgeldbescheid aus dem einen oder
anderen Grund, basierend auf dem Grundsatz, dass ein Fahrer
angehalten ist, so zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit
unter Kontrolle hat und Unfälle vermeiden kann.

So eine Vorschrift gibt es aber nicht. Natürlich muss man defensiv fahren, aber man muss prinzipiell nicht mit dem Fehlverhalten anderer rechnen. Nur wenn man Fehlverhalten erkennt, muss man sich danach richten.

Bußgeldbescheid bedeutet jedoch, dass man sich selbst nicht an
die Regeln gehalten hat.

Das bedeutet er unter der Voraussetzung, dass er rechtskräftig geworden ist.

Dass alle anderen drum herum sich genauso daneben benommen
haben und dadurch das Fehlverhalten des Individuums ausgelöst
haben (Stichwort auch: Nötigung), wird nicht beachtet.

So ist es, es spielt keine Rolle.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Zu bestimmten Zeiten kann man auf bestimmten
Streckenabschnitten einer Autobahn nicht gesetzeskonform
fahren, wenn man sein Fahrzeug nicht stehen lassen will (oder
… ??)

Dem widerspreche ich. Solche Situationen sind zwar theoretisch denkbar und ein durchaus interessantes rechtsphilosophisches Problem. Das sollte man nicht herunterspielen. Aber dass das bei in Mitteleuropa so auftritt, kann ich nicht nachvollziehen. Deine Beobachtung würde aber z.B. in Delhi zutreffen, da wird das dann rechtlich auch interessant.

Praktisch alle, die hier bei uns so reden, sind eigentlich nur selbst entweder unfähig oder unwillig oder aber beides beim Autofahren.

(Ok, klar: Der Gesetzgeber möchte, dass jeder nach den
Spielregeln fährt. Dass das ab einem gewissen Durchsatz von
Autos je Zeiteinheit nicht mehr praktikabel ist, muss aber
doch eigentlich klar sein, oder?)

Ob etwas praktikabel ist oder nicht ist keine Rechtsfrage. Abgesehen davon stimmt deine Analyse auch technisch bzw. mathematisch nicht. Z.B. können niedrigere Geschwindigkeiten den Durchsatz erhöhen.

Gruß
Tom

Hallo,

Er bekommt ja dennoch einen Bußgeldbescheid aus dem einen oder anderen Grund, basierend auf dem Grundsatz, dass ein Fahrer angehalten ist, so zu fahren, dass er sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat und Unfälle vermeiden kann.

So eine Vorschrift gibt es aber nicht.

Möglicherweise spielt er hierauf an: Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Oder auch hierauf: Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

Grüße

Hallo!

Sicherlich spielt er darauf an. Nur wird gerade diese Norm oft dahingehend missverstanden, dass ein Autofahrer immer jeden Unfall verhindern können muss und deshalb bei einem Unfall immer schuld ist. Nur ist das mit der Vorschrift gar nicht gemeint.

Gruß
Tom